5,6x50 R Magnum auf Sau, Rotwild und Gamswild

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Dieser ganze Untermotorisierungs - Thread hat mir eines klar gezeigt.
Ich orte dringenden Bedarf für einen Hardcore - Bergstutzen.
Mir schwebt da eine Kanone für den jagdlichen Alltag vor, um für alles vom Nutria bis zum Wisent und darüber hinaus gewappnet zu sein.
Für die kleine Kugel könnte ich mich für die in einem anderen Thread beschriebene .30-378 Weatherby begeistern. Mit entsprechenden Solids (ich denke da an das universelle KJG) dürften bei Schüssen nicht unter 250 m die Nutria Bälge noch verwertbar sein.
Bei der großen Kugel bin ich noch offen für Alternativen, derzeit liegt mein
Hauptaugenmerk auf der .408 CheyTac, ebenfalls mit Solids verladen.
In Zusammenspiel mit dem Windmesser und dem Ballistischen PDA dürfte sich
auf > 2.400m jegliches Wild zuverlässig strecken lassen, vor allem bei Verwendung eines nicht allzu dick auftragenden Zielfernrohres, ich denke da an das variable taktische 72er Zeiss. Über den Bergstecken darf man dann halt nicht mehr schießen.
Um die Ästhetik zu wahren sehe ich von Mündungsbremsen ab, außerdem sollen die Anrainer in 5 km Entfernung nicht allzu sehr beunruhigt werden.
Der Schaft mit Monte Carlo Backe sollte aus glasfaserverstärktem Kunststoff sein, über das Finish können wir offen diskutieren, aber für 45° Schüsse auf aufgebaumte Krähen empfehle ich dann doch ein Camo Finish, schließlich will man auch zu Schuss kommen.
Beim Vorderschaft bin ich weiters für Anregungen empfänglich, eine SureFire G2 mit Rotlichtfilter sollte sich unauffällig einschieben lassen, natürlich mit Innenverlegung des Schalterkabels für den Kabelschalter, man will ja an der Kirrung auch was sehen.
Und wo wir gerade beim Thema sind: wird die .408 CheyTac auf Kirrungsdistanz bei einem 40kg Überläufer mit dem KJG Ausschuss produzieren? Habe ich mit verstärkter Hämatombildung zu rechnen?
:wink:
 
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...jetzt kommt wieder was mit Übermotorisierung...alles Quatsch...das einzige Wahre auf Wisent ist die 4mm Flobert mit einem Zeiss 6-24x72.
Das ihr das nicht versteht, das ist doch echt nicht so schwer. Und auf Krähen schieße ich erst gar nicht, die Erschlage ich mit einzelnen Schrotkörnern nicht größer als 2mm, die in einem schönen Bogenflug geworfen werden.

Lustiges Waidmannsheil ( das soll ein Scherz sein) :D :D
 
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erzherzogjohann schrieb:
SirLendelot schrieb:
...
Ist in Österreich denn die 5,6x50 Mag auf Hochwild erlaubt?
...

Nein, Energie < 2000J / 100m.

im nö jagdgesetz steht:

§ 95
Verbote sachlicher Art
(1) Alle nicht-selektiven Jagdmethoden sind verboten, insbesondere
ist es verboten:

....

2. Schalenwild, Murmeltiere und Trapphahnen mit Schrot, Posten und
gehacktem Blei sowie mit Randfeuerpatronen und mit
Zentralfeuerpatronen, deren Hülsen kürzer als 40 mm sind oder
deren Kaliberdurchmesser unter 5,5 mm liegt, zu beschießen;


von <2000 Joule auf 100 meter kann i da nix finden :?:
 
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SirLendelot schrieb:
erzherzogjohann schrieb:
SirLendelot schrieb:
...
Ist in Österreich denn die 5,6x50 Mag auf Hochwild erlaubt?
...

Nein, Energie < 2000J / 100m.

Danke, davon bin ich ausgegangen. Und ich kann mir auch kein anderes Land vorstellen, wo das erlaubt sein sollte, weshalb ich die Ausrede als genau so absurd ansehe, wie die Lärmgeschichte.

also da muss ich leider ein wenig widersprechen. in der steiermark gibt es diese leidige 2000 j beschränkung nicht. auch wird hier keine patronenlänge als mindestmaß herangezogen. wir dürfen (oder müssen) noch denken.

Steirisches Landesjagdgesetz schrieb:
§ 58
Sachliche Verbote; Wildfolge
(1) Die Verwendung von Abzugeisen, Abtritteisen und tierquälerischen
30
Fangvorrichtungen ist verboten. (5)
(2) Es ist verboten:
1. bei der Jagdausübung Schußwaffen und Munition zu benützen, die nicht für die
Verwendung bei der Jagd auf Wild bestimmt sind und sich nicht in einwandfreiem,
dem Zweck entsprechenden Zustand befi nden; Bolzen, Pfeile, Schnellfeuerwaffen,
Luftdruckwaffen, Zimmerstutzen, Waffen mit Schalldämpfern, abschraubbare
Stutzen, Faustfeuerwaffen (ausgenommen für den Fangschuß) und Gewehre, deren
Aussehen mit der Absicht, sie als Gewehr unkenntlich zu machen, verändert ist,
dürfen zur Jagdausübung jedenfalls nicht verwendet werden;
2. mit Schrot, Posten oder gehacktem Blei auf Schalenwild oder Murmeltiere zu
schießen; im besiedelten Gebiet ist der Fangschuß mit Schrot erlaubt;
3. auf Schalenwild mit Kugelpatronen zu schießen, die keine der Stärke des Wildes
entsprechende, ausreichende, schnell tötende Wirkung erwarten lassen;

