Bauer klagt über Wildschaden!

A

anonym

Guest
Und warum sind´s in der Regel dann Gummistiefel? :twisted:
 
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Ich merke der großteil hier ist mir angenehm.


OberförsterVS
Vielleicht solltest du dir einen anderen Gegner zum streiten suchen, meine Person vermeidet solche Aspecte.
Stimmt ich habe mein Schicksal hier selbst gewählt aber nur weil ich auf die Schnelle handeln wollte.

Mit dem Ausdruck Mistbauer verletzte ich niemanden jeder Bauer fährt Mist, und derjenige hat nur Pferde und Mist.
Seinen Namen hat er zurecht aber darauf will ich öffentlich nicht eingehen.
Mit zwei weiteren Landwirten in unserem Bezirk habe ich ein sehr gutes Verhältnis und habe Achtung vor ihrer Tätigkeit.

Mein Pächter war zu erreichen! Ich hätte prima gehandelt (dank Hilfe)

Ende gut alles gut

Unser Pferdebauer Meldete den Schaden nicht, er wollte sich so einigen :14:
Außerdem behauptete er jetzt die Sauen haben seine Pferde gejagd was er selbst beobachten konnte.
Da er den Schaden auch nicht auf Bildern festhielt ist er verschunden!
Genauso wie das Pferd, laut Augenzeugen die sich in der Nähe am Stall aufhielen meinten da wäre kein Pferd abtransportiert worden.
Es regnet seit vier tagen ununterbrochen und die ca.30 Pferde haben jetzt alles so vertrampelt das nichtsmehr vom Sauenbruch zu sehen ist.
Ich sah den Schaden selbst, und jetzt ist er vertrampelt.


Und aus Pächters sicht der sich jetzt in der ferne darum kümmert meint "ist kein Schaden da, gibt es nix"!
Oder sollte das anders sein ?




Grüße Tim






http://pontu.eenet.ee/player/siga.html
 
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Jetzt kriegt euch mal wieder ein!!!

Wer hier wen "tauft" ist mir eigentlich egal, der TS wird schon seinen Grund haben und wenn nicht ist mir das auch schnuppe....

In einem Forum sollte es hauptsächlich um Erfahrungsaustausch und gegeseitige Hilfe handeln, das es Meinungsverschiedenheiten gibt ist auch klar....Aber vorrangig die erst erwähnten oder nicht?!

Schönen Gruß und Waidmannsheil

tannenzapfen
 
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Ich habe mich schon längst eingekriegt und bin auch nicht streitlustig. Und da alles geklärt ist und der mistfahrende Pferdebauer keinen Schaden mehr beklagen kann, weil seine Vierhufer die Wiese selbst am gründlichsten umgedreht haben, können sich nun alle entspannt zurücklehnen und auf das Ende des Regenes und auf die nächsten Schneeflocken freuen, damit man endlich wieder auf die Jagd kann :26:
 
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Fex schrieb:
Sidolin schrieb:
Fex schrieb:
Edit meinte noch, dass unter Umständen je nach Lage der Koppel und Bejagbarkeit derselben gar keine Ersatzpflicht besteht :26:

Das würde mich jetzt mal genauer interessieren, da ich eine solche Koppel im Revier habe, auch als PN!

Gerne öffentlich, auch auf die Gefahr hin dass es andere Meinungen gibt...

In meinem Revier befindet sich eine Pferdekoppel unweit eines Bauernhauses - ca. 100 m entfernt. Ansonsten nur Wald und Wiese. Die Fläche ist für mich nicht bejagbar aufgrund der Sicherheit. Folglich bezalhe ich auf diesem Areal auch keine Schäden (hin und wieder Sauen).

Des Weiteren haben wir eine Koppel mit Offenstallhaltung mitten im Revier, ebenfalls entfernt von jeglicher Behausung, aber ständig bewohnt - ergo keine Bejagung möglich, folglich kein Ersatz.

Ich muss sagen, dass es darüber auch noch nie irgendwelche Diskussionen mit dem Eigentümer gab...

