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- kann eingeklappt nicht schießen
- ACHTUNG! Waffenlänge ist schnell unter der Mindestlänge für Langwaffen in Deutschland
Waffengesetz (WaffG)
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitetDenke das "kann eingeklappt nicht schießen" ist in dem Fall ja ein "Vorteil".
Ich hatte auch Bedenken als ich meine custom georderte bei Brownells bestellt habe. Kommt aber auf über 30cm und der Buffer holt mit Verschluss auch nochmal gerade so 33-35cm raus.
Jetzt aber mal eine andere Frage: In den USA ist ja wegen der Gesetzeslage bzw. der ATF ein großes Interesse an 14.5" Läufen mit P+W (Pin+Weld) um auf die 16" "Lauflänge" zu kommen.
Dabei wird ein Mündungsgerät "permanent" mittels Loch und Stift mit dem Lauf verschweißt. Wie sieht das in D aus, weiß das jemand? Was gehört tatsächlich zum "Lauf". Würde ein Pin+Weld in D auch durchgehen falls man auf ein paar cm mehr Länge kommen müsste?
1.3.1.1
der Lauf oder Gaslauf; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt
Der Gesetzestext würde das eigentlich hergeben. Wie seht ihr das?