Die schreibende Presse kann durchaus auch ohne großes Gezeter berichten:
Bericht aus der FAZ zu einem Femizid
Da der Artikel hinter einer Bezahlschranke verborgen ist, hier mal ein Auszug der wichtigen Stelle:
Zitat****
Polizei erhielt Hinweise auf illegalen Waffenbesitz von Hartmut F.
Die Polizisten wussten, dass Hartmut F., Jäger und Sportschütze, 65 Kurz- und Langwaffen besaß. Er hatte für sie eine behördliche Erlaubnis. Und er besaß illegale Waffen. Auch das war der Polizei bekannt. Nachbarn von Hartmut F. schrieben am 8. Dezember 2021 – einen Monat nach dem Gewaltschutzantrag von Hanna F. – an das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein. Der Brief liegt der F.A.Z. vor. Darin heißt es: „In dem Keller des Gebäudes befindet sich ein Raum mit diversen Waffen und Munition (nicht alles legal).“
Trotz des konkreten Hinweises durchsuchte die Polizei den Keller nicht. Zwar übergab das Landeskriminalamt den Brief an die nachrangige Behörde, die Polizeidirektion (PD) Kiel. Dort leitete man ihn jedoch nicht weiter an die Polizeistation Achterwehr, also die räumlich nächste Stelle, bei der Hanna F. bereits den Nasenbeinbruch angezeigt hatte. Die Entscheidung begründete die PD Kiel damit, dass man bereits ein „vorheriges Schreiben mit ähnlichem Inhalt“ an die Polizeistation Achterwehr weitergeleitet habe.
Kam das erste Schreiben an? Hätte ein zweites Schreiben die Sicht auf den Fall verändert? Aus Achterwehr hat die F.A.Z. dazu keine Auskunft erhalten. Auf die Anfragen an die Polizeistation reagierte das Landespolizeiamt. Dort heißt es, man sei „direktionsübergreifend“ für den „Themenkomplex ,Dänischenhagen‘“ zuständig: „Die Beurteilung der Lage und die daraus resultierenden Maßnahmen erfolgten auf Basis aller zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Informationen. Eine weitere (Be-) Wertung dieser Umstände aus heutiger Sicht wäre spekulativ.“
Die Waffenbehörde erfährt von der Warnung der Nachbarn nichts
Sechs Beamte arbeiten in der Polizeistation Achterwehr, sie standen „regelmäßig“ mit der Waffenbehörde in Kontakt, wie deren Sprecher auf Anfrage mitteilte. Um Waffen zu entziehen, reicht ein Verdacht, dass sie missbräuchlich verwendet werden. In diesem Fall können Mitarbeiter der Waffenbehörde das Haus der verdächtigen Person durchsuchen. Im Fall von Hartmut F. kam es dazu nicht. Die Waffenbehörde hat von den Hinweisen auf seinen illegalen Waffenbesitz nie erfahren.
Über den Gewaltschutzantrag von Hanna F. hat Achterwehr die Waffenbehörde informiert. Diese forderte Hartmut F. auf, seine registrierten Waffen und Waffenbesitzkarten abzugeben. Das tat er innerhalb der Frist. Die Behörde ging davon aus, das Mögliche getan zu haben. Die illegalen Waffen im Keller blieben unentdeckt. Darunter waren die Uzi und eine Selbstladepistole vom Typ Walther PPK, mit denen Hartmut F. drei Menschen tötete.
Zitat Ende*****
Die Waffenbehörde hat trotz widriger Umstände ihre Arbeit machen können. Dummerweise nutzt der Täter illegale Waffen, nachdem ihm die Legalen richtigerweise entzogen worden waren. Hier haben eher die Exekutivbehörden versagt.