Ich kenne von Nachbarn den Fall, dass der Wildschadensschätzer eine angemeldeten WS für nichtig erklärte, weil die Wiese bereits durch die darauf befindlichen Pferde in Mitleidenschaft gezogen wurde....

Generell halte ich es in solchen Fällen wie der TS beschrieb immer für ratsam, gleich einen Wildschadensschätzer ins Boot zu holen.

Edit sagt, mit "Ständig bewohnt" meinte ich Pferde :)

Unfug!
Wildschadensersatzpflicht entfällt in befriedeten Grundstücken und nur dort.
Grund dafür ist, daß dort die Jagd ruht.
Eine Pferdekoppel ist kein befriedetes Grundstück auch ruht dort die Jagd nicht Kraft Gesetz. (etwas anderes könnte es sein, wenn die Jagd durch die OJB auf einem Grundstück aus Gründen der öffentl. Sicherheit verboten wurde)
auch ein Haus oder Hof in der Nähe ändert daran nichts, lernt man übrigens in den allermeisten JJkursen...

Deiner Argumentation folgend, müßte im flachen Feld grundsätzlich kein Wildschaden gezahlt werden, da sich der JAB immer darauf rausreden könne, "Das jagen ist mir hier zu gefährlich oder beschwerlich".
Schönen Gruß,
C.
 
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OberförsterVS schrieb:
Ich habe mich schon längst eingekriegt und bin auch nicht streitlustig. Und da alles geklärt ist und der mistfahrende Pferdebauer keinen Schaden mehr beklagen kann, weil seine Vierhufer die Wiese selbst am gründlichsten umgedreht haben, können sich nun alle entspannt zurücklehnen und auf das Ende des Regenes und auf die nächsten Schneeflocken freuen, damit man endlich wieder auf die Jagd kann :26:


Da haste Pech! :24:
Wir haben fast Vollmond und d.h. das das Wetter so noch 3! Wochen bleibt! :25:
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Waidmanns Heil @ÖberförsterVS,
der Thread hat noch einen Fortgang gefunden.. aber ich will doch noch einmal kurz darauf eingehen, weil ich über Deine Gangart eigentlich nur erschrocken war (kannte ich so bisher nicht von Dir!)

OberförsterVS schrieb:
...
Ist "Mistbauer" ein adäquater Begriff für einen Landwirt, den niemand kennt?

im Gegensatz zu Dir sah ich ja keine direkte Benennung eines, des betreffenden, Landwirtes durch den TS, denn:

Delasaar schrieb:
....

Eben klingelte ein sogenannter Mistbauer bei mir und .....
Grüße Tim
Von wem und weshalb auch immer der (in dieser Gegend) so genannt wird :21:
In sofern habe ich das mal dezent überlesen.. es lohnt auch nicht, sich deswegen einen Kopf zu machen :26:

OberförsterVS schrieb:
Es kann ja sein, dass die Beschreibung durchaus zutreffend ist und wenn Du, TM, oder Du, Giz, so etwas schreiben, dann würde ich das auch ernst nehmen, aber für das erste Post finde ich die Backen ein bisschen dick aufgeblasen.
ich würde das so niemals schreiben... :mrgreen:

OberförsterVS schrieb:
Aber nur zu, mehr davon, dann steigt die Qualität des Wuh-Forums sicher deutlich an!
Das was aus dem Thread letztendlich wurde, haben die Diskutanten (vielleicht aber auch nur einer oder zwei oder gar drei :26: ) draus gemacht :25:

Und das war schon immer so, ist immer so und wird auch immer so bleiben..

Ok, man hätte ja von Anfang auf das jeweils gültige Landesjagdgesetz, als erste Adresse, verweisen können..

Was soll´s, das Thema ist ohnehin durch.

