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In Ausgabe 1/22 des Hessenjäger wird eine Entscheidung des VG Gießen von 28.10.21 besprochen. Geklagt hatte wohl ein Jagdscheininhaber, der weitere Langwaffen von der Waffenbehörde verweigert bekommen hatte.
Das könnte zum Grundsatz werden
Falls die Textausschnitte nicht erwünscht sind, bitte entsprechend editieren.


Das könnte zum Grundsatz werden
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