Bestandsschutz Waffenschrank

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(...) Wenn man sieht, aus was für Belanglosigkeiten einem auch sonst so ein Strick gedreht werden kann (...)
Eben drum

(...) Also, wenn man in der Zukunft mal gefragt wird:
Den geeigneten Schrank - welcher Art auch immer - frisch grade gestern als Munitionsschrank zu nutzen begonnen, Meldung ans Amt ist auf dem Postweg unterwegs, tja nun.
Oder man schickt das Schreiben einfach tatsächlich los und spart es sich in so eine Bredouille zu kommen. Da verstehe ich das Problem einfach nicht so richtig, das hat auch nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun, wie manche hier schon schrieben.
 
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Aktuell ist bei denjenigen auch durch eine fehlende Meldung zur Munitionsaufbewahrung in den Akten dokumentiert, dass sie gegen das WaffG verstoßen.

Da verstehe ich das Problem einfach nicht so richtig, das hat auch nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun, wie manche hier schon schrieben.

Doch hat es. Weil hier ein Problem kreiert wird, was in der Realität nicht existiert.
Man meldet jede Blechkiste mit 1 € Vorhangschloß, nur damit am Ende jemand auf die Idee kommt auch genau das bei einer verdachtsunabhängigen Waffenkontrolle auch kontrollieren zu können. Schließlich ist es ja gemeldet worden.


BTW: Wenn eine Waffenbehörde/Polizei dokumentiert hat ,dass jemand gegen das WaffG verstößt muss sie handeln.
 
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Doch hat es. Weil hier ein Problem kreiert wird, was in der Realität nicht existiert (...)
Vorauseilender Gehorsam bezieht sich darauf etwas zu tun ohne, dass es verlangt wird bzw. die "freiwillige Vorwegnahme vermuteten erwünschten Verhaltens". Die Meldung der Aufbewahrung der Munition wird aber im WaffG verlangt und braucht nicht nur vermutet zu werden - von freiwillig steht da auch nichts.
Wie gesagt, wer gerne fahrlässig mit seiner Zuverlässig umgeht, soll das meinetwegen auch weiter tun. Nach der Logik könnten viele auch ihre Waffen an der Garderobe lagern, weil sie noch nie kontrolliert wurden - ist ja ein Problem, was in der Realität nicht existiert.
Das Ganze geht dann so lange gut, bis es einer wirklich mal genau nimmt, aber dann ist das Geschrei groß, denn es hätte ja jahrelang niemanden interessiert.
 
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Wie gesagt, wer gerne fahrlässig mit seiner Zuverlässig umgeht, soll das meinetwegen auch weiter tun. Nach der Logik könnten viele auch ihre Waffen an der Garderobe lagern, weil sie noch nie kontrolliert wurden - ist ja ein Problem, was in der Realität nicht existiert.

Unsinn. Jedem steht es natürlich frei über die gesetzlichen Vorgaben hinaus die "Meldemuschi" zu spielen. Nur bitte keine Szenarien konstruieren die selbst der Gesetzgeber nicht vorgesehen hat. Die gesetzlichen Vorgaben zur Munitionsaufbewahrung sind mit Nachweis der Waffenaufbewahrung bereits zum überwiegenden Teil erfüllt.
Da nützt auch die "Vergewaltigung" eines Gerichtsurteil nichts.
 
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Nein, die konsequente Fortführung deiner Logik "wenn es nicht kontrolliert wird, brauche ich mich auch nicht dran zu halten".

(...) Nur bitte keine Szenarien konstruieren die selbst der Gesetzgeber nicht vorgesehen hat (...)
Welches Szenario war denn konstruiert? Die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition hat der Gesetzgeber vorgesehen und daher auch im WaffG festgehalten.

(...) Die gesetzlichen Vorgaben zur Munitionsaufbewahrung sind mit Nachweis der Waffenaufbewahrung bereits zum überwiegenden Teil erfüllt (...)
Bis auf den vorgeschriebenen Nachweis zur Aufbewahrung der Munition.