Angenehmes Wochenende wünsche ich :28:
 
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..ich wende mich ab.....ich schäme mich....ich..ich..
wie kann man sich in der Öffentlichkeit so darstellen :25: :19: :19:
 

Fex

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Canon schrieb:
Unfug!
Wildschadensersatzpflicht entfällt in befriedeten Grundstücken und nur dort.
Grund dafür ist, daß dort die Jagd ruht.
Eine Pferdekoppel ist kein befriedetes Grundstück auch ruht dort die Jagd nicht Kraft Gesetz. (etwas anderes könnte es sein, wenn die Jagd durch die OJB auf einem Grundstück aus Gründen der öffentl. Sicherheit verboten wurde)
auch ein Haus oder Hof in der Nähe ändert daran nichts, lernt man übrigens in den allermeisten JJkursen...

Deiner Argumentation folgend, müßte im flachen Feld grundsätzlich kein Wildschaden gezahlt werden, da sich der JAB immer darauf rausreden könne, "Das jagen ist mir hier zu gefährlich oder beschwerlich".
Schönen Gruß,
C.

Immer noch sauer wegen dem Fotothema :18: ...Wenn man keine Ahnung hat, sollte man doch einfach mal die Finger ruhig halten, schont auch den Blutdruck....

Alles, was du hier von dir gibst, ist falsch.... hättest du einen Jagdschein gemacht, würdest du nicht so einen Käse schreiben. Wildschadenspflicht hängt nicht von Befriedung, sondern von Frucht, Verursacher und sogar von der Einhaltung der Meldefrist ab. Ob eine Pferdekoppel befriedet ist oder nicht, hängt von der Lage ab. Wenn mir als verantwortlichem Jäger eine wildschadenspflichtige Fläche als nicht bejagbar erscheint, mache ich eine Meldung an die UJB. Sind die Herren dort derselben Meinung, wird die Fläche herausgenommen.

Es reicht ja schon, wenn der Grundstücksbesitzer die Aufstellung eines Hochsitzes auf der gefährdeten Fläche verbietet oder die von mir getroffenen Massnahmen zur Wildschadensverhütung rückgängig macht.

Lernt man übrigens im Jagdkurs :26:
 
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Fex schrieb:
Canon schrieb:
Unfug!
Wildschadensersatzpflicht entfällt in befriedeten Grundstücken und nur dort.
Grund dafür ist, daß dort die Jagd ruht.
Eine Pferdekoppel ist kein befriedetes Grundstück auch ruht dort die Jagd nicht Kraft Gesetz. (etwas anderes könnte es sein, wenn die Jagd durch die OJB auf einem Grundstück aus Gründen der öffentl. Sicherheit verboten wurde)
auch ein Haus oder Hof in der Nähe ändert daran nichts, lernt man übrigens in den allermeisten JJkursen...

Deiner Argumentation folgend, müßte im flachen Feld grundsätzlich kein Wildschaden gezahlt werden, da sich der JAB immer darauf rausreden könne, "Das jagen ist mir hier zu gefährlich oder beschwerlich".
Schönen Gruß,


C.

Immer noch sauer wegen dem Fotothema :18: ...Wenn man keine Ahnung hat, sollte man doch einfach mal die Finger ruhig halten, schont auch den Blutdruck....

Alles, was du hier von dir gibst, ist falsch.... hättest du einen Jagdschein gemacht, würdest du nicht so einen Käse schreiben. Wildschadenspflicht hängt nicht von Befriedung, sondern von Frucht, Verursacher und sogar von der Einhaltung der Meldefrist ab. Ob eine Pferdekoppel befriedet ist oder nicht, hängt von der Lage ab. Wenn mir als verantwortlichem Jäger eine wildschadenspflichtige Fläche als nicht bejagbar erscheint, mache ich eine Meldung an die UJB. Sind die Herren dort derselben Meinung, wird die Fläche herausgenommen.

Es reicht ja schon, wenn der Grundstücksbesitzer die Aufstellung eines Hochsitzes auf der gefährdeten Fläche verbietet oder die von mir getroffenen Massnahmen zur Wildschadensverhütung rückgängig macht.

