Das Urteil mit der Begründung ist so voll in Ordnung. Also Leute, wer da anderer Meinung ist, sollte sich bei einem erfahreren Juristen mal informieren.
Es gilt in Deutschland nicht der Grundsatz "My Home it;s my Castle"!
Entsprechend der Verhältnismäßigkeit zur Ursprungsstraftat (Einbruch-Diebstahl) in einer Gartenlaube ist der Waffeneinsatz eines Zeugen der Tat nicht zu rechtfertigen. Die versuchte vorläufige Festnahme des Täters durch den Zeugen währe vermeidbar gewesen, wenn der Zeuge die Polizei gerufen hätte. Diese Feststellung des Gerichts ist nicht zu widerlegen.
Als waffenführender Bürger muss man sich der möglichen Tragweite eines Waffeneinsatzes bewusst sein. Selbst bei einem Einbruch in die eigene Wohnung ist es ggf. ratsamer diese auf einem anderen Wege zu verlassen und die Poliezi zu rufen. Schließlich haben wir ja auch Waffenschränke, die verhindern, dass Unbefugte darauf zurück greifen können.
Erst bei einem unmittelbaren Angriff auf Leib und Leben dürfte nach deutscher Rechtssprechung eine Notwehr mit einer Schusswaffe legitim sein. Man beachte aber den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wenn der Notwehrsituation ein Angriff mit einem Messer vorausgegangen ist, könnte der Einsatz einer Schusswaffe immer noch nicht gerechtfertigt sein.
Vergleiche mit der Rechtsprechung in anderen Staaten helfen uns nicht weiter. Wer als Privatmann die Schusswaffe zieht, hat den Schwarzen Peter.
Mit 10 Monaten auf Bewährung ist der Schütze gut bedient.