Ich möchte nur nicht mit meinem Privatbesitz einstehen, weil der Nachbar nach Genuß einer Wildschweinkeule aus meiner Produktion 5 Tage auf dem Klo saß oder weil jemand Schadstoffe in zu großer Konzentration darin gefunden hat, die ich nicht darin eingebracht habe (sondern z.B. der Landwirt mit dem neuen Superpestizid "Haumichtot"),
Gruß,
Mbogo
Deine Jagdhaftpflichtversicherung beinhaltet hoffentlich den Zusatz "Produkthaftung" (ist meines Wissens in allen neuen Verträgen eingeschlossen).
Die, die Haftpflichtversicherung, wiederum kümmert sich im Fall des "Durchfalles" - Schadensfall, darum, ob da ein von dir verursachter Schaden vorliegt - in dem Fall tritt sie ein. Stellen die fest - und das ermitteln die, dass der "Durchfall" nicht durch deine Handlung, dein Produkt entstanden ist, dann bezahlen sie nicht und du bist vollkommen aussen vor.
Weder den Jagdschein, noch deine Zuverlässigkeit werden dir dann genommen - bei beiden Szenarien (grob fahrlässiges Handeln schließ ich da aus).