Bestandsschutz Waffenschrank

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(...) Wenn man sieht, aus was für Belanglosigkeiten einem auch sonst so ein Strick gedreht werden kann (...)
Eben drum

(...) Also, wenn man in der Zukunft mal gefragt wird:
Den geeigneten Schrank - welcher Art auch immer - frisch grade gestern als Munitionsschrank zu nutzen begonnen, Meldung ans Amt ist auf dem Postweg unterwegs, tja nun.
Oder man schickt das Schreiben einfach tatsächlich los und spart es sich in so eine Bredouille zu kommen. Da verstehe ich das Problem einfach nicht so richtig, das hat auch nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun, wie manche hier schon schrieben.
 
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Aktuell ist bei denjenigen auch durch eine fehlende Meldung zur Munitionsaufbewahrung in den Akten dokumentiert, dass sie gegen das WaffG verstoßen.

Da verstehe ich das Problem einfach nicht so richtig, das hat auch nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun, wie manche hier schon schrieben.

Doch hat es. Weil hier ein Problem kreiert wird, was in der Realität nicht existiert.
Man meldet jede Blechkiste mit 1 € Vorhangschloß, nur damit am Ende jemand auf die Idee kommt auch genau das bei einer verdachtsunabhängigen Waffenkontrolle auch kontrollieren zu können. Schließlich ist es ja gemeldet worden.


BTW: Wenn eine Waffenbehörde/Polizei dokumentiert hat ,dass jemand gegen das WaffG verstößt muss sie handeln.
 
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Doch hat es. Weil hier ein Problem kreiert wird, was in der Realität nicht existiert (...)
Vorauseilender Gehorsam bezieht sich darauf etwas zu tun ohne, dass es verlangt wird bzw. die "freiwillige Vorwegnahme vermuteten erwünschten Verhaltens". Die Meldung der Aufbewahrung der Munition wird aber im WaffG verlangt und braucht nicht nur vermutet zu werden - von freiwillig steht da auch nichts.
Wie gesagt, wer gerne fahrlässig mit seiner Zuverlässig umgeht, soll das meinetwegen auch weiter tun. Nach der Logik könnten viele auch ihre Waffen an der Garderobe lagern, weil sie noch nie kontrolliert wurden - ist ja ein Problem, was in der Realität nicht existiert.
Das Ganze geht dann so lange gut, bis es einer wirklich mal genau nimmt, aber dann ist das Geschrei groß, denn es hätte ja jahrelang niemanden interessiert.
 
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Wie gesagt, wer gerne fahrlässig mit seiner Zuverlässig umgeht, soll das meinetwegen auch weiter tun. Nach der Logik könnten viele auch ihre Waffen an der Garderobe lagern, weil sie noch nie kontrolliert wurden - ist ja ein Problem, was in der Realität nicht existiert.

Unsinn. Jedem steht es natürlich frei über die gesetzlichen Vorgaben hinaus die "Meldemuschi" zu spielen. Nur bitte keine Szenarien konstruieren die selbst der Gesetzgeber nicht vorgesehen hat. Die gesetzlichen Vorgaben zur Munitionsaufbewahrung sind mit Nachweis der Waffenaufbewahrung bereits zum überwiegenden Teil erfüllt.
Da nützt auch die "Vergewaltigung" eines Gerichtsurteil nichts.
 
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Nein, die konsequente Fortführung deiner Logik "wenn es nicht kontrolliert wird, brauche ich mich auch nicht dran zu halten".

(...) Nur bitte keine Szenarien konstruieren die selbst der Gesetzgeber nicht vorgesehen hat (...)
Welches Szenario war denn konstruiert? Die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition hat der Gesetzgeber vorgesehen und daher auch im WaffG festgehalten.

(...) Die gesetzlichen Vorgaben zur Munitionsaufbewahrung sind mit Nachweis der Waffenaufbewahrung bereits zum überwiegenden Teil erfüllt (...)
Bis auf den vorgeschriebenen Nachweis zur Aufbewahrung der Munition.

(...) Da nützt auch die "Vergewaltigung" eines Gerichtsurteil nichts.
Auf das Gerichtsurteil habe ich mich nirgends bezogen. Das WaffG gilt auch unabhängig von diesem.
 
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@Acer campestre eben doch, du hast es vorher verallgemeinert und das funktioniert nicht - konkretisiert hast du erst jetzt und da sieht die Geschichte natürlich anders aus. Je nach Behörde darfst dort sogar (theoretisch) nur Munition lagern, wenn du dieses Behältnis auch explizit dafür gemeldet hast - aber das ist tatsächlich jetzt schon die Worst-Case-Auslegung und dürfte tatsächlich eher bei den wenigsten Behörden so streng gesehen werden. Da könnte man tatsächlich anfangen von vorauseilendem Gehorsam zu sprechen :D Aber schaden tut es auch nicht und die Tinte für die zwei Kreuze sollte man sich leisten können.
Die Hauptsache ist natürlich erstmal, dass das Behältnis, in welchem die Munition aufbewahrt wird, gemeldet ist. Wenn es z.B. ein 1er oder 0er Schrank ist, ist das super, aber bei vielen ist das halt einfach noch (was ja auch völlig reicht) ein Stahlschrank mit Schwenkriegelverschluss und die sind eben gerne mal nicht gemeldet.

Empfehlung vom Fachanwalt: Immer alle genutzten Behältnisse für alles zulässige melden, denn vor Gericht und auf hoher See...

Hier am Beispiel müsste die Munition angekreuzt werden - wie gesagt, abhängig von der Behörde:
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