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Gelöschtes Mitglied 8180
Guest
Jopp.... Erstmal wurde von amtswegen alles übel und vor Unfähigkeit strotzend an die Wand gefahren... nun wird angeordnet... und ratet mal, wer am Ende den schwarzen Peter bekommen wird.
Naja, eine Anordnung würde ich nicht als appellieren bezeichnen.
Glaubst du dass die Anordnung irgendwen juckt? Sicher nicht.Ist dem "Behörden - Deutsch" geschuldet, es geht ja letztendlich um die Durchführung der Schweinepestverordnung.
Btw; bei dem was ich hier in diesem Forum auch noch in der letzten Zeit zum Thema Schwarzwildbejagung und vor allem auch Reduktion gelesen habe, erscheint mir eine "Anordnung" mit entsprechendem Nachdruck bei einigen Protagonisten durchaus sinnvoll!
Glaubst du dass die Anordnung irgendwen juckt? Sicher nicht.
Wer nicht aus Überzeugung und Eigenverantwortung reduziert, auf eigene Kosten für andrer Leute nutzen, den juckt so ein wisch auch nicht.
Wenn man hingegen mal schaut, was beim "Culling Club", dem sogenannten "ÖJV", grade "aktuell" ist, bekommt man nur das kalte Grausen...
ÖJV Brandenburg-Berlin schrieb:Der Ökologische Jagdverein Brandenburg-Berlin (ÖJV-BB) steht hinter der
brandenburgischen Strategie zur ASP-Eindämmung ...
... Umso erstaunter beobachtet der Ökologische Jagdverein Brandenburg-Berlin (ÖJV-BB), dass
der Landesjagdverband Brandenburg mit allen Mitteln versucht, das Vertrauen in das
brandenburgische Krisenmanagement zu beschädigen. Mit unbelegten Behauptungen und
fragwürdigen Medienaktionen, mit unausgegorenen Vorschlägen und maßlosen
Forderungen versucht er sich als Zentralinstanz des Kampfes gegen die ASP zu inszenieren.
Haben die überhaupt etwas anzuordnen?Naja, eine Anordnung würde ich nicht als appellieren bezeichnen.
"Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des Erneuerbare-Energien-gesetzes vom 14. November 2018 (BGBI. IS. 1850)
unter anderem:
Es besteht die Möglichkeit, dass die nach Landesrecht zuständige Behörde andere Jagdscheininhaber – insbesondere Angehörige der Landesforstverwaltungen oder Berufsjäger – beauftragen kann, wenn eine verstärkte Bejagung durch den Jagdausübungsberechtigten nicht oder nicht in dem erforderlichen Maße möglich ist.
Immer noch gespannt?
Ach ja?Da magst du auf der Ebene des einzelnen Jägers durchaus Recht haben!
Aber bei Total- oder auch Teil-Verweigerern wird das dann früher oder später zu entsprechenden Konsequenzen führen, das wird die davon Betroffenen dann durchaus auch mal richtig "jucken"!
Manche können sich selbst jetzt immer noch nicht vorstellen, was das Tiergesundheitsgesetz für "ungeahnte Möglichkeiten" auch in Bezug Jagd beinhaltet.
"
...
insbesondere Angehörige der Landesforstverwaltungen oder Berufsjäger – beauftragen kann
...
"
Wieviele der jagdhandwerklich überaus begabten Mitarbeiter der Landesforstverwaltung(en) willst du denn mobilmachen?
Berufsjäger sind Jagdprofis, ohne Wenn und Aber.
Aber wieviele von denen sind denn verfügbar?
Werden die dann von ihren Arbeitgebern freigestellt ?
Wer bezahlt das?
Und dann wer so (Beispielhaft) mich oder sonst wen zur Jagd zwingen?Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des Erneuerbare-Energien-gesetzes vom 14. November 2018 (BGBI. IS. 1850)
unter anderem:
Es besteht die Möglichkeit, dass die nach Landesrecht zuständige Behörde andere Jagdscheininhaber – insbesondere Angehörige der Landesforstverwaltungen oder Berufsjäger – beauftragen kann, wenn eine verstärkte Bejagung durch den Jagdausübungsberechtigten nicht oder nicht in dem erforderlichen Maße möglich ist.
Immer noch gespannt?
Vielleicht.Vielleicht rekrutieren die Verantwortlichen bei Bedarf ja dann auch Freiwillge und "sauenspezi"s aus Internetforen, um eine verstärkte Bejagung zu gewährleisten!
Alles möglich und denkbar!