NRW Recht zählt in diesem Fall .
Das ist ja nicht so, dass die Hobbyisten einfach so ein Feld betreten und so von einem landw. genutzen Grundstück aus - als Ausgangspunkt - ihrem Hobby nach gehen würden. Nein, sie holen nur ihren verirrten Kram zurück,
so wie einen Ball aus Nachbars Garten.
Man sprach mich darauf von deren Seite aus an, weil mit dem örtlichen Jagdgesellen nicht Reden ist und man eine weitere Jägermeinung hören wollte. Sie sind auch versichert. Ist sogar ges. Pflicht in deren Sport, ich habe mich jetzt in der Hinsicht noch mal schlauer gemacht. So wären ja auch bereit eventuelle Schäden ( ja welche denn? Fußspuren?) zu ersetzen. M.m. greifen da die "Bienenparagraphen" des BGB. wo ein Imker auch sein Volk ohne großes Theater bergen kann,
entstehende Schäden auch ersetzen muss. Und Jagdflieger hatte es auch schon angesprochen: möchte den Landwirt sehen, der verhindern will dass ein Heißluftballon oder 1000€ teueres Modell geborgen wird.
Das Problem ist der Flintenträger aus unseren Reihen, der da das angeblich verbotene Betreten und Störung seiner Hasen ins Feld führt..
Den Bauerm ist das rel. egal. Schriftlich geben die allerdings nichts ;-)) typisch Bauern eben - grins...