ASP in Deutschland aktuell

Registriert
30 Jun 2013
Beiträge
5.832
Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des Erneuerbare-Energien-gesetzes vom 14. November 2018 (BGBI. IS. 1850)

unter anderem:

Es besteht die Möglichkeit, dass die nach Landesrecht zuständige Behörde andere Jagdscheininhaber – insbesondere Angehörige der Landesforstverwaltungen oder Berufsjäger – beauftragen kann, wenn eine verstärkte Bejagung durch den Jagdausübungsberechtigten nicht oder nicht in dem erforderlichen Maße möglich ist.

Immer noch gespannt?
....und das auf deren Kosten :ROFLMAO:, spätestens dann werden die Herren munter:sneaky:
MfG.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Naja, eine Anordnung würde ich nicht als appellieren bezeichnen.

Das war nach Aussage eines Sprechers keine Anordnung, sondern nur eine 'unglückliche Wortwahl". Nach wie vor ist den JABs in Zusammenhang mit Fallwildsuche oder Abschusserhöhung überhaupt nichts verbindlich angeordnet.

Der Politik ist nämlich klar geworden, was für ein unkontrollierbares Fass sie aufmachen wollte. Weder die wenigen Bediensteten, noch Bw oder gelangweilte Foristen die auch mal ein Schwein schießen wollen, werden auf hundertausenden ha den Bestand absenken oder Kadaver suchen.

Die ganzen auf den letzten Seiten beschriebenen Hypothesen und Angstszenarien behördlichen Eingriffs und Fremdbejagung sind auf der mittlerweile betroffenen riesigen Fläche längst nicht mehr umsetzbar. Es geht nur mit den lokalen Jägern und nicht gegen sie. Also hat man heute deutlich und auch finanziell nachgebessert. Das ist der Weg, wie er schon vor Jahren hätte begangen werden müssen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.459
Diese Allgemeinverfügung gilt in leicht abgewandelter Form in allen LK in BB außer SPN, LOS und MOL. Im Barnim fehlt die Aufforderung an Schweinehalter, bisher nicht gemeldete Haltungen zu melden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Das mit den Proben ist ja ne feine Sache. Spricht auch nichts dagegen.
Etwas dreist nur wieder mal die Erwartung, dass die meist berufstätigen JAB Zeit haben ständig zu den Geschäftszeiten der Behörde die Proben abzugeben.
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.459
Auf der Seite des Landkreises mit der Verfügung stehen die Öffnungszeiten und eine einfache Möglichkeit für ein Feedback. Da musste ich doch glatt gerade anmerken, dass diese Abgabezeiten für Berufstätige nicht wahrnehmbar sind ... :whistle:

Da sind die in TF etwas cleverer. Die verweisen auf die Tierfund-APP (die hat keine Sprechzeiten) und über den dortigen KJV kamen auch die Nummern der UJB und die der Regionalleitstelle der Feuerwehr, die außerhalb der Dienstzeiten die Nummern des Veterinär-Notdienstes hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
23 Nov 2016
Beiträge
219
Die Krücke in Brandenburg ist folgende "Die vom Abgabeprämie wird über die Landkreise an die Jagdausübungsberechtigten ausgezahlt. Die Finanzierung übernimmt das Landwirtschaftsministerium. Die Rege-lung tritt in Kraft, wenn dasbisher geltende Jagdverbot auf den als gefährdeteGebiete ausgewiesenen Flächen aufgehoben wird "
Und genau da ist das Problem. Es wird kompliziert gemacht und auf Umwege geleitet. Warum nicht an den Erleger auszahlen? Er hat doch den Aufwand? Was juckt es die ganzen Begeher wenn der JAB die Knete einsteckt, oder er den JAB aktivieren muss dass er die Sauen abgibt. Nenene das Geld sollte direkt gegen Abgabe des Pürzels/der ganzen Sau ausgezahlt werden. Und zwar an den Erleger.

Problem ist oft die Veterinärbehörde kennt die genaue Definition des JAB nicht und weiß eventuell nicht was für einen großen Personenkreis mit ihrer Formulierung sie ausschließt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
23 Nov 2016
Beiträge
219
Auf der Seite des Landkreises mit der Verfügung stehen die Öffnungszeiten und eine einfache Möglichkeit für ein Feedback. Da musste ich doch glatt gerade anmerken, dass diese Abgabezeiten für Berufstätige nicht wahrnehmbar sind ... :whistle:

Da sind die in TF etwas cleverer. Die verweisen auf die Tierfund-APP (die hat keine Sprechzeiten) und über den dortigen KJV kamen auch die Nummern der UJB und die der Regionalleitstelle der Feuerwehr, die außerhalb der Dienstzeiten die Nummern des Veterinär-Notdienstes hat.

