Wenn Du weder Gesetze noch Kommentare dazu liest oder verstehst, kann ich Dir auch nicht helfen. Der Revierinhaber darf in dem Garten grundsätzlich nicht jagen, der Garten gehört aber zum Jagdbezirk und damit zum Revier.Der Garten eines Hauses IM Dorf gehört nicht dazu.
Und nein, es gibt bei uns keine von der UJB unterzeichnete Revierkarte, wozu auch.
Sofern in Deinem Bundesland das BJagdG gilt und nichts Gegenteiliges durch Landesrecht bestimmt ist, ist es wie von mir geschrieben.
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