Bauer klagt über Wildschaden!

A

anonym

Guest
Teufelsmoorer schrieb:
Nun;
ich werde hier keine detalierte Aufzählungen meiner realen Sexualpraktiken von mir geben :15:


TM

Naja, unappetittliche Dinge wollen wir hier sicher mehrheitlich auch gar nicht wissen :26: :12:
 
Registriert
9 Jun 2006
Beiträge
1.184
Im BJG und in den Ländergesetzen steht geschrieben :Bei Wildschaden ist nur
der Schaden AN Grundstücken und deren Wiederherstellung zu zahlen.
Für den Zossen gibs nix :19:
 
Registriert
5 Dez 2012
Beiträge
22
JMB schrieb:
Delasaar schrieb:
Mistbauer ist für mich kein Berufsstand sondern nur die Trennung zwischen richtigen Landwirten und Idioten die mit ihrer scheinlandwirtschaft ein ganzes Dorf in schach halten.
Wenn ich ihnen zu nahe getreten bin tut es mir leid.
Um "ein ganzes Dorf in Schach zu halten" braucht es schon etwas mehr als "einen Idioten mit Scheinlandwirtschaft", bzw. wenn man sich doch von so jemandem in Schach halten lässt ...
Mir gefällt nur diese Einstellung gegenüber den Jagdgenossen nicht.
Die haben auch i.d.R. ein ganz gutes Gespür dafür was man von ihnen hält, selbst wenn man es ihnen nicht direkt sagt.
Wenn sich ein Landwirt in ähnlichen Worten über diese ...Jäger auslassen würde, die sich um den Wildschaden drücken wollen ...
Das Geschrei möchte ich hören.

Das ist ein öffentliches Forum, in dem auch Landwirte unterwegs sind.
Dann heißt es wieder "Seht Euch diese Jagdbonzen an, was DIE von uns halten!"

Also besser möglichst sachlich die Lage schildern und Fragen stellen.

Persönlich fühle ich mich nicht auf den Schlips getreten, da ich weder Landwirt, noch sonstwie Jagdgenosse bin.

Ich bin auch nicht der Meinung, dass man sich beim Wildschaden gnadenlos über den Tisch ziehen lassen muss, alles "Spitz auf Knopf rechnen" ist aber auch nicht der Königsweg.


WaiHei


Papa ist auch an Board!

Ich bin alt genug um meine Meinung zu vertreten wenn es ihnen nicht passt dann haben sie pech, manche Leute halten sich nur hier auf um zu nörgeln.
Wenn man die sogenannten Mistbauern in meinem Ort nicht kennt braucht man sich dazu auch nicht zu äußern.
 
Registriert
2 Dez 2011
Beiträge
184
Auch wenn einige vom Weihnachtsmann offensichtlich Krawallbrause bekommen haben, wünche ich euch Frohe Weihnachten.

So nun zum Thema:

Fex schrieb:
Gerne öffentlich, auch auf die Gefahr hin dass es andere Meinungen gibt...

In meinem Revier befindet sich eine Pferdekoppel unweit eines Bauernhauses - ca. 100 m entfernt. Ansonsten nur Wald und Wiese. Die Fläche ist für mich nicht bejagbar aufgrund der Sicherheit. Folglich bezalhe ich auf diesem Areal auch keine Schäden (hin und wieder Sauen).
Selbst wenn die Juristen unter uns gleich Sturm laufen, mir ist ein Fall bekannt, der vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden wurde und wo der Jagdpächter und die Jagdgeno gegen einen (ohne Genehmigung und im Außenbereich) errichteten Reitplatz vorgegangen sind. Begründung für dieses Vorgehen damals war, dass die Fläche aufgrund der Aktivitäten und der Sicherheit nicht mehr bejagdbar wäre und deshalb aus der WS-Ersatzpflicht rauszunehmen wäre und auf dieser umzäunten Fläche keine Pacht zu entrichten wären. Es gab da noch mehere Punkte, welche ich jetzt bewusst nicht aufführe!
Im Endeffekt bezahlt der Jagdpächter nun für diese Fläche mit und zahlt sogar die Auslauffläche wo die Pferde immer stehen, da diese aufgrund der Größe und dem ökologischen Nutzen der Jagd dienen.

Fex schrieb:
Ich muss sagen, dass es darüber auch noch nie irgendwelche Diskussionen mit dem Eigentümer gab...
Dann lass es so wie es ist.
 
A

anonym

Guest
Wenn man ein Stück Land faktisch und dauerhaft nicht mehr bejagen kann, dann hat man auch keine Chance, Wildschaden an Grund und Boden und den fest damit verbundenen Einrichtungen sowie am Bewuchs zu verhindern. Aus dieser Unmöglichkeit geht dann irgendwann auch der Anspruch auf Ersatz unter. Bezüglich der dauerhaften Nichtbejagung steht sowas m.W. auch schon in versch. LJG drin, mindestens im § 41 I SJG.

Man muss halt oftmals kämpfen, um zum Recht zu kommen.

Ansonsten gehört das Wildschadensprocedere selbstverständlich zur jagdlichen Ausbildung dazu und wird auch mehr oder weniger regelm. in den Prüfungen abgefragt, das hätte der TS also wissen MÜSSEN.

Und wenn er das gewußt hätte, dann hätt er dem Mistbauern wegen eigener Unzuständigkeit in Bezug auf die Annahme von Schadensmeldungen schon die Tür weisen können.

Sonst wurde hier ja auch schon alles wesentliche gesagt. Schaden fotografisch festhalten, nicht jeder Schaden ist von Schalenwild, Wildkanin oder Fasan verursacht, Fristeinhaltung beachten etc. und den weiteren Gang der Dinge in Bezug auf das Vorverfahren abwarten. Aber das ist Sache des JAB und nicht eines Jagdgastes.
 
