A
anonym
Guest
Und warum sind´s in der Regel dann Gummistiefel? :twisted:
Fex schrieb:Sidolin schrieb:Fex schrieb:Edit meinte noch, dass unter Umständen je nach Lage der Koppel und Bejagbarkeit derselben gar keine Ersatzpflicht besteht :26:
Das würde mich jetzt mal genauer interessieren, da ich eine solche Koppel im Revier habe, auch als PN!
Gerne öffentlich, auch auf die Gefahr hin dass es andere Meinungen gibt...
In meinem Revier befindet sich eine Pferdekoppel unweit eines Bauernhauses - ca. 100 m entfernt. Ansonsten nur Wald und Wiese. Die Fläche ist für mich nicht bejagbar aufgrund der Sicherheit. Folglich bezalhe ich auf diesem Areal auch keine Schäden (hin und wieder Sauen).
Des Weiteren haben wir eine Koppel mit Offenstallhaltung mitten im Revier, ebenfalls entfernt von jeglicher Behausung, aber ständig bewohnt - ergo keine Bejagung möglich, folglich kein Ersatz.
Ich muss sagen, dass es darüber auch noch nie irgendwelche Diskussionen mit dem Eigentümer gab...
Ich kenne von Nachbarn den Fall, dass der Wildschadensschätzer eine angemeldeten WS für nichtig erklärte, weil die Wiese bereits durch die darauf befindlichen Pferde in Mitleidenschaft gezogen wurde....
Generell halte ich es in solchen Fällen wie der TS beschrieb immer für ratsam, gleich einen Wildschadensschätzer ins Boot zu holen.
Edit sagt, mit "Ständig bewohnt" meinte ich Pferde
OberförsterVS schrieb:Ich habe mich schon längst eingekriegt und bin auch nicht streitlustig. Und da alles geklärt ist und der mistfahrende Pferdebauer keinen Schaden mehr beklagen kann, weil seine Vierhufer die Wiese selbst am gründlichsten umgedreht haben, können sich nun alle entspannt zurücklehnen und auf das Ende des Regenes und auf die nächsten Schneeflocken freuen, damit man endlich wieder auf die Jagd kann :26:
OberförsterVS schrieb:...
Ist "Mistbauer" ein adäquater Begriff für einen Landwirt, den niemand kennt?
Von wem und weshalb auch immer der (in dieser Gegend) so genannt wird :21:Delasaar schrieb:....
Eben klingelte ein sogenannter Mistbauer bei mir und .....
Grüße Tim
ich würde das so niemals schreiben... :mrgreen:OberförsterVS schrieb:Es kann ja sein, dass die Beschreibung durchaus zutreffend ist und wenn Du, TM, oder Du, Giz, so etwas schreiben, dann würde ich das auch ernst nehmen, aber für das erste Post finde ich die Backen ein bisschen dick aufgeblasen.
Das was aus dem Thread letztendlich wurde, haben die Diskutanten (vielleicht aber auch nur einer oder zwei oder gar drei :26: ) draus gemacht :25:OberförsterVS schrieb:Aber nur zu, mehr davon, dann steigt die Qualität des Wuh-Forums sicher deutlich an!
Duckdichundwech schrieb:..ich wende mich ab.....ich schäme mich....ich..ich..
wie kann man sich in der Öffentlichkeit so darstellen :25: :19: :19:
Canon schrieb:Unfug!
Wildschadensersatzpflicht entfällt in befriedeten Grundstücken und nur dort.
Grund dafür ist, daß dort die Jagd ruht.
Eine Pferdekoppel ist kein befriedetes Grundstück auch ruht dort die Jagd nicht Kraft Gesetz. (etwas anderes könnte es sein, wenn die Jagd durch die OJB auf einem Grundstück aus Gründen der öffentl. Sicherheit verboten wurde)
auch ein Haus oder Hof in der Nähe ändert daran nichts, lernt man übrigens in den allermeisten JJkursen...
