So, jetzt meine gesteigerte Preisfrage ?!
Kann man praktisch und legal beim Einbau der Betonrohrfalle direkt eine Mäuseburg unterhalb der Fangkammer einbauen ???
Also direkt unter der Betonrohrfalle wird eine Kammer für Mäuse eingebau. Nach oben besteht eine Verbindung der Kammer mit dem inneren des Betonrohres durch eine oder mehrere kleine Öffnung(en), wo ein feines Gitter drauf ist, damit keine Mäuse von der Mäusekammer in die Falle gelangen, aber die Witterung der Mäuse und der MäuseKammer durch die Öffnungen vom außen vorbeiziehenden Fuchs im Betonrohr wahrgenommen wird. So dass der Fuchs denkt, dass die Mäuse direkt in der Betonröhre hausen bzw. er durch das Betreten des Rohres Zugang zu den Mäusen hat. Die Mäusekammer ihrerseits wird mit Rohren ( bspw. dünnen Drainagerohren versehen, welche unterhalb der Betonrohrfalle nach außen führen. Diese dienen dm frei lebenden Mäusen zum beliebigen Zugang zu der Mäusekammer. In der Mäusekammer selbst werden sie mit Nestmaterial und Körnern verwöhnt.
D.H. , die Mäuse sind nicht gefangen !!! Sie hausen quasi nur unter der Falle, mit freier Ein -und Ausfahrt in ihre Kammer durch die Röhren. Eine Verbindung zum inneren des Betonrohres besteht nur durch die unpassierbaren vergitterten Öffnungen.
Ist sowas legal ????? Die Mäuse sind dabei ja frei. Nur wird dem Fuchs vorgetäuscht, dass sich in der Betonröhre eine ganze Mäuseburg befindet ?
Dies soll keine Anstiftung zu illegalen Fangjagdmethoden sein !! Aber sowas müsste doch möglich sein, oder ?! Oder ist es schon praktisch nicht effektiv ?