10 Monate auf Bewährung für "Einbrecherjäger"

Registriert
6 Nov 2003
Beiträge
2.521
chasseurrouge schrieb:
http://www.fnp.de/nnp/region/hessen/hobbyjaeger-erschiesst-einbrecher-zehn-monate-bewaehrungsstrafe_rmn01.c.8600663.de.html
Für Notwehr mit Schusswaffe typisches erstinstanzliches Schwachsinnsurteil. Wird in der zweiten Instanz keinen Bestand haben.
 
Registriert
7 Apr 2006
Beiträge
182
Ich schreie irgendwann noch mal, wenn ich das Wort "HOBBYjäger" höre ...

Fällt eigentlich niemandem auf, wie sehr sich in den Medien zunehmend Vokabular breit macht, das dem Leser unterschwellig den Eindruck vermittelt, alle Jäger, die nicht bezahlte Berufsjäger sind, wären absolute Hohlnudeln und jeder Depp könne den Jagschein machen ?

Sehr subtil, dafür aber auf lange Sicht um so wirksamer. Ziemlich geschickt.


Zum Artikel selbst fehlen mir einfach genauere Inhalte zum Tathergang, um mir ein Urteil bilden zu können.
Mein Eindruck in letzter Zeit ist jedoch, dass es immer öfter auch mal Urteilsbegründungen gibt, die den Eindruck des Lesers über eine gewisse "Prädisposition" des Gerichtes nicht rigoros unmöglich machen. In eine Urteilsbegründung etwas über "Wildwest" oder "Sheriffmanier" zu schreiben, halte ich für ausgesprochen grenzwertig.

Eines ist jedoch sicher: mal wieder ein Beitrag, der dem Ansehen der Jägerschaft in der nichtjagenden Bevölkerung nicht grade zuträglich sein wird.

Bin mal gespannt, wie lange es dauert, bis sich organisierte Jagdgegner dort unter der Kommentarfunktion zuhauf verewigt haben. Bei uns in der Lokalpresse ist das derzeit ein echtes Ärgernis. Es braucht das Wort "Jagd" oder "Jäger" in irgendeinem Artikel auch nur ansatzweise aufzutauchen und schon wird der mit einschlägigen Kommentaren vollgekleistert. Und unseres ist nun wirklich ein absolutes Provinz-Käseblatt.
Nervig .
 
Registriert
28 Jan 2005
Beiträge
82
Das Urteil mit der Begründung ist so voll in Ordnung. Also Leute, wer da anderer Meinung ist, sollte sich bei einem erfahreren Juristen mal informieren.
Es gilt in Deutschland nicht der Grundsatz "My Home it;s my Castle"!
Entsprechend der Verhältnismäßigkeit zur Ursprungsstraftat (Einbruch-Diebstahl) in einer Gartenlaube ist der Waffeneinsatz eines Zeugen der Tat nicht zu rechtfertigen. Die versuchte vorläufige Festnahme des Täters durch den Zeugen währe vermeidbar gewesen, wenn der Zeuge die Polizei gerufen hätte. Diese Feststellung des Gerichts ist nicht zu widerlegen.

Als waffenführender Bürger muss man sich der möglichen Tragweite eines Waffeneinsatzes bewusst sein. Selbst bei einem Einbruch in die eigene Wohnung ist es ggf. ratsamer diese auf einem anderen Wege zu verlassen und die Poliezi zu rufen. Schließlich haben wir ja auch Waffenschränke, die verhindern, dass Unbefugte darauf zurück greifen können.

Erst bei einem unmittelbaren Angriff auf Leib und Leben dürfte nach deutscher Rechtssprechung eine Notwehr mit einer Schusswaffe legitim sein. Man beachte aber den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wenn der Notwehrsituation ein Angriff mit einem Messer vorausgegangen ist, könnte der Einsatz einer Schusswaffe immer noch nicht gerechtfertigt sein.

