[Hamburg] Bayern hat den Schalldämpfer erlaubt. Wie ist es in Hamburg??

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Hallo in die Runde.
Mit großem Interesse verfolge ich das Thema Schalldämpfer. Wie ich nun in mehreren Threads lesen konnte, hatte Bayern das Verbot gelockert und erlaubt diesen nun auch für Jäger. Da ich aber in Hamburg kenne und mir meine Behörde nichts erzählen konnte (oder wollte) meine Frage in die Runde: kann mir jemand die aktuelle Lage in Hamburg erklären? Gibt es bereits erste Schritte in die richtige Richtung der Freigabe?




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Ich grabe mal diesen alten Beitrag aus.

Ich habe mir heute Morgen einen Voreintrag in meine WBK abgeholt und noch ein wenig mit den dortigen Beamten gesprochen.
Deren Aussage nach, laufen gerade intensive Gespräche wann man nun auch in Hamburg SD freigeben sollte.
Wann genau da irgendetwas Offiziell wird, konnte man mir nicht sagen. Ob das dann auch wirklich kommt, ist natürlich immer die Frage. Klingt aber nicht ganz schlecht.

Werde mal Regelmäßig anfragen wie weit das ganze fortgeschritten ist.
 
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Danke für die Info, Sildan. Das klingt in der Tat ganz gut. ich werde auch mal wieder die SB im Amt anrufen und nachfragen.

gruß,
Andre
 
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Danke für die Info, Sildan. Das klingt in der Tat ganz gut. ich werde auch mal wieder die SB im Amt anrufen und nachfragen.

gruß,
Andre
Ich bin der Meinung diese Anrufe bei unseren Sachbearbeitern bei den Waffenbehörden bringt nichts,
Man sollte lieber diese Leute Ihre Arbeit machen lassen damit andere Arbeiten nicht liegenbleiben und unsere Einträge nicht noch länger dauern.
Wir sind doch über unsere Landesjagdverbände bestens organisiert. Wenn Nachfragen von unseren Verbänden an die Landesregierungen kommen und uns Jäger dann Zeitnah informieren ist das der richtige Weg.
 
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Hier noch eine Info für alle Hamburger, ich hatte nachgefragt wie nach der Änderung im WaffG in Hamburg geregelt wird:

Sehr geehrter Herr XXX


Das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz ist noch nicht vom Bundespräsidenten unterzeichnet – und noch nicht rechtswirksam.


Ab Inkrafttreten wird es dann noch 7 Monate dauern, bis Schalldämpfer erworben werden können.

Gruß
 
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Ab Inkrafttreten wird es dann noch 7 Monate dauern, bis Schalldämpfer erworben werden können.
Gruß
Von wem stammt den wieder diese Aussage? Laut neuem Waffengesetz können Schalldämpfer einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erworben werden. Alles andere entspricht nicht dem Gesetzesentwurf.
 
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Zu Absatz 2: Die Regelungen, die Jägern den Erwerb und die Nutzung von Schalldämpfern (Artikel 1 Nummer 5 Buch-stabe b) und Nachtsichttechnik (Artikel 1 Nummer 26) erleichtern, sollen bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
So der Plan. Müsste man nur prüfen, ob auch angenommen wurde ;)
Auf jeden Fall ist dieser Vorschlag des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren in die Prüfschleife gekommen und nicht direkt abgelehnt worden.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Auf jeden Fall ist dieser Vorschlag des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren in die Prüfschleife gekommen und nicht direkt abgelehnt worden.
Hab bisher keine Änderungen zum ursprünglichen Gesetzesentwurf diesbezüglich finden können. Ist dir da mehr bekannt? Vielleicht hab ich ja auch etwas übersehen.
 
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Im Gesetzesentwurf zum 3. WaffRÄndG steht es m.M.n. garnicht.
Deshalb hat der Bundesrat das eingebracht.
Es müsste dann in den angenommenen Beschlüssen stehen.
 
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Die Antwort stammt direkt aus der unteren Jagdbehörde ( Polizei ) in Hamburg.

Mich haben die 7 Monate auch überrascht.
 
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Würde ich nicht so viel drauf geben. Wir wissen mehr, wenn das Bundesgesetzblatt da ist.
Morgen erscheint BGBL Teil 1 Nr. 3 und am Freitag BGBL Teil 2 Nr. 1. Kennt jemand den Unterschied zwischen Teil 1 und Teil 2? Hängt das zusammen?
 
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Für eine halbwegs brauchbare Antwort würde ich auch bei der Waffenbehörde und nicht bei der Jagdbehörde nachfragen. Allerdings wissen die gerade auch nicht mehr als wir.
 

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