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- 25 Dez 2018
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Überleg Dir das für Dich.
Zu der Aussage bezüglich der Ausnahme fragst die Jagdbehörde, alles andere ist nur eine halbe Sache.
Wenn es nur eine vorgeschobene Schutzbehauptung ist - was mich nicht wundern würde - dann kannst Dir sicher sein, dass der Mann auf der Waffe schon länger hockt und nicht loskriegt.
Dann verhandelst entweder den Preis nochmal ganz neu und deutlich zu Deinen Gunsten. Oder Du lässt es halt.
SAX müsste eigentlich auch noch eine bleifreie Laborierung haben. Musst mal schauen.
Zu der Aussage bezüglich der Ausnahme fragst die Jagdbehörde, alles andere ist nur eine halbe Sache.
Wenn es nur eine vorgeschobene Schutzbehauptung ist - was mich nicht wundern würde - dann kannst Dir sicher sein, dass der Mann auf der Waffe schon länger hockt und nicht loskriegt.
Dann verhandelst entweder den Preis nochmal ganz neu und deutlich zu Deinen Gunsten. Oder Du lässt es halt.
SAX müsste eigentlich auch noch eine bleifreie Laborierung haben. Musst mal schauen.