(...) Da nützt auch die "Vergewaltigung" eines Gerichtsurteil nichts.
Auf das Gerichtsurteil habe ich mich nirgends bezogen. Das WaffG gilt auch unabhängig von diesem.
 
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@Acer campestre eben doch, du hast es vorher verallgemeinert und das funktioniert nicht - konkretisiert hast du erst jetzt und da sieht die Geschichte natürlich anders aus. Je nach Behörde darfst dort sogar (theoretisch) nur Munition lagern, wenn du dieses Behältnis auch explizit dafür gemeldet hast - aber das ist tatsächlich jetzt schon die Worst-Case-Auslegung und dürfte tatsächlich eher bei den wenigsten Behörden so streng gesehen werden. Da könnte man tatsächlich anfangen von vorauseilendem Gehorsam zu sprechen :D Aber schaden tut es auch nicht und die Tinte für die zwei Kreuze sollte man sich leisten können.
Die Hauptsache ist natürlich erstmal, dass das Behältnis, in welchem die Munition aufbewahrt wird, gemeldet ist. Wenn es z.B. ein 1er oder 0er Schrank ist, ist das super, aber bei vielen ist das halt einfach noch (was ja auch völlig reicht) ein Stahlschrank mit Schwenkriegelverschluss und die sind eben gerne mal nicht gemeldet.

Empfehlung vom Fachanwalt: Immer alle genutzten Behältnisse für alles zulässige melden, denn vor Gericht und auf hoher See...

Hier am Beispiel müsste die Munition angekreuzt werden - wie gesagt, abhängig von der Behörde:
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Der Typ hat die abenteuerlichsten Erklärungen vom Stapel gelassen und klar gegen das Waffengesetz verstoßen. Das steht doch ausführlich im Urteil.

Man hat schon das Gefühl, dass die was finden wollten, weil der Kläger ihnen nicht "geschmeckt" hat. Also d'accord.
Du konzentrierst Dich nur auf den einen Satz und interpretierst den in die falsche Richtung.

Nur blöd, dass das der Amtliche Leitsatz ist....

Leute, jeder kann machen, was er will. Das ist mir egal.
Ich sag nur: Wenn die Behörde was finden will - aus welchem Grund auch immer -
wird sie sich auf § 36 III S.1 WaffG stützen, diesen genau so eng lesen, wie das VG Sigmaringen und in ihrem Beschluss sich auf das Urteil beziehen.
Ergebnis: Unzuverlässig, Anordnung des sofortigen Vollzugs! Dann könnt ihr klagen, dass ihr euer Zeugs zurück bekommt, was Jahre dauert.

Man muss dem Amt doch sehenden Auges keine Angriffsfläche bieten!

Ich hoffe, diejenigen die immer brav ihr Schlösschen ans Futteral machen (ich gehöre nicht dazu), melden alle ihre Munitionsbehältnisse. ;)
 
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Wenn es "Vergewaltigung" ist, sich nach dem Amtlichen Leitsatz eines Urteils zu richten, habe ich besser keinen Sex mehr ;)

Das wird besser sein. Der amtliche Leitsatz bezieht sich hier konkret auf den nicht gemeldeten und somit nicht überprüfbaren Standort des Tresors zur Munitionslagerung in einem unbewohnten Gebäude.
Die Frage wäre also ob der gute Mann seine Zuverlässigkeit verloren hätte,wenn es keinen Durchsuchungsbeschluss wegen Bedrohung gegeben hätte, der nicht gemeldete Tresor nicht in einem unbewohnten Gebäude gestanden hätte sondern zu Hause und sich darin nicht noch zwei Kurzwaffen befunden hätten.
Ich behaupte mal , wir hätten nicht mal ein Gerichtsurteil über das wir diskutieren würden.
Aber das ganze dreht sich mittlerweile im Kreis.
Jeder soll seine eigenen Schlüsse daraus ziehen. Ich werde hier garantiert nicht jede Blechkiste als potentielle Fehlerquelle melden,die dann im Zweifel noch überprüft wird.
Zwei Klasse 1 Tresore gemeldet und einen B-Würfel der auf einem Tresor steht.
Drei mal Behörde/Polizei vor Ort und alles bestens.
Mit einem Durchsuchungsbeschluss wegen Androhung mit Waffengewalt rechne ich nicht und selbst dann wäre alles rechtskonform gelagert.
 