......

auf 50 m auf ein kalb wird die 5,6x50r sicherlich ausreichen und dürfte damit auch erlaubt sein, für einen brunfthirsch auf 300 m wird sie nicht ausreichen und ist damit auch nicht erlaubt. so einfach kann es sein wenn man voraussetzt dass es noch menschen gibt die mitdenken
 
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Ronald schrieb:
erzherzogjohann schrieb:
SirLendelot schrieb:
...
Ist in Österreich denn die 5,6x50 Mag auf Hochwild erlaubt?
...

Nein, Energie < 2000J / 100m.

im nö jagdgesetz steht:

§ 95
Verbote sachlicher Art
(1) Alle nicht-selektiven Jagdmethoden sind verboten, insbesondere
ist es verboten:

....

2. Schalenwild, Murmeltiere und Trapphahnen mit Schrot, Posten und
gehacktem Blei sowie mit Randfeuerpatronen und mit
Zentralfeuerpatronen, deren Hülsen kürzer als 40 mm sind oder
deren Kaliberdurchmesser unter 5,5 mm liegt, zu beschießen;


von <2000 Joule auf 100 meter kann i da nix finden :?:

Dann musst im O.Ö. Landesjagdgesetz nachschaun. Da steht's nämlich so drinnen.
 
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das ist ja das "problem", 9 jagdgesetze in österreich...

ich hab übrigens noch ein schreiben von der obersten behörde (landesregierung) gefunden wo es eine EMPFEHLUNG für eine mindestauftreffenergie gibt. und zwar gestaffelt nach gewicht (aufgebrochen).
 
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Mich freut es gerade, daß es auch Länder gibt, die es schaffen, deutsche Bürokratie noch zu toppen. Mehr als 90 Paragraphen - das schaffen nicht mal wir. :lol:

Außerdem habe ich festgestellt, daß ich mit Tante Googel auch nach dem österreichischem JG suchen kann. :shock:


Wo liegen denn die maßgeblichen Unterschiede zwischen OÖ und UÖ, daß die einen nix konkretes schreiben und sogar noch unsinnigere Vorschriften haben wie es dt. Amtsmännern einfallen könnte (40 mm :roll: ) und die anderen eine klare Aussage treffen können, die nahezu identisch ist mit der DE?
 
A

anonym

Guest
SirLendelot schrieb:
Außerdem habe ich festgestellt, daß ich mit Tante Googel auch nach dem österreichischem JG suchen kann.

Da kannst lange googeln, denn ein österreichisches Jagdgesetz gibt es nicht.
Ist Ländersache.

Die 40mm sind eine niederösterr. von den Jägers gegen die Sportschützen gerichtete Auflage.

Das vorbildlichste Jagdgesetz ist das steirische da es dem Jäger völlige Eigenverantwortung zubilligt. Auch das Kärntner Jagdgesetz ist vernünftig da es sich an Wildgewichte hält.
 
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Und alle 9 Landesjagdgesetze zusammen sollten so bleiben wie sie sind.
Die von diversen Gutmenschen und EU - Parlamentariern geforderte Vereinheitlichung würde eines mit Sicherheit bringen: eine Verschlechterung im jagd- und waffenrechtlichen Sinne.
Never change a runnning system.
 
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flintenrost schrieb:
SirLendelot schrieb:
Außerdem habe ich festgestellt, daß ich mit Tante Googel auch nach dem österreichischem JG suchen kann.

Da kannst lange googeln, denn ein österreichisches Jagdgesetz gibt es nicht.
Ist Ländersache.

Hab ich dann ja auch festgestellt, was meine Vermutung bestätigt, daß AT in manchen Punkten noch verrückter ist, als "wir". :lol:

Wahrscheinlich ist es wahr, daß bei einer Zusammenlegung von allem das Ungünstigste übernommen werden würde...
Dennoch erschließt es sich mir nicht, warum man 9 völlig verschiedene Ländergesetze braucht.

Gerade was diese Kaliberdebatte anbelangt, ist das deutsche Gesetz wenigstens eindeutig, einfach und klar verständlich und frei von irgendwelchen Schikanen.
Man könnte fragen, warum die .243 nicht auf Hochwild zugelassen ist, oder die .30-30, aber das sind ausnahmen, die nicht von immenser Bedeutung sind.

Nichts desto trotz könnte ich mir eine Eigenverantwortlichkeit, wie im §58 st. LJG vorstellen, nur würde es in DE wieder ein heilloses Durcheinander geben. :cry:
 
A

anonym

Guest
SirLendelot schrieb:
Dennoch erschließt es sich mir nicht, warum man 9 völlig verschiedene Ländergesetze braucht.

Weil die Verhältnisse von Land zu Land völlig unterschiedlich sind.
Was soll etwa eine Gamskaliberbeschränkung im Burgenland ?

Robbenjagdgesetze für die Bayern gibt es exklusiv nur in Deutschland.
 

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