Aufwandsentschädigung bei Raubwildjagd innerorts ?

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Der Garten eines Hauses IM Dorf gehört nicht dazu.
Wenn Du weder Gesetze noch Kommentare dazu liest oder verstehst, kann ich Dir auch nicht helfen. Der Revierinhaber darf in dem Garten grundsätzlich nicht jagen, der Garten gehört aber zum Jagdbezirk und damit zum Revier.

Und nein, es gibt bei uns keine von der UJB unterzeichnete Revierkarte, wozu auch.

Sofern in Deinem Bundesland das BJagdG gilt und nichts Gegenteiliges durch Landesrecht bestimmt ist, ist es wie von mir geschrieben.
 
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Ihr macht euch sorgen, wenn man mit ein paar Waschbären und einer Aufwandsentschädigung das Finanzamt aufweckt mache ich das auch, dann kann ich nämlich mein Revier, in dem ich die Waschbären dann erlege und verklappe, die Jagdwaffen, die Munition, Auto während des Einsatzes etc. auch von der Steuer absetzen, so dumm ist kein Finanzbeamter. Selbst wenn ich 3-4K im Jahr damit erzielen würde übersteigen die Kosten den Ertrag.

Die Last mit diesen Viechern ist so groß, dass die Schmerzgrenze der Aufwandsentschädigung sicher auch sehr hoch liegt.
Wo habe ich geschrieben, dass ich mir Sorgen mache? Eben. Gar nicht. Ansonsten hast du schön zusammengefasst, was ich schon geschrieben habe.
 
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Hab dir nicht unterstellen wollen, dass du es geschrieben hast, sondern nur durch das Zotat den Bezug zum Finanzamt herstellen, und ebenso die vorhergehenden Sorgen relativieren.
 
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Der Kammerjäger (den sie rufen müssen, wenn kein Jäger kommt) macht es vielleicht umsonst, aber sicher nicht kostenlos
Der Kammerjäger hat mal schön seine Finger von Wild des Kataloges der jagdbaren Arten zu lassen. Es sei denn, er ist selbst Jäger und hat von der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung für die beschränkte Jagdausübung im befriedeten Bezirk. Und auch dann wäre noch der jeweilige JAB dazu zu hören.
 
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Nochmal für alle :
Ich (wir) im Revier haben eine Genehmigung für die beschränkte Ausübung der Jagd im befriedetem Bezirk unserer Gemarkungsgrenze . Ausgestellt vom zuständigen Ordnungsamt , die diese Genehmigung bei unserer zuständigen UJB beantragt hat . Diese ist immer nur 1 Jahr gültig und wird bei Bedarf jährlich und auf Antrag verlängert .

Außerhalb unserer Gemarkungsgrenze, aber selbe Gemeinde muss ich dafür extra vom Ordnungsamt beauftragt werden , sollte der zuständige Jäger mit der selben Erlaubnis innerhalb seiner Gemarkung nicht greifbar sein .

Wie das jetzt in anderen Bundesländern und Behörden gehandhabt wird , hilft mir nicht . Aber erstmal danke für euren Input .
Bereichern will sich keiner, nur ständig umsonst die Freizeit opfern ist auch nicht in unserem Interesse .

Ich denke so 10-20 Euro für jeden Bären der gefangen wird , sollte zum Anfang erstmal gut sein. .
 
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Guten morgen,

In letzter Zeit häufen sich die Anfragen auf die Raubwildjagd von vielen Anwohner in unserem Ort.
Sprich es geht zu 90% um Waschbären, die die Gärten verwüsten und sonstigen Schabernack treiben.
Bei meinen direkten Nachbarn hab ich letzte Woche in 6 Nächten 6 Bären fangen können.
Das verstand ich ja noch unter Nachbarschaftshilfe. Auch wenn es für mich morgens immer noch eine halbe Stunde früher aus dem Bett ging. Nachmittags dann die Bären entsorgen (vergraben) .
So weit so gut. Aber es gibt immer mehr Anfragen diesbezüglich.

Jetzt hab ich mal so mit meinem Pächter darüber nachgedacht, eine gewisse Aufwandsentschädigung zu verlangen und wollte mal hören, ob jemand so etwas schon praktiziert hat oder aktiv tut ?
Was wäre angemessen ? Rechnet man da pro gefangenem Tier ab ? Habt ihr Ideen ?

Zur reinen Information: gefangen wird mit Lebenfalle (Drahtkasten) , Fangschuss mit .22lfb direkt auf dem Grundstück. (Sondergenehmigung für die Ausübung der Jagd in befriedetem Bezirk liegt bei allen Begehern einschließlich mir , vor) Es geht nur um unseren Wohnort (gemarkungsgrenze Revier).

Wir sind ein 5000 Seelenörtchen mit viel Gewässern und leider auch einigen Verwilderten Grundstücken + Häusern. Bären gibts leider elendig viele .
Wird vielerorts längst praktiziert. Die Falle kostet hier etwa 5€ pro Tag in der Miete und die Entnahme/Entsorgung 90€. Die Immobilienbesitzer können das sogar wie eine Handwerkerrechnung steuerlich geltend machen.