Vergleiche mit der Rechtsprechung in anderen Staaten helfen uns nicht weiter. Wer als Privatmann die Schusswaffe zieht, hat den Schwarzen Peter.

Mit 10 Monaten auf Bewährung ist der Schütze gut bedient.
 

Rotmilan

Moderator
Registriert
24 Jul 2007
Beiträge
5.982
nimetzki schrieb:
Erst bei einem unmittelbaren Angriff auf Leib und Leben dürfte nach deutscher Rechtssprechung eine Notwehr mit einer Schusswaffe legitim sein. Man beachte aber den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wenn der Notwehrsituation ein Angriff mit einem Messer vorausgegangen ist, könnte der Einsatz einer Schusswaffe immer noch nicht gerechtfertigt sein.

:lol: Quelle?
 
Registriert
10 Jul 2007
Beiträge
11.349
nimetzki schrieb:
Das Urteil mit der Begründung ist so voll in Ordnung. Also Leute, wer da anderer Meinung ist, sollte sich bei einem erfahreren Juristen mal informieren.
Es gilt in Deutschland nicht der Grundsatz "My Home it;s my Castle"!
Entsprechend der Verhältnismäßigkeit zur Ursprungsstraftat (Einbruch-Diebstahl) in einer Gartenlaube ist der Waffeneinsatz eines Zeugen der Tat nicht zu rechtfertigen. Die versuchte vorläufige Festnahme des Täters durch den Zeugen währe vermeidbar gewesen, wenn der Zeuge die Polizei gerufen hätte. Diese Feststellung des Gerichts ist nicht zu widerlegen.

Als waffenführender Bürger muss man sich der möglichen Tragweite eines Waffeneinsatzes bewusst sein. Selbst bei einem Einbruch in die eigene Wohnung ist es ggf. ratsamer diese auf einem anderen Wege zu verlassen und die Poliezi zu rufen. Schließlich haben wir ja auch Waffenschränke, die verhindern, dass Unbefugte darauf zurück greifen können.

Erst bei einem unmittelbaren Angriff auf Leib und Leben dürfte nach deutscher Rechtssprechung eine Notwehr mit einer Schusswaffe legitim sein. Man beachte aber den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wenn der Notwehrsituation ein Angriff mit einem Messer vorausgegangen ist, könnte der Einsatz einer Schusswaffe immer noch nicht gerechtfertigt sein.

Vergleiche mit der Rechtsprechung in anderen Staaten helfen uns nicht weiter. Wer als Privatmann die Schusswaffe zieht, hat den Schwarzen Peter.

Mit 10 Monaten auf Bewährung ist der Schütze gut bedient.

hast du eigentlich gelesen, was zumindest im bericht stand?

Aus einer innen beleuchteten Laube sprang der Einbrecher und trat dem Jäger ins Gesicht. Aus dessen Revolver löste sich dabei ein Schuss, der den Einbrecher ins Herz traf.

also wurde der jäger massiv angegriffen (trat dem jäger ins gesicht) und die schussabgabe war sogar nicht vorsätzlich.
 

tar

Registriert
9 Feb 2008
Beiträge
9.007
Der Merksatz aus der Sachkunde lautet:
"In den Fällen, in denen der Angegriffene ohne Preisgabe wesentlicher eigener Interessen dem Angriff ausweichen kann, ist der Schußwaffengebrauch als Notwehr nicht geboten."

Hier handelt es sich jedoch nicht um Notwehr, sondern einen "Unfall" und das Gericht stellte sich hier sicher die Frage, wieso der Jäger mit geladener Waffe außerhalb der Jagd herumläuft...
Denn soweit ich weiß, darf bei einer "Jedermann-Festnahme" auch nur einfache Gewalt angewendet werden.
 