Lernt man übrigens im Jagdkurs :26:

In welchem Jagdkurs lernt man sowas? Du und die UJB legen die bejagbare Flaeche fest? Kann ich fuer rlp so nicht unterschreiben.

Aber andere laender andere Sitten
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
Fex schrieb:
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man doch einfach mal die Finger ruhig halten, schont auch den Blutdruck....

Alles, was du hier von dir gibst, ist falsch.... hättest du einen Jagdschein gemacht, würdest du nicht so einen Käse schreiben. Wildschadenspflicht hängt nicht von Befriedung, sondern von Frucht, Verursacher und sogar von der Einhaltung der Meldefrist ab. Ob eine Pferdekoppel befriedet ist oder nicht, hängt von der Lage ab. Wenn mir als verantwortlichem Jäger eine wildschadenspflichtige Fläche als nicht bejagbar erscheint, mache ich eine Meldung an die UJB. Sind die Herren dort derselben Meinung, wird die Fläche herausgenommen.

Es reicht ja schon, wenn der Grundstücksbesitzer die Aufstellung eines Hochsitzes auf der gefährdeten Fläche verbietet oder die von mir getroffenen Massnahmen zur Wildschadensverhütung rückgängig macht.

Lernt man übrigens im Jagdkurs :26:


...... zumindest das Bayrische Jagdgesetz schrieb:
Art. 45
Erstattungsausschluß
1 Wildschaden an Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, ist nicht zu ersetzen.
2 .....

@Fex

Erklärs uns .... :12:

... Na Prost .... des neue Jahr geht ja schon gut los .... :25: :12: :18: :18:
 

Fex

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Natürlich besteht an befriedeten Grundstücken keine Wildschadensersatzpflicht, da die Jagd dort ruht.
Aber eben nicht nur dort, der Satz lautete aber "Wildschadensersatzpflicht entfällt in befriedeten Grundstücken und nur dort."


Optima, ich schrieb "Wenn mir als verantwortlichem Jäger eine wildschadenspflichtige Fläche als nicht bejagbar erscheint, mache ich eine Meldung an die UJB. Sind die Herren dort derselben Meinung, wird die Fläche herausgenommen."

Wie wird das denn in RLP gehandhabt? Wer ist dort für Abrundungen, bejagbare Flächen etc. zuständig?

Für BW gilt das folgende:

2. Wildschadensersatz
§ 29 Schadensersatzpflicht
(1) Wird ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört oder einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk angegliedert ist (§ 5 Abs. 1), durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen beschädigt, so hat die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen. Der aus der Genossenschaftskasse geleistete Ersatz ist von den einzelnen Jagdgenossen nach dem Verhältnis des Flächeninhalts ihrer beteiligten Grundstücke zu tragen. Hat der Jagdpächter den Ersatz des Wildschadens ganz oder teilweise übernommen, so trifft die Ersatzpflicht den Jagdpächter. Die Ersatzpflicht der Jagdgenossenschaft bleibt bestehen, soweit der Geschädigte Ersatz von dem Pächter nicht erlangen kann.
(2) Wildschaden an Grundstücken, die einem Eigenjagdbezirk angegliedert sind ( § 5 Abs. 1), hat der Eigentümer oder der Nutznießer des Eigenjagdbezirks zu ersetzen. Im Falle der Verpachtung haftet der Jagdpächter, wenn er sich im Pachtvertrag zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet hat. In diesem Falle haftet der Eigentümer oder der Nutznießer nur, soweit der Geschädigte Ersatz von dem Pächter nicht erlangen kann.
(3) Bei Grundstücken, die zu einem Eigenjagdbezirk gehören, richtet sich, abgesehen von den Fällen des Absatzes 2, die Verpflichtung zum Ersatz von Wildschaden (Absatz 1) nach dem zwischen dem Geschädigten und dem Jagdausübungsberechtigten bestehenden Rechtsverhältnis. Sofern nichts anderes bestimmt ist, ist der Jagdausübungsberechtigte ersatzpflichtig, wenn er durch unzulänglichen Abschuß den Schaden verschuldet hat.
(4) Die Länder können bestimmen, dass die Wildschadensersatzpflicht auch auf anderes Wild ausgedehnt wird und dass der Wildschadensbetrag für bestimmtes Wild durch Schaffung eines Wildschadensausgleichs auf eine Mehrheit von Beteiligten zu verteilen ist (Wildschadensausgleichskasse).
§ 30 Wildschaden durch Wild aus Gehege
Wird durch ein aus einem Gehege ausgetretenes und dort gehegtes Stück Schalenwild Wildschaden angerichtet, so ist ausschließlich derjenige zum Ersatz verpflichtet, dem als Jagdausübungsberechtigten, Eigentümer oder Nutznießer die Aufsicht über das Gehege obliegt.

