Auswandern als Jäger ?

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Man kann natrürlich auch Auswandern und in eine Großstadt ziehen und Strassenbahn fahren.
Bin mir aber nicht sicher ob das für Naturverbundene Landmenschen mit Jagd als Lebensinhalt so die Verbesserung darstellt :ROFLMAO:
Wenn man hier in der Stadt lebt und das nicht mehr mag kann man sich innerhalb Deutschlands noch sehr verbessern. Für Landmenschen wie mich die hier schon so leben wie sich andere das Ausland vorstellen und es trotzdem nicht schätzen können bleibt nur die Ferne.
Finanzielle Gründe sollten keine Rolle spielen. Wie Cast schon schrieb wird es wo anders auch nix wenn es hier nicht funktionierte.
Naja,so kann man es sehen, was aber nicht unbedingt auch richtig sein muß.Persönlich kenne ich da einige gegenteilige Beispiele. Hier mal ein solches: In den 90igern war ich zu einer Fotosafari in Südafrika . Mein Guide holte mich am Flughafen Johannesburg gegen 22 Uhr ab und wir fuhren ins Hotel, aßen und tranken was an der Bar. Und so erfuhr ich, daß der einst Steiger im Ruhrpott war und mitlerweilen Besitzer von Bananenplantagen im Norden war und eine große Tulpenzucht (für Export nach Holland) betrieb. Der mußte nicht mehr arbeiten und war Guide als Zeitvertreib. In Kapstadt lernte ich einen ehemaligen Leutnant des MfS aus der Nähe von Torgau kennen, der seine Bude hier verkauft hatte und ausgewandert war. Mitlerweile hatte der einen Großhandel für afrikanische Volkskunst und eine Geschäftskette, bewohnte eine tolle Villa in 2. Reihe mit Motorjacht und allem Komfort. An der Waterfront gab`s dann noch einen Restaurantbesitzer einer Fischgaststätte, der selbst mitkellnerte. Auch kein Armer.
Aber gut, ich kann Dich durchaus verstehen, jedoch ist für alles immer die persönliche wirtschaftliche Situation von Tragweite und nicht das Hobby. Ich kenne auch hier einen kleinen Landwirt, der sich gerade mal über Wasser hält und in Kanada schon mal mit Landwirtschaft auf die Fresse gefallen war.
 
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Und an die die vielleicht daran denken in der Rente komplett nach Schweden zu gehen, lasst es.
Das hat für die deutsche Rente ein paar unangenehme Begleiterscheinungen.
Erstens, die Euro Rente wird in Kronen umgerechnet und ausbezahlt, Währungsschwankungen inkl. Zusätzlich behandeln die Schweden dieses Einkommen wie eine schwedische Rente, da wird kräftig versteuert.
Deswegen, ersten Wohnsitz und Konto hier behalten und wenn es nur eine Adresse bei einem Freund ist, wo ihr gemeldet seid.

Völliger Quatsch werter Cast.

Aufgrund des deutsch-schwedischen Steuerabkommens werden deutsche Renten/Pensionen auch bei dauerhafter Wohnsitznahme des Empfängers in Schweden dort nicht steuerpflichtig, sondern sie werden weiterhin in Deutschland versteuert. Für alle Personen ohne einen deutschen Wohnsitz ist dann das Finanzamt Neubrandenburg zuständig. Eine (Schein)Adresse bei einem Freund braucht es deshalb auch nicht.

Die Rente wird auch nicht automatisch in Kronen umgerechnet und ausbezahlt, sondern auf ein Konto der Wahl des Beziehers überwiesen. Wenn dieses Konto in Deutschland oder einem anderen Land in Euro geführt wird, verbleibt es selbstverständlich bei einer Auszahlung in Euro. Der Kontoinhaber kann dann selbst entscheiden wann er welchen Betrag in eine ausländische Währung/ausländisches Konto transferieren will und sich dann natürlich auch an den Tageskursen orientieren. Bei Wohnsitznahme in Schweden wird die deutsche Rente vollständig unversteuert ausgezahlt, der Empfänger zahlt seine Steuern im Rahmen einer jährlichen Steuererklärung in Deutschland. Bei hohen Renten kann natürlich auch eine pauschale Steuervorauszahlung vom FA ggf. quartalsweise angeordnet werden.