Man muss ja nun nicht ein Geschäft draus machen, aber draufzahlen muss man auch nicht.

Mit "man" kannst du nur dich meinen. Jagd ist in vielen Bereichen ein klares Geschäft. Wenn du kein Geschäft brauchst, dann machen es andere. Wer hier mal wieder mit links antrinken und den ehrenamtlichen Dienstleister spielen will, dem fehlt wohl einfach die unternehmerische Energie. Es geht ja nun vielerorts längst nicht mehr um eine kleine Nachbarschaftshilfe, einen einzelnen Gefallen, sondern um hohe zwei- oder gar dreistellige Strecken.

Wenn ich das zufällig richtig gesehen habe, wurde dieser Dienstleister vor kurzer Zeit sogar mit Beifall im TV vorgestellt. Ich glaube es war MDR und vielleicht ist der Beitrag sogar noch in der Mediathek zu finden.

 
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für jeden Bären der gefangen wird
Wenn Du eine erfolgsorientierte "Rutenprämie" daraus machst, kannst Du es aber nicht mehr "Aufwandsentschädigung" nennen, denn der Aufwand ist weitaus größer als nur der tatsächliche Fang.

Im Übrigen spricht sich Dein Engagement schnell rum und es melden sich möglicherweise auch Bürger, die selbst (noch) gar nicht betroffen sind (kostet ja nur etwas im Erfolgsfall, der dann eben nicht eintritt). Hab in diesem Zusammenhang schon Einiges erlebt.
 
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Wenn Du weder Gesetze noch Kommentare dazu liest oder verstehst, kann ich Dir auch nicht helfen. Der Revierinhaber darf in dem Garten grundsätzlich nicht jagen, der Garten gehört aber zum Jagdbezirk und damit zum Revier.

Und nein, es gibt bei uns keine von der UJB unterzeichnete Revierkarte, wozu auch.

Sofern in Deinem Bundesland das BJagdG gilt und nichts Gegenteiliges durch Landesrecht bestimmt ist, ist es wie von mir geschrieben.
Wir haben eine unterzeichnete Karte (Hessen). "Wozu auch" ? Damit es keine Streitereien gibt wo welche Grenze verläuft, auch mit Jagdnachbarn.
Dann sind die gepachteten ha, angegeben. Da gehört alles IM Dorf nicht dazu. Mag in Bayern, oder wo auch immer ,anders sein. Das mit dem Aneignungsrecht von Wildkanin gibt es häufiger in den Bundesländern. Mach du dein Ding. Mir ist es egal. Bei uns wird anders verfahren und das ist dann auch gesetztes konform. Das bestätigen auch viele Fälle von Polizeieinsätzen .. aber das ist ein ganz anderes Thema.
 
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Mit "man" kannst du nur dich meinen. Jagd ist in vielen Bereichen ein klares Geschäft. Wenn du kein Geschäft brauchst, dann machen es andere. Wer hier mal wieder mit links antrinken und den ehrenamtlichen Dienstleister spielen will, dem fehlt wohl einfach die unternehmerische Energie. Es geht ja nun vielerorts längst nicht mehr um eine kleine Nachbarschaftshilfe, einen einzelnen Gefallen, sondern um hohe zwei- oder gar dreistellige Strecken.

Wenn ich das zufällig richtig gesehen habe, wurde dieser Dienstleister vor kurzer Zeit sogar mit Beifall im TV vorgestellt. Ich glaube es war MDR und vielleicht ist der Beitrag sogar noch in der Mediathek zu finden.

Es geht ja nun auch um die Taktung, bei zwei- bis dreistelligen Strecken ist man ja pro gefangenem Tier mindestens zweimal beim Kunden, ab da wird es ja nun wirklich Aufwand.
Wenn man damit Geld verdienen kann, nur zu. Bei "alle drei Tage ein Waschbär" sollte man aus Eigenschutz ein (Klein-) Gewerbe anmelden.
 
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Wenn Du eine erfolgsorientierte "Rutenprämie" daraus machst, kannst Du es aber nicht mehr "Aufwandsentschädigung" nennen, denn der Aufwand ist weitaus größer als nur der tatsächliche Fang.

Im Übrigen spricht sich Dein Engagement schnell rum und es melden sich möglicherweise auch Bürger, die selbst (noch) gar nicht betroffen sind (kostet ja nur etwas im Erfolgsfall, der dann eben nicht eintritt). Hab in diesem Zusammenhang schon Einiges erlebt.
Werbung mache ich dafür natürlich nicht ,
Bislang war es so , dass das zuständige Ordnungsamt uns kontaktierte, diese wiederum wurden vom Geschädigten der Bären um Hilfe gebeten .
 
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Jagd ist sog. "Urproduktion" und fällt nicht unter die Gewerbeordnung. Ist also als Gewerbe nicht anmeldefähig.
Kommt drauf an, wie weit die Verarbeitung des Wildes geht (und ob zugekauft wird). Wenn man überhaupt die positive Totalgewinnprognose erreicht, dann regelmäßig wohl nur durch Überschreiten der Verarbeitungsgrenze.
 

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