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Es interessiert niemanden, außer einer handvoll Spinner.Weil die nichtjagende Bevölkerung den Gesetzgeber wähltim Zweifel dann ganz genau schreibt wo dein Bedürfnis endet.
Es interessiert niemanden, außer einer handvoll Spinner.Weil die nichtjagende Bevölkerung den Gesetzgeber wähltim Zweifel dann ganz genau schreibt wo dein Bedürfnis endet.
Ich glaube da liegst du falsch!Es interessiert niemanden, außer einer handvoll Spinner.
Fragt sich, auf welcher Rechtsgrundlage dies angefragt wird.Unsere Untere Jagdbehörde will/braucht inzwischen einen Begehungsschein um den Jagdschein zu verlängern.
Da wäre meine erste Frage die, nach der Rechtsgrundlage.Mit den Revierlosen ist wohl auch schon etwas am anlaufen....
Unsere Untere Jagdbehörde will/braucht inzwischen einen Begehungsschein um den Jagdschein zu verlängern.
Steht so auch schon in einem Merkblatt zur Jagdscheinverlängerung. Ein Bekannter von mir musste auch vor kurzem seinen Begehungsschein hinterherschicken um den Js verlängert zu bekommen...
Das läuft scheinbar ähnlich stillschweigend an wie mit der Bedürfnisgrenze.
Wo wird das so gehandhabt?Fragt sich, auf welcher Rechtsgrundlage dies angefragt wird.
das sehe ich noch kritischer als die Bedürfnisgrenze für Waffen. Man benötigt auch für Jagdeinladungen und Jagdreisen einen Jagdschein und auch Waffen. Würde fast schon sagen damit ist mein Recht auf Selbstverwirklichung eingeschränkt. (Wie das rechtlich genau heißt weiß ich leider nicht.)Mit den Revierlosen ist wohl auch schon etwas am anlaufen....
Unsere Untere Jagdbehörde will/braucht inzwischen einen Begehungsschein um den Jagdschein zu verlängern.
Steht so auch schon in einem Merkblatt zur Jagdscheinverlängerung. Ein Bekannter von mir musste auch vor kurzem seinen Begehungsschein hinterherschicken um den Js verlängert zu bekommen...
Das läuft scheinbar ähnlich stillschweigend an wie mit der Bedürfnisgrenze.
Wo wir wieder beim Punkt sind, man muss den Bogen nicht überspannen. Gesunder Menschenverstand vorrausgesetzt.Ich verstehe was du in deinem Fall meinst. Jetzt mal Sportschützen und Sammler außen vor.
Wie willst du der nichtjagenden Restbevölkerung da draußen verklickern, dass du für deine Jagdausübung 87 Langwaffen brauchst? Das man schon mit einer Waffe schei.. bauen kann steht außer Frage, aber wenn einer so "viele" Waffen sein eigen nennt ruft das nunmal bei der Restbevölkerung ein Unbehagen hervor und die Frage an den Gesetzgeber lautet dann "Dürfen die das und brauchen die überhaupt so viele?" Und dann wird eine öffentliche Diskussion in Gang gesetzt deren Ausgang für uns ungewiss ist. Befürchte ich.
Sicher das da der Mitarbeiter von der UJB nicht was durcheinander gebracht hat?! Weil die Angabe des Begeungsscheins, Jagderlaubnis, Einladung, what ever, wird eigentlich nur abgefragt, wenn derjenige den Wohnsitz außerhalb von D hat.Mit den Revierlosen ist wohl auch schon etwas am anlaufen....
Unsere Untere Jagdbehörde will/braucht inzwischen einen Begehungsschein um den Jagdschein zu verlängern.
Steht so auch schon in einem Merkblatt zur Jagdscheinverlängerung. Ein Bekannter von mir musste auch vor kurzem seinen Begehungsschein hinterherschicken um den Js verlängert zu bekommen...
Das läuft scheinbar ähnlich stillschweigend an wie mit der Bedürfnisgrenze.
Wer sich das gefallen lässt und dem Begehren auch noch Folge leistet, dem ist nicht mehr zu helfen.Mit den Revierlosen ist wohl auch schon etwas am anlaufen....
Unsere Untere Jagdbehörde will/braucht inzwischen einen Begehungsschein um den Jagdschein zu verlängern.
Steht so auch schon in einem Merkblatt zur Jagdscheinverlängerung. Ein Bekannter von mir musste auch vor kurzem seinen Begehungsschein hinterherschicken um den Js verlängert zu bekommen...
Das läuft scheinbar ähnlich stillschweigend an wie mit der Bedürfnisgrenze.
Das wurden wohl eher verworfen weil jemand gemerkt hat dass es schon so istIdeen in diese Richtung gab es in Entwürfen schon. EWB nur für nachweislich aktive Jäger, usw....
Sicher wurde es verworfen. Aber wenn man da schon mal drüber nachgedacht hat. Sowas bleibt dann doch irgendwo in den Schubladen.
Sicher, dass es nicht um die Eintragung der (dauerhafte) bejagten Flächen geht ?Mit den Revierlosen ist wohl auch schon etwas am anlaufen....
Unsere Untere Jagdbehörde will/braucht inzwischen einen Begehungsschein um den Jagdschein zu verlängern.
Steht so auch schon in einem Merkblatt zur Jagdscheinverlängerung. Ein Bekannter von mir musste auch vor kurzem seinen Begehungsschein hinterherschicken um den Js verlängert zu bekommen...
Das läuft scheinbar ähnlich stillschweigend an wie mit der Bedürfnisgrenze.
Ich musste das vor 2 Monaten auch angeben. Bei der Verlängerung.Mit den Revierlosen ist wohl auch schon etwas am anlaufen....
Unsere Untere Jagdbehörde will/braucht inzwischen einen Begehungsschein um den Jagdschein zu verlängern.
Steht so auch schon in einem Merkblatt zur Jagdscheinverlängerung. Ein Bekannter von mir musste auch vor kurzem seinen Begehungsschein hinterherschicken um den Js verlängert zu bekommen...
Das läuft scheinbar ähnlich stillschweigend an wie mit der Bedürfnisgrenze.