<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von gecko:
Sind die stark genug, das BJN tatsächlich zu ändern, oder ist das alles nur eine PR-Aktion, damit man endlich mal auf ein Mini-Ministerium aufmerksam wird?<HR></BLOCKQUOTE>
1. Das BJG wird *mit Sicherheit* geändert werden, denn das ist der Auftrag des Verfassunggebers. Vieles von dem, was gegenwärtig noch in überflüssig minuziösem Detail geregelt ist (z.B. im Bereich der sachlichen Verbote) wird den Ländern überlassen werden. Übrig bleiben werden einige zentrale und bewährte Prinzipien (Reviersystem z.B.), und einige knapp bemessene bundesrechtliche Kern-Jagdzeiten, die durch Landesrecht je nach Bedarf erweitert werden. Ebenso werden voraussichtlich die Kern-Wildarten bundesrechtlich dem Jagdrecht unterstellt, und ansonsten je nach Vorkommen landesrechtlich (man braucht ja im Saarland den Schlangenadler nicht als jagdbares Wild zu führen).
2. Die LJV wollen das nicht wahrhaben und schließen die Augen, so lange als möglich. Wenn sie sie dann aber öffnen werden, stehen sie mit dem Rücken zur Wand und haben kaum noch Bewegungsspielraum. Nötig ist, daß sich *jetzt* engagierte Jäger an der Diskussion beteiligen und auf die Vorüberlegungen zur anstehenden Gesetzgebung Einfluß nehmen. Das tut - leider - nur die ÖJVs -, während die LJVs und der DJV sich in ideologischer Fundamentalopposition üben, und grundsätzlich jede (auch noch so sinnvolle und erwünschte) Änderung des Jagdrechts zugunsten einer Aufrechterhaltung des Status Quo um seiner selbst willen zu blockieren versuchen. Das ist aber sinnlos und kontraproduktiv, und kann leicht böse auf die Jagd zurückschlagen. Denn dann wird die Novelle gegen und nicht mit den Jägern gemacht.
3. Ja, zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist das offenbar zum einen als PR-Aktion gedacht, und soll auch die Tiefe des politischen Wassers antesten.
Werden wir von der Jagdpresse benutzt und uns nur selektive Informationen gegeben?
Ja. Punkt.
Die Idee, alle Arten, die von ihrer Population her eine nachhaltige Nutzung zulassen würden, unter das Jagdrecht zu stellen, finde ich eigentlich genial!
Die Idee ist dem Ansatz nach richtig und gut, und sollte dringend fortgeführt werden, sie ist nur der Formulierung nach schwach. Wichtig wäre es, z.B. eine Art wie den Biber wieder dem Jagdrecht zu unterstellen (einstweilen erst noch als ganzjährig geschont, weil eben *nicht* flächendeckend nachhaltig nutzbar).
Gruß und Weidmannsheil,
Carcano
[Dieser Beitrag wurde von carcano am 18. Juni 2001 editiert.]