Was ich damit sagen will ist dass sich die Selbstvermarktung für einen "Hobbyjäger" niemals "rechnet" - man muss das Geld dann einfach übrig haben.
Minimum sind 2 Arbeitsräume (schmutzig / sauber) und eine begehbare Kühlung mit wenigstens ein paar Quadratmetern Platz....
CD
Nach dem Aufbrechen in den Schrank bei ca. 15 °C für 1-2h , dann kommt die Kühlung auf 5 ° , es bleibt danach mindestens 6 Tage hängen, in der Decke.
Grüße Günter
P.S. Wenn ich abends schieße, gehe aber meist morgens raus, dann kommt es auf die Außentemperatur an. Im Moment würde ich den Kühlschrank erst morgens auf 5° stellen.
Grüße Günter
Nach meinem Kenntnisstand braucht man nicht zwingend zwei Arbeitsräume.Minimum sind 2 Arbeitsräume (schmutzig / sauber) und eine begehbare Kühlung mit wenigstens ein paar Quadratmetern Platz....
CD
Trennung schmutzig/sauber muss nicht räumlich erfolgen, geht auch zeitlichkleine Anmerkung zu CarpeDiem, 2 Kühlräume. 1x in der Decke/Schwarte und einmal Wildbret.
Das ist illusorisch für Hobbyjäger. Übrigens Vet-Amt, da ist es mit der einmaligen, kostenpflichtigen, Abnahme nicht getan. Die kommen, gegen Rechnung, aber unaufgefordert, regelmässig wieder...
Wir haben, seit 2 Jahren einen richtig "tollen" Kreis TA. Der polnische Pferdeknecht eines Händlers, hat Ihm das Gesicht umgestaltet, einem "Dönermann" ist sein Messer ausgerutscht, glatter Durchstich, letzter Kontrahent ist ein Bäckermeister, das geht vor Gericht...
Bock auf diesen Zirkus? Nein Danke!
Horrido
Trennung schmutzig/sauber muss nicht räumlich erfolgen, geht auch zeitlich
1 Wildkühlschrank reicht mir seit Jahren
Die Registrierung zur Abgabe des Primärpoduktes, also zerwirkt und vakuumiert aber nicht weiterverarbeitet war gebührenfrei
Die Registrierung meiner Wildkammer (auch zur Nutzung durch andere Jäger) war gebührenfrei.
Die im März erstmalig stattgefundene Kontrolle durch die Behörde war umfassend aber ebenfalls gebührenfrei (und übrigens auch beanstandungsfrei)
Man könnte einfach mal die Broschüre lesen, die nicht irgendwer, sondern mit dem baden-württembergische Ministerium Ländlicher Raum herausgegeben wurde und die in diesem Thread von küstenhause auch schon verlinkt wurde, bevor man irgendwelche haarsträubenden Horrorgeschichten verbreitet.
Mir scheint es eine gute Idee, beim zuständigen Veterinär mit der Broschüre "aufzulaufen" denn sie nennt auch die Gesetze und Verordnungen auf denen sie fußt. Damit kann man den selbstherrlichen Provinzfürsten schon etwas in Erklärungsnot bringen, jedenfalls, wenn man die Materie selbst durchdrungen hat, wobei die Broschüre auch eine sehr gute Hilfe ist.Die Idee ist im Ansatz gut,
aber das gilt in unserem vereinigten Staat der Duodezfürstentümer leider nicht in allen Bundeländern, nicht mal in allen Kreisen eines Bundeslandes.
Wenn Du andere Informationen hast, wäre ich Dir dankbar - beim zuständigen Veterinär mit der Broschüre auflaufen und zu sagen "mach das auch mal so" muss nicht unbedingt klappen, fürchte ich.
Führ das doch bitte mal etwas aus,
Gruß,
Mbogo
Wenn die Metzgereien nicht auf Wild spezialisiert sind, wirst Du wenige finden, die einen Kühlraum, oder Kühlzelle für Wild in der Decke/Schwarte haben. Da Das erschlachtete Fleisch aus der Metzgerei in Form von Schweinehälften, oder Rindervierteln ins Kühlhaus kommt, darf da kein Stück in der Decke/Schwarte mit rein.