Bedürfnisgrenze für Jagdscheininhaber bei 10 Langwaffen

Registriert
31 Mrz 2009
Beiträge
10.761
Der „Fuzzi“ ist mein Sachbearbeiter der das Wohl des Kunden im Fokus hat.
Und dieser ist sehr gut vernetzt mit dem Chef der NWR Leitstelle, von dort stammen die Infos. Und was dort diskutiert wird (wie würde man einige Begrenzung umsetzen) hat eine gewisse Relevanz.
Das ist der aktuelle Stand der Diskussion.

@cast wenn Du nicht daran interessiert bist, dann unterlasse es wenigstens die Sachbearbeiter, die uns wohlgesonnen sind, herabzuwürdigen.
 
Registriert
16 Mai 2001
Beiträge
10.550
Was so ein einzelner Fuzzi auf einem Amt in irgendeinem Landkreis hinter den sieben Bergen weiß.
Das Bundeswaffengesetz wird in Berlin geändert, nicht in Timbuktu.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Es kommt vermehrt zu faktischen Gesetzesänderungen, indem Gerichte den Wortlaut des Gesetzes in einer abenteuerlichen Weise interpretieren und diese Interpretation dann von der Verwaltung aufgegriffen und umgesetzt wird. Dass von Gerichten unglaublich viel Macht ausgeht und nach meinem Gefühl mit zunehmender Tendenz auch die Grenze zum gesetzgeberischen Handeln von ihnen überschritten wird, ist allgemein zu wenig bekannt und offenbar noch nicht bis zu Cast durchgedrungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
3 Okt 2013
Beiträge
97
Es gab noch nie Grenzen bei LW. Den Sportschützen hat man erst bei der letzten Änderung eine Grenze reingedrückt. Hätte der Gesetzgeber das gleiche bei den Jägern gewollt, so hätte er das auch dort hereingeschrieben.

Es geht hier nicht um auslegunungswürdige unbestimmte Rechtsbegriffe.

Es geht um glas klar numerisch im Gesetz genannte oder nicht genannte Zahlengrenzen.

In dieser Frage gibt es daher keinen Auslegungsspielraum.
 
Registriert
17 Feb 2015
Beiträge
2.439
In der Theorie!

In der Praxis wird dann offensichtlich zumindest im Einzelfall sehr wohl auch ohne den Spielraum interpretiert.
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
78.524
Da wäre ich mir nicht so sicher. Es kommt vermehrt zu faktischen Gesetzesänderungen, indem Gerichte den Wortlaut des Gesetzes in einer abenteuerlichen Weise interpretieren und diese Interpretation dann von der Verwaltung aufgegriffen und umgesetzt wird. Dass von Gerichten unglaublich viel Macht ausgeht und nach meinem Gefühl mit zunehmender Tendenz auch die Grenze zum gesetzgeberischen Handeln von ihnen überschritten wird, ist allgemein zu wenig bekannt und offenbar noch nicht bis zu Cast durchgedrungen.

Man darf sich nichts gefallen lassen. In irgendeiner Ordnungsbehörde wird kein Bundesgesetz interpretiert und wenn doch. Anwalt.
Ein Jagdfreund hat einen solchen schon mehrfach genutzt. Hat immer funktioniert.
Da war es nicht die untere Behörde, sondern die obere, die angewiesen hat, ohne jegliche Rechtsgrundlage.
Nicht verwechseln, es geht hier nicht um ein Landesjagdgesetz, sondern um das Bundeswaffengesetz. Das gilt überall von Flensburg bis Garmisch und nicht nur in bestimmten Landkreisen.

Umgekehrt hat sich niemand beschwert, meine Behörde hat den SD schon früh genehmigt, aber auch mit selbst erfundenen Beschränkungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
9.046
Man darf sich nichts gefallen lassen. In irgendeiner Ordnungsbehörde wird kein Bundesgesetz interpretiert und wenn doch. Anwalt.
Ein Jagdfreund hat einen solchen schon mehrfach genutzt. Hat immer funktioniert.
Da war es nicht die untere Behörde, sondern die obere, die angewiesen hat, ohne jegliche Rechtsgrundlage.
Nicht verwechseln, es geht hier nicht um ein Landesjagdgesetz, sondern um das Bundeswaffengesetz. Das gilt überall von Flensburg bis Garmisch und nicht nur in bestimmten Landkreisen.

Umgekehrt hat sich niemand beschwert, meine Behörde hat den SD schon früh genehmigt, aber auch mit selbst erfundenen Beschränkungen.
Wenn sich aber 70% der Leute nicht wehren gegen so einen Käse, dann setzt sich das fest. Für viele sind so kleine Nadelstiche nicht so wichtig, Hauptsache, keinen Behördenärger!111!
 
Registriert
15 Nov 2015
Beiträge
3.275
Ich wüsste jetzt nicht wie das Gericht auf die Anzahl 10 Langwaffen gekommen ist. Meinetwegen soll der Jäger der meint mehr haben zu müssen dies auch dürfen.
Ich habe mich beim lesen aber auch selbst hinterfragt ob ich zum Beispiel mit 10 Langwaffen auskommen würde?! Ja, würde ich. Und die Jäger die ich kenne, haben oft über Jahrzehnte alle möglichen Alteiseneisen angehäuft und nicht wenige räumen langsam ihre Tresore auf. Und Wechselläufe werden nicht als Langwaffe eingetragen. Also auch wenn ein derartige Beschränkung kommen würde gäbe es doch noch genug Spielräume.