Registriert
10 Jul 2007
Beiträge
11.349
tar schrieb:
Der Merksatz aus der Sachkunde lautet:
"In den Fällen, in denen der Angegriffene ohne Preisgabe wesentlicher eigener Interessen dem Angriff ausweichen kann, ist der Schußwaffengebrauch als Notwehr nicht geboten."

Hier handelt es sich jedoch nicht um Notwehr, sondern einen "Unfall" und das Gericht stellte sich hier sicher die Frage, wieso der Jäger mit geladener Waffe außerhalb der Jagd herumläuft...
Denn soweit ich weiß, darf bei einer "Jedermann-Festnahme" auch nur einfache Gewalt angewendet werden.

sofern die gewalt gezielt eingesetzt wird, könnte man darüber diskutieren.

hier wurde die waffe aber bestenfalls als selbstschutz mitgeführt und der jäger hat nicht aktiv gehandelt bez. schussabgabe.

wie wäre es, wenn du im revier stehst, auf einen bock gerade schießen willst und ein jagdgegner springt auf dem busch und versucht dir die entspannte waffe zu entreissen und dabei kommt er ums leben?

wenn jemand zivilcourage besitzt, sich um einen möglichen einbruch kümmert, sich dabei mit seiner legalen waffen schützt, der einbrecher dann den jäger angreift, sich dabei dann sogar noch ungewollt ein schuss lößt, dann ist es nach meinem empfinden ungerecht, wenn der jäger dafür verurteilt wird.

ja selbst wenn die schussabgabe vorsätzlich gewesen wäre, nachdem der einbrecher dem jäger ins gesicht getreten hat, wäre sie für mich absolut in ordnung gewesen, oder hätte der jäger darauf warten sollen, bis der einbrecher ihn erschlägt, er ohnmächtig wird und ihm ggf. die waffe entrissen wird.

und weiter ... was wäre, wenn statt dem jäger einem polizisten das ganze passiert wäre?
 
Registriert
25 Aug 2006
Beiträge
5.770
waidmannsheil,ein Krimineller weniger.
Leider ist Deutschland so Dumm,den Schützen zu Bestrafen anstatt ihm ein bundesverdienstkreuz umzuhängen.
aber das gibts ja erst wenn mann sich totprügeln läßt.
 
A

anonym

Guest
Erstaunlich wie mit einem halben Dutzend verschiedener Antworten, trotzdem alle Recht haben können.
Während uihhh meinem Gerechtigkeitsempfinden in vollem Maße entspricht, schildert nemetzki die Sachlage wie sie vom deutschen Gericht aus wohl nicht anders zu erwarten war. Mich stört nur der erste Satz dabei, denn ´in Ordnung´ und ´wirklich gerecht´ sind hier zwei verschiedene paar Schuhe.

Hoffe nur, daß Fritz1 am ende Recht behält und die 2. Instanz das Urteil kassiert.



rechy
 
Registriert
5 Mrz 2010
Beiträge
426
Wenn ich den Sachverhalt aus dem Artikel richtig verstehe, war das nicht seine Laube sondern eine andere, wenn er sich auf den Weg gemacht hat, um nach dem "Rechten" in anderen Lauben zu sehen, (Sheriff spielen) dann werte ich den Sachverhalt anders, als wenn die Geschichte sich in seiner Laube (Notwehr) zugetragen hat.

Kennt einer den ganzen Ablauf ?
 
Registriert
7 Nov 2003
Beiträge
412
Der rote "Jäger" 'mal wieder

Wenn dieses Früchtchen mit dem Finger schnippt, fallt Ihr darauf herein.

Könnt Ihr Euch nicht vorstellen, wie er sich zufrieden die Hände reibt und in den Jagdgegnerforen davon schwärmt, wie die Lodenjockel geifernd aufheulen, wenn er Euch einen Brocken hinschmeißt?

Ignoriert ihn doch endlich einmal - ist dies denn gar sooo schwer?
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
185
Zurzeit aktive Gäste
523
Besucher gesamt
708
Oben