Allgemein, ob in Schweden wirklich mehr versteuert wird, lasse ich mal dahingestellt. Nicht umsonst liegt ja Deutschland im OECD Vergleich der erhobenen Steuern und Abgaben auf Platz 2 aller Industriestaaten und deutlich vor Schweden. Eine Betrachtung/Vergleich wäre auch nur individuell möglich.

Ich habe diesen Thread mit Interesse gelesen, ich kann aber Interessenten einer Wohnsitznahme im Ausland nur raten, sich an kompetenter Stelle über Vor- und Nachteile ihres Vorhabens verbindlich zu informieren. Hier wurden wohl mehr Gedanken und Vorstellungen ausgetauscht, die wie im zitierten posting nicht immer der Realität entsprechen.
 
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Nur, daß mir die beiden deutschen Rentner im Dorf was anderes erzählen.
Und in Deutschland wird nicht jede Rente automatisch besteuert und das hat nichts mit der Höhe zu tun.
Wenn du für das deutsche Finanzamt im Ausland lebst und sie deine Rente dorthin überweisen zahlst du Steuern ohne Berücksichtigung eines Steuerfreibetrags, also vom ersten Euro. Viel Spaß.

In Schweden liegt der Spitzensteuersatz bei knapp 53%, wie war das hierzulande noch mal?
 
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... wenn ich keine Rente bekomme?

Unabhängig vom Sinn meiner vorstehenden Frage ...
... rein rationell habe ich immer noch nicht verstanden, welchen Vorteil es haben soll,
als Jäger im Ausland seinen Alterssitz zu wählen.
Ganz im Ernst - wir können hier 10 Monate jagdlich unterwegs sein.
März & April hat es genügend andere jagdliche Arbeit und dann geht es schon wieder los.
Persönlich reicht es mir, ich komme kaum rum.
Mit 'älter' wird es nicht einfacher .... :unsure:
 
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Nur, daß mir die beiden deutschen Rentner im Dorf was anderes erzählen.
Und in Deutschland wird nicht jede Rente automatisch besteuert und das hat nichts mit der Höhe zu tun.
Wenn du für das deutsche Finanzamt im Ausland lebst und sie deine Rente dorthin überweisen zahlst du Steuern ohne Berücksichtigung eines Steuerfreibetrags, also vom ersten Euro. Viel Spaß.

In Schweden liegt der Spitzensteuersatz bei knapp 53%, wie war das hierzulande noch mal?
Sind das Steuerberater? Oder Freunde vom Stammtisch?
53% inkl. allem wäre ja schön, ich zahl min. 2/3 als Selbständiger, da ich noch zich extra Abgaben habe, die nur nicht Steuer heißen aber ne Steuer sind 🤷‍♂️
 
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Rund 625.000 SEK, das sind zum aktuellen Kurs, 54.000 € Jahreseinkommen.
 
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Ein Teil der schwedischen Steuern sind Kommunalsteuern deren Höhe Kommune und Län festlegen. Im Moment liegt da die Bandbreite zwischen etwa 28-35% Es gibt also gar keinen fixen Spitzensteuersatz für das ganze Land.

Zusätzlich gibt es eine gesamtstaatliche Steuer von 20%. Die wird 2023 aber erst ab einem Einkommen von mehr als 614.000 SEK erhoben. Wer weniger verdient zahlt nur seine Kommunalsteuer. Für Senioren gibt es dazu noch einen besonders hohen Freibetrag von 58.200 SEK.

In der schwedischen Steuer sind Sozialabgaben bereits enthalten, in Deutschland müssen sie bekanntlich zusätzlich entrichtet werden.

Dem geneigten Interessenten steht es frei, sein Einkommen mal mit einem deutschen und einem schwedischen brutto-netto durchzurechnen. Findet man im web ja problemlos.

Dazu kommt, daß der Deutsche eine nicht mehr überschaubare und oft vergessene Zahl von öffentlichen Nebenabgaben hat, vom kostenpflichtigen Schulküchenessen über Parkgebühren oder Kurtaxen bis hin zu fetten Verwaltungsgebühren, die es in Schweden gar nicht oder nur begrenzt gibt, weil man der Meinung ist, daß der Bürger die Schule, Verwaltung, Parkplatz oder öffentliche Straße ja schon mit seinen Steuern bezahlt hat. Spielereien wie Jagdsteuern gibts natürlich auch nicht.