Barnim ist da ja noch witziger, 0700-0900. Gransee war genauso, bis Corona kam, dann erst haben sie einen Briefkasten installiert.
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.459
Du meinst die Nebenstelle in Bernau. Die Zentrale in Eberswalde hat immerhin bis nach der Mittagspause auf (15.30), aber nur Mo.-Do.

Typischer Anfall von "Servicewüste Deutschland", das haben die im LK noch nicht kapiert.
 
Registriert
30 Aug 2007
Beiträge
5.051
Da magst du auf der Ebene des einzelnen Jägers durchaus Recht haben!
Aber bei Total- oder auch Teil-Verweigerern wird das dann früher oder später zu entsprechenden Konsequenzen führen, das wird die davon Betroffenen dann durchaus auch mal richtig "jucken"!;)
Manche können sich selbst jetzt immer noch nicht vorstellen, was das Tiergesundheitsgesetz für "ungeahnte Möglichkeiten" auch in Bezug Jagd beinhaltet.

Wach mal endlich auf!
Da sind nicht mal genug Leute, einen Zaun dicht zu bauen und nun soll ich dazu gezwungen werden, zur Jagd zu gehen...
Wie wollen die das überprüfen??? Mit welchen Mitteln kontrollieren die meinen Jagdeifer? Alles Spinnerei!
Und eine Tupferprobe kriegen die von mir. Gegen 25€ Aufwandsentschädigung!
Meine Prämie von 2019/20 ist immer noch nicht aufm Konto. Ich bin da in Vorleistung gegangen und hab Frischlinge in Massen abgeknallt. Was anderes ist das ja nicht. Und nun tut sich nix. Aber es ist ja ganz einfach: keine Kohle --> kein Eifer! Die zusätzliche Erlegerprämie fördert nun auf ein Mal einen Abschuss stärkerer Stücke. Was ja nicht populationssenkend wirkt, wie uns die Koryphäen hier im Forum immer wieder glauben machen wollen.
Meine Jagdmoglichkeit ist grade günstig zu haben, so kotzt mich der verlogene Scheißzirkus da an...
Gruß-Spitz
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
7 Jul 2020
Beiträge
3.370
Die Krücke in Brandenburg ist folgende "Die vom Abgabeprämie wird über die Landkreise an die Jagdausübungsberechtigten ausgezahlt. Die Finanzierung übernimmt das Landwirtschaftsministerium. Die Rege-lung tritt in Kraft, wenn dasbisher geltende Jagdverbot auf den als gefährdeteGebiete ausgewiesenen Flächen aufgehoben wird "
Und genau da ist das Problem. Es wird kompliziert gemacht und auf Umwege geleitet. Warum nicht an den Erleger auszahlen? Er hat doch den Aufwand? Was juckt es die ganzen Begeher wenn der JAB die Knete einsteckt, oder er den JAB aktivieren muss dass er die Sauen abgibt. Nenene das Geld sollte direkt gegen Abgabe des Pürzels/der ganzen Sau ausgezahlt werden. Und zwar an den Erleger.

Problem ist oft die Veterinärbehörde kennt die genaue Definition des JAB nicht und weiß eventuell nicht was für einen großen Personenkreis mit ihrer Formulierung sie ausschließt.
Die wissen ziemlich genau, wer und was der JAB ist. Wenn irgendwelche Gesetzesverstöße in einem Revier erfolgen, z.B. illegale Fallen, Kirrungen die nicht der Gesetzeslage entsprechen, etc. Wer hat dann das Problem. JAB ist man auch mit einem entgeltlichen Begehungsschein. (dann steht die Fläche hinten im Jagdschein) Alle anderen sind vom Status Jagdgäste. Ich habe noch nie als Gast das Verlangen gehabt, mir Wild anzueignen.
Wenn man das innerhalb des Reviers nicht selbst lösen kann, dann läuft aber mal grundsätzlich was falsch.
 
Zuletzt bearbeitet:

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
160
Zurzeit aktive Gäste
439
Besucher gesamt
599
Oben