BJV - Allgemeines, Infos, Diskussion

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Hier ein sehr guter Artikel, zur Frage wie sich das nun in Bayern mit der Brauchbarkeit der Jagdhunde verhält.

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Hier ein sehr guter Artikel, zur Frage wie sich das nun in Bayern mit der Brauchbarkeit der Jagdhunde verhält.

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Interessanter Nebenaspekt ist, dass, diese Ausführungen zu Ende durchdacht, kein JGHV-Verbandsrichter in Bayern (analog dazu in allen anderen Bundesländern, in denen diese Konstellation besteht) auf einer BP eines ÖJV oder eines sonstigen Vereins richten darf.
 
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Wo hab' ich das denn behauptet?
Das war eine rethorische Frage ;) . Meines Wissens muss der Richter bei einer ÖJV Hundeprüfung nur ein "erfahrener Hundeführer" sein. Und schriftliches hab ich dazu auch nicht gefunden.
Der Prozess, der mir mal erklärt wurde wie man JGHV Richter wird, ist da schon aufwendiger, was ja auch gut ist.

Und anscheinend dürfen JGHV Richter in Bayern gar nichts mehr anderes richten als die QBPO.
 
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Wo hab' ich das denn behauptet?
Gerade in Bayern wird ja in den ÖJV-POs nicht einmal der Anschein erweckt, als müssten die zu beteiligenden Richter auch nur im Ansatz so etwas wie Kompetenz nachweisen.
Mal jetzt unabhängig davon, dass ich kein Fan des ÖJV bin. Welche Kompetenz weisen die JGHV-Richter nach? Hab grad selber einen sehr übermotivierten Junghund, und um diesen durch die Prüfung zu bekommen, bzw. ihn auch für meine Bedürfnisse "jagdlich brauchbar" zu machen, Kontakt mit Ausbildern der unterschiedlichsten Richtungen gehabt. Angefangen vom Welpenkurs in der Hundeschule, den Ausbildungskurs in der Kreisgruppe, und eben auch ein paar Koryphäen aus dem Jagdgebrauchshundelager. Und eine wirkliche Unterstützung bei Problemen konnte keiner geben.

Bis jetzt, ich hab meinen Ausbilder, und dessen Tipps und Kniffe, die haben Hand und Fuß und haben mir wirklich weitergeholfen. (Das Problem liegt ja meistens am anderen Ende der Leine!)
 
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Und anscheinend dürfen JGHV Richter in Bayern gar nichts mehr anderes richten als die QBPO.
Abgesehen von den Zucht- und Ausleseprüfungen der Rassevereine. Das hat er schon klug eingefädelt, unser Herr Weidenbusch, dass muss man ihm lassen!

Ob es dem Hundewesen in der Breite zuträglich ist steht auf einem anderen Blatt. Einige Kreisgruppen bieten z.B. die Wasserarbeit an der lebenden Ente nicht an.
 
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Der JGHV Richter hat ja erstmal nichts mit einem Hundeausbilder zu tun. Der muss ja "nur " Richten.
Nach meiner Erinnerung sollte dieser selbst schon mehrere Hunde abgeführt haben, muss eine Anwärterzeit mit einer bestimmten Zahl an Prüfungen in der Richtercorona mitgemacht haben. Bitte ergänzen wenn da noch was fehlt.

Mit den Hundeausbildern ist das wie mit den Schiessausbildern. Der Begriff ist nicht geschützt. Und ob der Kollege oder die Kollegin dann was taugt oder nur Standardphrasen schwingt muss man selber rausfinden.
 
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Abgesehen von den Zucht- und Ausleseprüfungen der Rassevereine. Das hat er schon klug eingefädelt, unser Herr Weidenbusch, dass muss man ihm lassen!

Quatsch, da hat der BJV gar nichts mit zu tun. Diese Vorgabe steht in der JGHV- Richterordnung - und zwar schon länger als der Herr W. überhaupt JS hat.

Ob es dem Hundewesen in der Breite zuträglich ist steht auf einem anderen Blatt. Einige Kreisgruppen bieten z.B. die Wasserarbeit an der lebenden Ente nicht an.

Das könnte auch daran liegen, dass sie die dafür notwendigen Voraussetzungen gar nicht gewährleisten können...
 
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... oder muss das unter lustige Videos?
Spätestens an dem Punkt an dem er erwähnt hat, dass Beschreibungen von Petitionen Zitat „Schall und Rauch“ sind, er wisse das aus seiner langen, parlamentarischen Tätigkeit, musste ich wegen erbrechen unterbrechen.
Stellt der sich allen ernstes vor die Kamera und haut das raus?
 
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Interessanter Nebenaspekt ist, dass, diese Ausführungen zu Ende durchdacht, kein JGHV-Verbandsrichter in Bayern (analog dazu in allen anderen Bundesländern, in denen diese Konstellation besteht) auf einer BP eines ÖJV oder eines sonstigen Vereins richten darf.
JGHV Richter dürfen bei staatlichen Prüfungen richten, die gibt es in Bayern nicht. In anderen Ländern schon.
JGHV-Richter dürfen auf Prüfungen der Mitgliedsvereine richten. Das sind die angeschlossenen Zuchtverbände, das ist aber z.B. auch der BJV. Folge JGHV-Richter dürfen und durften auf Prüfungen des BJV richten.

Wenn Richter des JGHV auf einer Prüfung nicht richten wollen, dann machen das eben andere. Solange man Herr der PO ist, ist man auch Herr darüber wer richten darf. Und wer nicht Herr der BPO ist, der strickt sich halt selbst eine BPO.

In Bayern braucht der Hund keine Prüfung bestehen um brauchbar im jagdgesetzlichen Sinne zu sein. Man kann z.B. seine Leistung im Jagdbetrieb beobachten und beurteilen. Es braucht auch kein Richtergremium, eine Person genügt und dies Person braucht auch keine Befähigung zum Gebrauchsrichter o.ä.

Es gibt eine Nachfrage nach der Bescheinigung der Brauchbarkeit des Hundes. Wenn BJV und JGHV kein marktgängiges Produkt anbieten, dann werden das andere für sie tun.
 
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Das könnte auch daran liegen, dass sie die dafür notwendigen Voraussetzungen gar nicht gewährleisten können...
Oder wollen.

Wer will bei dem mangelnden Interesse den Aufwand treiben?

Nur mal ein paar Zahlen im Vorbereitungskurs 2023 24 Gespanne, BP nach BPO 1997 im Jahr 2023 - 20 Gespanne. BP nach QBPO - 0 Gespanne.

2024 Vorbereitungskurs 20 Gespanne, BP nach QBPO 10 Gespanne. Davon an der lebenden Ente geprüft 2. BP nach BPO 1997 nicht mehr angeboten.

Der Markt verlangt nach einer andere BP, analog der von 1997. Der Markt wird sie bekommen, der irgendwer wird sie anbieten.
 

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