Ausländische Fachkräfte werden gesucht und gefördert und können sich bei Vorliegen bestimmter Bedingungen auf 25% Steuerbefreiung freuen.

Vieles ist individuell, die pauschale Mär von den enormen schwedischen Steuern stimmt aber nicht. Freilich liegt es nicht im Interesse des deutschen Steuervizeweltmeisters das auch im detail darzustellen. Wie aber geschrieben, der OECD Steuerindex lügt nicht.
 
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Die Steuer zur durchschnittlichen Kommunalsteuer von 32% beträgt in 2023 20% zwischen ca 440.000 bis 625.800 Kronen, darüber beträgt sie 25%.
Selbstverständlich kostet bspw die Kita die Eltern auch Geld. Die Gebühren berechnen sich aus dem Bruttoeinkommen der Eltern, nämlich 3%, ist aber gedeckelt.

Und übrigens, kein Ehegattensplitting, jeder arbeitet für sich und bezahlt volle Steuern und die die Witwe erhält nur eine sehr geringe Rent vom verstorbenen Mann.

Und mir war neu, daß man in Schweden keine Parkgebühren bezahlt... :ROFLMAO:
Sie machen das allerdings sehr oft digital mittels App.
 
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Wenn du für das deutsche Finanzamt im Ausland lebst und sie deine Rente dorthin überweisen zahlst du Steuern ohne Berücksichtigung eines Steuerfreibetrags, also vom ersten Euro. Viel Spaß.
Das stimmt insoweit, als dass man bei Wohnsitznahme im Ausland ohne verbleibenden Wohnsitz in Deutschland nur noch als beschränkt steuerpflichtig gilt. Einfach gesagt, werden dann nur deutsche Einkünfte der Steuer unterworfen (DBA können natürlich Abweichendes Regeln). Bei der Rente wird m. W. n. in der Regel in Deutschland versteuert.
Es ist richtig, dass es für beschränkt Steuerpflichtige keinen Steuerfreibetrag gibt.

Sofern die Rente aber nicht weniger als 90% des gesamten Welteinkommens des Renters ausmacht, kann er einen Antrag auf Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger nach § 1 Abs. 3 EStG stellen. Dann würde der Steuerfreibetrag wieder vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Kommt also für auswanderungswillige Rentner in Betracht, deren Einünfte insgesamt zu mind. 90% aus Deutschland stammen. Steuerliche Prüfung, insb. DBA, ist natürlich dringend anzuraten.
 
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Artikel 18 des deutsch schwedischen Steuerabkommens:

Leistungen aus deutschen gesetzlichen Renten werden nur in und nach deutschem Recht besteuert. Das Wohnortprinzip wird aufgehoben. Der Wohnsitz in Schweden wird damit für die Rentenbesteuerung unrelevant.

Artikel 23: Doppelbesteuerung ist unzulässig. An Deutschland abgeführte Steuern werden vollumfänglich in Schweden angerechnet.

Ein Vorabzug deutscher Steuern bei Auszahlung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung bei in Schweden lebenden Rentenbeziehern nicht. Anfällige Steuern sind durch den Rentenbezieher an das deutsche FA zu überweisen.
 
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Artikel 18 des deutsch schwedischen Steuerabkommens:

Leistungen aus deutschen gesetzlichen Renten werden nur in und nach deutschem Recht besteuert. Das Wohnortprinzip wird aufgehoben. Der Wohnsitz in Schweden wird damit für die Rentenbesteuerung unrelevant.
Genau, hier bleibt das DBA Schweden beim Regelfall. Besteuerung deutscher Rente in DE. Unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 EStG kann ein Antrag auf Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger gestellt werden, sofern es persönlich Sinn macht. Dann würde der Steuerfreibetrag von rund 10.000 Euro vom Jahreseinkommen in Abzug gebracht werden.
 
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Da ist es doch wesentlich einfacher eine Postadresse in Deutschland samt deutschem Konto zu besitzen.
Dank online Banking alles kein Problem von Schweden aus und Schweden ist im IBAN System, also Überweisungen auf ein schwedisches Konto kosten nix.
 

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