Bayern : Schalldämpfer werden erlaubt;

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Hätte man Ahnung, dann wüsste man, dass das eigene Amt nicht der Nabel der Welt ist, nach dem sich der Rest richtet. ;-)

Insofern gehört das Auspacken von Dieter Nuhr genau da hin wo Osch es verortet hat.
Und Deine Welpenschutz-Sprüch auch, so wie Du Dich selber gibst.

Nunja, man merkt schon das du @sedge111: nicht leiden kanns (virtuell).
Denn das was @Osch: da voller Überzeugung geschrieben hat
(natürlich auch im LRA Rgbg)
kann man schon an Dieter Nuhr denken, habe ich bei den beitrag übrigens auch.

gruß
voyager
 
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Da war mal die Frage, wegen Gewindes.
Im Raum N/FÜ/ERH habe ich (noch) keinen Betrieb gefunden,
der das überhaupt und dann noch "im System" genau axial machen würde.
Bringt SD-Lieferanten mit entsprechender Büma-Werkstatt einen Vorteil.
 
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Wenn die SB in diesem Forum mitlesen, würde es mich nicht wundern, wenn die SD bald wieder verboten werden! ;-)
 
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Hätte man Ahnung, dann wüsste man, dass das eigene Amt nicht der Nabel der Welt ist, nach dem sich der Rest richtet. ;-)

Insofern gehört das Auspacken von Dieter Nuhr genau da hin wo Osch es verortet hat.
Und Deine Welpenschutz-Sprüch auch, so wie Du Dich selber gibst.

Argumentieren oder wenigstens genaues Durchlesen ist nicht so Deins, oder?:no:

Nicht ich habe behauptet, dass "mein" Amt der Nabel der Welt ist, sondern osch hat mir unterstellt, dass ich Quark schreibe.


Lockere Sprüche sind nur dann cool, wenn man auch in der Lage ist wenigstens ein bisschen zu argumentieren!;-)
 
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Wenn ein bayrischer Jäger diesen ganzen neuen Prozess nun durchläuft und somit in den legalen Besitz eines SD kommt, kann er diesen dann eigentlich analog zu einer Langwaffe an Berechtigte - auch in BaWü - verleihen? :biggrin:
 
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@Henry ich habe bisher in meinem Umkreis auch keinen gefunden

Wenn ich zu Pete gehe kostet das Gewinde fast 350€ [emoji15]


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A

anonym

Guest
Wenn ein bayrischer Jäger diesen ganzen neuen Prozess nun durchläuft und somit in den legalen Besitz eines SD kommt, kann er diesen dann eigentlich analog zu einer Langwaffe an Berechtigte - auch in BaWü - verleihen? :biggrin:

Er kann schon, er sollte aber lieber nicht...


"7. Ausnahme von der Erlaubnispflicht bei vorübergehender Ausleihe durch einen
Jagdscheininhaber entsprechend § 13 Abs. 4 WaffG?

Ein Jagdscheininhaber, der einen Schalldämpfer (ggf. mit einer Jagdlangwaffe)
von einem Berechtigten vorübergehend zur Jagdausübung ausleiht,
bedarf für den Erwerb und Besitz dieses Schalldämpfers entsprechend §13 Abs. 4
i.V.m. §12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) WaffG keiner Erlaubnis.
Voraussetzung ist aber, dass der Jagdscheininhaber bereits eine Erlaubnis für einen
Schalldämpfer für eine Jagdlangwaffe besitzt.

§ 12 Abs. 1 Nr.1 Buchst. a) WaffG ist in diesem Zusammenhang also wie folgt zu lesen:
„Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eines Schalldämpfers bedarf nicht, wer diesen Schalldämpfer
1. als Inhaber einer Erlaubnis für einen Schalldämpfer von einem Berechtigten…“..."


Quelle
 
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Wenn ein bayrischer Jäger diesen ganzen neuen Prozess nun durchläuft und somit in den legalen Besitz eines SD kommt, kann er diesen dann eigentlich analog zu einer Langwaffe an Berechtigte - auch in BaWü - verleihen? :biggrin:

Auf meiner Genehmigung steht, dass die Ausnahmegenehmigung auf das Gebiet des Freistaat Bayerns beschränkt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
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@Clayperon: Danke, damit hat sich das erledigt! (War auch keine ernsthafte Planung.)

@sedge111: Ich nehme an, das beschränkt sich auf deine Ausnahmegenehmigung zur Jagd mit SD (die zunächst einmal noch nichts mit der waffenrechtlichen Seite zu tun hat). Diese würdest du aber in 9 anderen Bundesländern gar nicht brauchen weil dort SD nicht in den sachlichen Verboten der jeweiligen Jagdgesetze stehen.
 
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Servus beinand,

ich hab mir gestern meinen Hausken Schalldämpfer JD 186 bei meinem Büchser abgeholt und werde am Donnerstag am Schießstand mal testen.

Gruss treiti
 
A

anonym

Guest
Habe Langeweile am Wiener Flughafen und habe meine Sachbearbeiterin (NRW) nach dem Stand der Dinge bez. SD gefragt. Die Antwort kam bereits nach 10 Minuten.

Es tut sich was im Rest der Republik !



Hallo Herr ...

inzwischen hat mit meine Aufsichtsbehörde gebeten, von weiteren Anfragen abzusehen. Das LKA ist im Gespräch mit dem Ministerium. Am 08. Und 09. September treffen sich die Waffenrechts-Referenten auf Bundesebene und diskutieren über eine Änderung der Verwaltungs-Vorschriften zu diesem Thema.
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Ich melde mich, sobald ich Neuigkeiten für Sie habe.
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Mit freundlichen Grüßen,
...
...

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