Deiner Argumentation folgend, müßte im flachen Feld grundsätzlich kein Wildschaden gezahlt werden, da sich der JAB immer darauf rausreden könne, "Das jagen ist mir hier zu gefährlich oder beschwerlich".
Schönen Gruß,
C.
Fex schrieb:Canon schrieb:Unfug!
Wildschadensersatzpflicht entfällt in befriedeten Grundstücken und nur dort.
Grund dafür ist, daß dort die Jagd ruht.
Eine Pferdekoppel ist kein befriedetes Grundstück auch ruht dort die Jagd nicht Kraft Gesetz. (etwas anderes könnte es sein, wenn die Jagd durch die OJB auf einem Grundstück aus Gründen der öffentl. Sicherheit verboten wurde)
auch ein Haus oder Hof in der Nähe ändert daran nichts, lernt man übrigens in den allermeisten JJkursen...
Deiner Argumentation folgend, müßte im flachen Feld grundsätzlich kein Wildschaden gezahlt werden, da sich der JAB immer darauf rausreden könne, "Das jagen ist mir hier zu gefährlich oder beschwerlich".
Schönen Gruß,
C.
Immer noch sauer wegen dem Fotothema :18: ...Wenn man keine Ahnung hat, sollte man doch einfach mal die Finger ruhig halten, schont auch den Blutdruck....
Alles, was du hier von dir gibst, ist falsch.... hättest du einen Jagdschein gemacht, würdest du nicht so einen Käse schreiben. Wildschadenspflicht hängt nicht von Befriedung, sondern von Frucht, Verursacher und sogar von der Einhaltung der Meldefrist ab. Ob eine Pferdekoppel befriedet ist oder nicht, hängt von der Lage ab. Wenn mir als verantwortlichem Jäger eine wildschadenspflichtige Fläche als nicht bejagbar erscheint, mache ich eine Meldung an die UJB. Sind die Herren dort derselben Meinung, wird die Fläche herausgenommen.
Es reicht ja schon, wenn der Grundstücksbesitzer die Aufstellung eines Hochsitzes auf der gefährdeten Fläche verbietet oder die von mir getroffenen Massnahmen zur Wildschadensverhütung rückgängig macht.
Lernt man übrigens im Jagdkurs :26:
Fex schrieb:Wenn man keine Ahnung hat, sollte man doch einfach mal die Finger ruhig halten, schont auch den Blutdruck....
Alles, was du hier von dir gibst, ist falsch.... hättest du einen Jagdschein gemacht, würdest du nicht so einen Käse schreiben. Wildschadenspflicht hängt nicht von Befriedung, sondern von Frucht, Verursacher und sogar von der Einhaltung der Meldefrist ab. Ob eine Pferdekoppel befriedet ist oder nicht, hängt von der Lage ab. Wenn mir als verantwortlichem Jäger eine wildschadenspflichtige Fläche als nicht bejagbar erscheint, mache ich eine Meldung an die UJB. Sind die Herren dort derselben Meinung, wird die Fläche herausgenommen.
Es reicht ja schon, wenn der Grundstücksbesitzer die Aufstellung eines Hochsitzes auf der gefährdeten Fläche verbietet oder die von mir getroffenen Massnahmen zur Wildschadensverhütung rückgängig macht.
Lernt man übrigens im Jagdkurs :26:
...... zumindest das Bayrische Jagdgesetz schrieb:Art. 45
Erstattungsausschluß
1 Wildschaden an Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, ist nicht zu ersetzen.
2 .....
optima schrieb:Mein Vertragspartner ist die jagdgenossenschaft, diese besteht aus den jagdgenossen. Wenn sich alle einig sind, dann kann sicherlich die bejagbare Flaeche mal geändert werden. Das sind aber sicherlich Ausnahmen nd keine regeln. Was machst du wenn die Pferdekoppel sich erledigt hat, wieder umwidmen?