Hi,
Zwangsbejagung ist im Jagdrecht als ulima ratio bei Versagen der Jäger vorgesehen, wird aber (leider) bisher nie umgesetzt. Und wenn der Chef der Landwirte in RLP jetzt damit winkt ( und im Nebensatz auch Treiberkommandos mit Hundertschaften der letzten Wehrpflichtigen mit einfließen lässt ), dann ist dies schlicht ne deutliche Warnrakete am Himmel für die dortige Jägerschaft. Angesichts eskalierender Schäden halt sein Job als Interessensvertreter der Landwirte und Winzer.
Sicherlich aber kein bissl parteipolitische Taktik des Auch-CDU-Buntestagsabgeordneten: Bauern und grade die rheinlandpfälzischen Jäger wählen eigentlich treu konservativ, einer Seite eins draufzuhauen kostete in diesem Sinne nur Stimmen.
Für mich ein weiterer Schritt in die richtige Richtung: verkürzte Pachtperioden, Kirrungsverbot, verbindliche revierübergreifende wirksame Bejagung in die Pachtverträge und - wenn all dies noch nichts nützt - zur Not regelhaft die Zwangsbejagung durch fremde Stöberjagdgruppen. Tieflader, Aufstellung von 50 Drückjagdböcken, Jagdplanung, Starßenberuhigung, Hundeversicherung, Übungseinsatz von THW / letzten Zwangssoldaten als Treiberwehr inklusive Pauschaltrinkgeld plus Verköstigung, Wildhändlerkühlwagen und Gasthofunterbringung der Organisatoren ...alles zu Lasten der Jagdpächter.
Wer sowas ernsthaft zu gewärtigen hat und nochmal extra im Pachtvertrag unterschreibt, der spurt als Pächter !
Chrüazi,
Martin