Registriert
2 Dez 2011
Beiträge
184
9x19 schrieb:
Wenn man ein Stück Land faktisch und dauerhaft nicht mehr bejagen kann, dann...

"faktisch und dauerhaft" entscheidest im Zweifel nicht Du als JAB selbst, sondern dies wird dann vom Gericht mit allem zipp und zapp festgestellt.
 
A

anonym

Guest
Wildporki schrieb:
9x19 schrieb:
Wenn man ein Stück Land faktisch und dauerhaft nicht mehr bejagen kann, dann...

"faktisch und dauerhaft" entscheidest im Zweifel nicht Du als JAB selbst, sondern dies wird dann vom Gericht mit allem zipp und zapp festgestellt.


Das habe ich dazu bereits festgestellt.

Man muss halt oftmals kämpfen, um zum Recht zu kommen.

Tja, lesen müßte man schon können, einen ganzen Text erfassen, dann hätte sich dieser schon beinahe ins persönliche gehende Text von Dir ex tunc erübrigt. Ich entscheide im übrigen selbstverständlich erstmal, denn ich oder der JAB (oder ich als JAB) tragen solche Dinge manchmal im Leben erstmal einem Gericht vor. Das Wissen um die Verhältnisse vor Ort fliegt einem Gericht ja nicht ohne Zutun der Beteiligten und deren damit zusammenhängende Subsumtion oder gewöhnliche Rechtsauffassung zu.

Und manchmal klagt eben im richtigen Leben der angeblich Geschädigte nicht mehr oder geht nicht mehr weiter, wenn man die eigene wohlbegründete Meinung spätestens bei Gericht vorbringt. Ich habe erst kürzlich ein Urteil in einer Wildschadenssache im Zuge einer sogen. Notklage erwirkt nach ausgiebiger Einlassung, auf die der Geschädigte nicht mehr geantwortet hat, das Urteil erging dann halt nur aufgrund der wohlbegründeten Einlassungen einer Partei.
 
Registriert
1 Jan 2010
Beiträge
8.994
Ich bleibe bei meiner Auffassung bzgl. des TS.

Üblich ist eine Vorstellung. Dann stellt man sein Problem vor und vermeidet beim ersten Post gleich unsachlich oder beleidigend zu werden.

Ist das nicht mehr Konsens im Forum????

Zum Inhaltlichen: hat er eine Vollmacht des JAB? Hat er nicht, was kümmert er sich dann um Probleme Dritter, anscheinend ohne einen Funken Ahnung in der Sache. Hat er doch und will sich hier, unbeholfen zwar, sachkundig machen, dann hat er jetzt ja die Antwort auf seine Frage.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Waidmanns Heil @Oberförster
OberförsterVS schrieb:
Ich bleibe bei meiner Auffassung bzgl. des TS.
das sei Dir unbelassen...

OberförsterVS schrieb:
Üblich ist eine Vorstellung. Dann stellt man sein Problem vor und vermeidet beim ersten Post gleich unsachlich oder beleidigend zu werden.

Ist das nicht mehr Konsens im Forum????

Konsens: Übereinstimmung

Nein, jedenfalls nicht nach meiner Auffassung!

Wer sich anonym "vorstellt", kann was weiss ich was hin pinnen.
Es muss nicht unbedingt der Wahrheit entsprechen und kann, üblicherweise auf Grund der Anonymität, auch nicht auf den Wahrheitsgehalt hin überprüft werden.
Also ist eine Vorstellung eigentlich eher Nonsens.

OberförsterVS schrieb:
Zum Inhaltlichen: hat er eine Vollmacht des JAB? Hat er nicht, was kümmert er sich dann um Probleme Dritter, anscheinend ohne einen Funken Ahnung in der Sache. ....
Gehen uns die Beweggründe irgend eines Threaderstellers zum Erstellen (s)einen Threads etwas an?

Ich denke, auch hier: nein.

Der einzige Konsens den ich finden kann ist Jener:

Jeder kann, aber niemand muss auf ein Posting antworten !
 
A

anonym

Guest
Er stellt sich vor - dass er sonst eigentlich lieber das stille Mitlesen bevorzugt.

Darüber hinaus: Möcht ich nicht wissen wie viele sich schon eine Frage nur als "Neumitglied" stellen trauten statt unter ihrem gewöhnlichen Nick.
Konnte mich schon mehrfach des Eindrucks dass genau das abläuft bzw. ablief nicht erwehren.. :21:

Last not least: DWM zeigt uns jeden Tag wie das mit dem Zweitnick funktioniert. 8)
 
A

anonym

Guest
Zitiert ihn mir nicht!
Egal wie der DWM nun aufgeheult hat. :21:
 
A

anonym

Guest
Okay, kleines Späßle, ich les ja heimlich hier unter meinem Drittnick mit, wie ihr alle wisst. Heut ist Weihnachten, heut geb ich das gerne zu, dass ich der Dritt- und Viertnick vom Gletscherpiss bin. :23:

Sorry, dass ich euch alle so getäuscht habe. Mit zerknirschten Grüßen. Euer Gletscherpris 8)
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
gletscherpris schrieb:
Zitiert ihn mir nicht!
Egal wie der DWM nun aufgeheult hat. :21:
..soll ich Dir ein Weihnachtsgeschenk machen?

:18:

Ich ertrage ihn auch als Zitat... is doch wuascht :12: :12:
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
176
Zurzeit aktive Gäste
438
Besucher gesamt
614
Oben