Ich persönlich habe mich auch schon vor Jahren von allem wenig genutztem getrennt. Ich hatte gemerkt doch nur immer mit den selben 2 Büxen zu jagen. Die anderen verstaubten im Schrank. Da ich weder Sammler noch Sportschütze bin, habe ich mich freiwillig aufs jagdlich unbedingt nötige beschränkt. D. h. 2 Büxen und ein Wechsellauf und eine Flinte. Ich vermisse nix.
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
78.524
Das ist doch dein persönliches Problem, das interessiert 400.000 andere nicht die Bohne.
Stell dir vor, in Schweden gibts nur 6 Stück und KW nur für nachgewiesene Fallenjagd.
Langt dir das auch?, mir nicht und ich bin lange nur mit einer Büchse und einer Flinte los.
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
9.046
Ich wüsste jetzt nicht wie das Gericht auf die Anzahl 10 Langwaffen gekommen ist. Meinetwegen soll der Jäger der meint mehr haben zu müssen dies auch dürfen.
Ich habe mich beim lesen aber auch selbst hinterfragt ob ich zum Beispiel mit 10 Langwaffen auskommen würde?! Ja, würde ich. Und die Jäger die ich kenne, haben oft über Jahrzehnte alle möglichen Alteiseneisen angehäuft und nicht wenige räumen langsam ihre Tresore auf. Und Wechselläufe werden nicht als Langwaffe eingetragen. Also auch wenn ein derartige Beschränkung kommen würde gäbe es doch noch genug Spielräume.

Ich persönlich habe mich auch schon vor Jahren von allem wenig genutztem getrennt. Ich hatte gemerkt doch nur immer mit den selben 2 Büxen zu jagen. Die anderen verstaubten im Schrank. Da ich weder Sammler noch Sportschütze bin, habe ich mich freiwillig aufs jagdlich unbedingt nötige beschränkt. D. h. 2 Büxen und ein Wechsellauf und eine Flinte. Ich vermisse nix.
Zehn ist ne runde Zahl, die gibt es auch bei den Sportschützen irgendwie :)
 
Registriert
15 Nov 2015
Beiträge
3.275
Das ist doch dein persönliches Problem, das interessiert 400.000 andere nicht die Bohne.
Stell dir vor, in Schweden gibts nur 6 Stück und KW nur für nachgewiesene Fallenjagd.
Langt dir das auch?, mir nicht und ich bin lange nur mit einer Büchse und einer Flinte los.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wenn du das von mir geschriebene gelesen hast, schrieb ich jeder soll so viel besitzen dürfen wie er meint. Dann schrieb ich aus meiner Sicht weiter. Warum du dich da wieder im speziellen angesprochen fühlst erschließst sich mir nich ganz.
Und dein Bedürfnis interessiert die anderen 85 Millionen in D auch einen Schei... ! Sehe es mal so lieber Cast.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
10 Apr 2016
Beiträge
4.075
Bedürfnis für den Waffenerwerb von Jägern, ist die Jagdausübung und das jagdliche Schießen, mit eben diesen, für diesen Zweck erworbenen Waffen. Ein Bedürfnis muss glaubhaft gemacht werden oder wird in diesem Fall vorausgesetzt. Sollten sich Zweifel an einem Bedürfnis ergeben, kann die Waffenbehörde einen Eintrag verwehren bzw. eine Begründung verlangen warum die Waffe dennoch eingetragen werden sollte. Das steht zwar so nicht direkt im Gesetzt, aber kann schon mal herangezogen werden, wenn es berechtigte Zweifel gibt. (10te AR15 od. AR10 od. 10ter 308Win usw.) Es kommt dann immer auf den Einzelfall an. Eine allgemeingültige Vorschrift gibt es nun mal nicht. Nicht jede Eventualität ist im deutschen Recht vorab geregelt.
Der Jagdschein ist kein Ersatz für Sportschützen oder Sammelerlaubnis, das sollte jedem klar sein.
 
Registriert
14 Okt 2012
Beiträge
5.135
Bedürfnis für den Waffenerwerb von Jägern, ist die Jagdausübung und das jagdliche Schießen, mit eben diesen, für diesen Zweck erworbenen Waffen. Ein Bedürfnis muss glaubhaft gemacht werden oder wird in diesem Fall vorausgesetzt.
Aha, dann darf ein revierloser Jäger keine Waffen besitzen und muss nach dem Gesetz vorweisen dass er übt???

Bisher war ich der meinung Der Jagdschein deckt das Bedürfnis, aber wenn wir Jäher uns das Grab schaufel wollen brauchen wir keine Gegner…
 
Registriert
1 Jun 2017
Beiträge
5.247
...
Das einzig beruhigende: über allem steht der Bestandsschutz.
Leute: kauft rechtzeitig!

An diesem Punkt habe ich ehrlich gesagt auch keine Bedenken.

Einzig und das ist dann schon eine kleine Bombe, nehmen wir mal die Obergrenze sind 10 Langwaffen, du hast bereits 15 Waffen. Die 15 Waffen darfst du zwar behalten, willst du aber aus welchen Gründen auch immer wieder eine neue Waffe erwerben, musst du erst mal 6 veräußern.
Dieses Thema gibt es bei den Sportschützen bereits.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
9
Zurzeit aktive Gäste
108
Besucher gesamt
117
Oben