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P.s. Der Nachweis der ununterbrochenen ordnungsgemäßen Nutzung zur Waffenaufbewahrung meiner Bestandsschutzschränke war schlicht eine schriftliche Erklärung meinerseits gegenüber dem Amtsleiter. Das reichte als Nachweis aus.
Anders wird es ja nun auch nicht gehen, wenn die Behörde alle Jubeljahre oder auch nie eine punktuelle Prüfung vor Ort vornimmt. Dann hat man eben gerade umsortiert.

Und "Nutzung" ist ein dehnbarer Begriff, von 42a-Messern über grosse Magazine, Munition, Luftgewehren unter und über 7,5J bis hin zu Großkaliberwaffen ist ja einiges denkbar. Von Waffenaufbewahrung steht im Gesetz nix, nur im Kommentar.
 
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Aber, was ist nun. Ich hab immer brav gemeldet. Hab aber nie eine Rückmeldung bekommen.
Selbst bei der Kontrolle war die Situation wohl bekannt.
Was aber wenn nun in paar Jahren ein neuer SB sagt, hab ich nix. Man ist halt einfach immer gearscht. Fertig.
 
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Aber, was ist nun. Ich hab immer brav gemeldet. Hab aber nie eine Rückmeldung bekommen.
Selbst bei der Kontrolle war die Situation wohl bekannt.
Was aber wenn nun in paar Jahren ein neuer SB sagt, hab ich nix. Man ist halt einfach immer gearscht. Fertig.
Darum per Fax und Sendeprotokoll mit "OK" im Status abheften. Da ist dann auch noch 3/4 von der ersten Seite mit drauf. Sollte natürlich aussagekräftig sein.
 
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(...) Ich hab immer brav gemeldet. Hab aber nie eine Rückmeldung bekommen. (...) Was aber wenn nun in paar Jahren ein neuer SB sagt, hab ich nix. Man ist halt einfach immer gearscht. Fertig.
Positive Rückmeldung gibt es eigentlich nie - die melden sich nur, wenn was nicht passt.
Die Meldung liegt halt in deiner Akte und da kann ja auch ein neuer SB reinschauen. Zusätzlich scheinen die das auch irgendwo digital zu pflegen, denn bei einer Rückfrage hatte der SB die Daten so schnell zur Hand, dass er kaum die Akte herausgesucht und meine zahlreichen und umfangreichen Meldungen durchsucht haben konnte.
Ich lege die Meldungen bei mir selbst aber auch nochmal am inkl. Sendungsnummer des Einschreibens. Ich kann also genau aufzeigen, was ich wann wohin geschickt habe und wann es dort angekommen ist. Für Meldung von Waffen natürlich relevanter - falls die Post was verschludert und die 14 Tage dann um sind - als für Behältnisse, aber schaden kann es nicht.
 
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Positive Rückmeldung gibt es eigentlich nie - die melden sich nur, wenn was nicht passt.
Die Meldung liegt halt in deiner Akte und da kann ja auch ein neuer SB reinschauen. Zusätzlich scheinen die das auch irgendwo digital zu pflegen, denn bei einer Rückfrage hatte der SB die Daten so schnell zur Hand, dass er kaum die Akte herausgesucht und meine zahlreichen und umfangreichen Meldungen durchsucht haben konnte.
Akten können verschwinden, in Teilen oder in Gänze, sie können jahrelang falsch sein, es gibt Behördenzusammenlegungen, Umorganisationen, Auflösungen, Zuständigkeitswechsel, Umzüge der Behörden oder der Kundschaft, usw usf.
 

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