Das "Gewaltmonopol des Staates" geht zurück auf die Abschaffung des feudalen Fehderechts im Jahr 1495.
Es hatte nichts mit der Verhinderung von Straftaten oder der Abwehr dieser zu tun, es ging zunächst nur um die Bestrafung von Verbrechen.
Erst später wurde daraus der Gedanke, nur der Staat...