G
Gelöschtes Mitglied 3798
Guest
@Fex
Bitte ! :21:
Was du zitierst ist das BUNDES Jagdgesetz - und das gilt nicht exklusiv in BW sondern für alle - sogar für Bayern ..... :12: :18:
Der 29er in deinem LANDES jagdgesetz beschäftigt sich mit den Befugnissen der Jagdschutzberechtigten.
Wildschäden thematisieren die §§ 31/32
Interessant dabei übrigens, das genau der §32 des BJG SO für BW nicht gilt und das Land BW von der Möglichkeit der Abweichung bezüglich der Weinberge gebrauch macht - siehe §31 des LJG BW .... :12: :18: :18:
:26: :26:
Ändert aber nix daran, das der von dir so gescholtene Canon hier (ausnahmsweise :12: :26: ) soooo unrecht nicht hat.
Egal welches Bundesland.
Waihei und Gruß
Kastljaga
Bitte ! :21:
Was du zitierst ist das BUNDES Jagdgesetz - und das gilt nicht exklusiv in BW sondern für alle - sogar für Bayern ..... :12: :18:
Der 29er in deinem LANDES jagdgesetz beschäftigt sich mit den Befugnissen der Jagdschutzberechtigten.
Wildschäden thematisieren die §§ 31/32
Interessant dabei übrigens, das genau der §32 des BJG SO für BW nicht gilt und das Land BW von der Möglichkeit der Abweichung bezüglich der Weinberge gebrauch macht - siehe §31 des LJG BW .... :12: :18: :18:
:26: :26:
Ändert aber nix daran, das der von dir so gescholtene Canon hier (ausnahmsweise :12: :26: ) soooo unrecht nicht hat.
Egal welches Bundesland.
Waihei und Gruß
Kastljaga