§ 31 Umfang der Ersatzpflicht
(1) Nach den §§ 29 und 30 ist auch der Wildschaden zu ersetzen, der an den getrennten, aber noch nicht eingeernteten Erzeugnissen eines Grundstücks eintritt.
(2) Werden Bodenerzeugnisse, deren voller Wert sich erst zur Zeit der Ernte bemessen lässt, vor diesem Zeitpunkt durch Wild beschädigt, so ist der Wildschaden in dem Umfange zu ersetzen, wie er sich zur Zeit der Ernte darstellt. Bei der Feststellung der Schadenshöhe ist jedoch zu berücksichtigen, ob der Schaden nach den Grundsätzen einer ordentlichen Wirtschaft durch Wiederanbau im gleichen Wirtschaftsjahr ausgeglichen werden kann.
§ 32 Schutzvorrichtungen
(1) Ein Anspruch auf Ersatz von Wildschaden ist nicht gegeben, wenn der Geschädigte die von dem Jagdausübungsberechtigten zur Abwehr von Wildschaden getroffenen Maßnahmen unwirksam macht.
(2) Der Wildschaden, der an Weinbergen, Gärten, Obstgärten, Baumschulen, Alleen, einzelstehenden Bäumen, Forstkulturen, die durch Einbringen anderer als der im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind, oder Freilandpflanzungen von Garten- oder hochwertigen Handelsgewächsen entsteht, wird, soweit die Länder nicht anders bestimmen, nicht ersetzt, wenn die Herstellung von üblichen Schutzvorrichtungen unterblieben ist, die unter gewöhnlichen Umständen zur Abwendung des Schadens ausreichen. Die Länder können bestimmen, welche Schutzvorrichtungen als üblich anzusehen sind.


Wir haben in unserem Revier in den letzten Jahren beispielsweise vermehrt Schäden an Getreide durch Dachse, deswegen wurde in unserem Landkreis die Jagdzeit bis 31.12. verlängert....
 
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Mein Vertragspartner ist die jagdgenossenschaft, diese besteht aus den jagdgenossen. Wenn sich alle einig sind, dann kann sicherlich die bejagbare Flaeche mal geändert werden. Das sind aber sicherlich Ausnahmen nd keine regeln. Was machst du wenn die Pferdekoppel sich erledigt hat, wieder umwidmen?
 

Fex

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optima schrieb:
Mein Vertragspartner ist die jagdgenossenschaft, diese besteht aus den jagdgenossen. Wenn sich alle einig sind, dann kann sicherlich die bejagbare Flaeche mal geändert werden. Das sind aber sicherlich Ausnahmen nd keine regeln. Was machst du wenn die Pferdekoppel sich erledigt hat, wieder umwidmen?

Klar, wenn man sich einigen kann ist das sicher kein Problem. Natürlich sind das Ausnahmen, aber der TDS hat ja eben von einer solchen berichtet.

Ich bin bei "Pferdekoppel" von einer festen Einrichtung ausgegangen, so wie wir sie hier mehrfach im Revier haben, keine Wanderkoppeln mit flexiblen Zäunen. Wenn der Flächeneigentümer die Nutzung ändert, wird er sicherlich eine Umwidmung veranlassen, dann ist ja die Bejagbarkeit von Jägerseite kein Problem mehr.
 

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