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Als Einbrecher muss man sich demnächst also nur noch auf den KWT800 spezialisieren. Den findet man blitzschnell in der/im Wohnung/Haus und einmal geöffnet kann man alle anderen Tresore einfach aufschließen
Aber man ist dann als Einbrecher rechtlich gesehen auf der sicheren Seite.Als Einbrecher muss man sich demnächst also nur noch auf den KWT800 spezialisieren. Den findet man blitzschnell in der/im Wohnung/Haus und einmal geöffnet kann man alle anderen Tresore einfach aufschließen
Vor 50 JahrenVor 50 Jahren hingen die Waffen an der Garderobe, bestenfalls standen sie im Eichenschrank und häufig dürfte der Schlüssel gesteckt haben, war natürlich auch ein simples Möbelschloss. Passiert ist trotzdem nicht mehr.
Solche Statistiken führt niemand. Wozu auch? Für eine aussagefähige Statistik bedarf es einer Mindestanzahl von Fällen.…Wie oft wurde dann im Vergleich folgendes ausgeführt:
Ich zumindest kenne einen Jagdfreund,-aufgebrochen mit Werkzeug
- kompletter Tresor weg
…
und ich lehne mich mal aus den Fenster und behaupte, dass die Zahl der geknackten Waffentresore nicht signifikant sinken wird, auch wenn ALLE zukünftig nur noch Zahlenschlösser haben würden....
Solche Statistiken führt niemand. Wozu auch? Für eine aussagefähige Statistik bedarf es einer Mindestanzahl von Fällen.
Einbrüche Deutschland 2023 | Statista
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 77.800 Wohnungseinbruchdiebstähle polizeilich erfasst.de.statista.com
Wenn man drauf anlegt, kann es in einem langwierigen Verfahren enden, um am Ende möglicherweise dann doch zu verlieren.
Also am besten den kleinsten (KW)Schrank der Klasse 1 kaufen um nur einen Schlüssel darin zu deponieren.
Vermutlich günstiger als gleich
Und wohin kommt der erwartschlüssel vom darin hinterlegten schlüssel?Wenn man drauf anlegt, kann es in einem langwierigen Verfahren enden, um am Ende möglicherweise dann doch zu verlieren.
Also am besten den kleinsten (KW)Schrank der Klasse 1 kaufen um nur einen Schlüssel darin zu deponieren.
Vermutlich günstiger als gleich ein kompletter Waffenschrank.
Die Aussage des Sachbearbeiters ist im Zweifel falsch, weil er es selber nicht besser weiss. Das das normale - es gibt Ausnahmen - Niveau der waffenrechtlichen Kenntnisse der Sachbearbeiter unterirdisch ist, dürfte hinlänglich bekannt sein. Wenn er dir eine falsche Aussage gibt, schützt sich das vor Gericht auch nicht. Spätestens wenn der Sachbearbeiter wechselt hast du dann ein Problem, wenn er es anders sieht.Ganz ehrlich, was hilft dir eine Einschätzung hier aus dem Forum ? Warte auf ein Schreiben oder kontaktiere deinen Sachbearbeiter pro-aktiv und schildere ihm die Situation. Dann bekommst du eine Aussage die dir weiterhilft.
Gerade mal selbst nachgelesen: Schusswaffen deren Besitz erlaubnispflichtig ist....Wie bereits erwähnt ist dies ein Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschrift (hier: 13 Abs. 2 Nr. 1 AWaffV). Problem in Deinem Fall: ein böser Kontrolleur könnte auch hierüber Deine Zuverlässigkeit in Frage stellen und das Zeug ins Rollen bringen.
wipi
Das Problem ist, dass Richter meistens keine Ahnung von Waffenrecht haben. Dann schauen sie in den Kommentar oder eine Urteilsdatenbank. Dort finden sie das Urteil, und übernehmen es, wenn sie es nachvollziehen können.Ist denn hier ein Jurist, der mir mal sagen kann, ob diese allgemeine Auslegung eines einzelnen Urteils überhaupt belastbar ist?
Schliesslich ist ja jeder Fall irgendwie anders.
Ah ja, aber die Aussage von BigFive46 aus dem Forum ist rechtssicher ?Die Aussage des Sachbearbeiters ist im Zweifel falsch, weil er es selber nicht besser weiss. Das das normale - es gibt Ausnahmen - Niveau der waffenrechtlichen Kenntnisse der Sachbearbeiter unterirdisch ist, dürfte hinlänglich bekannt sein. Wenn er dir eine falsche Aussage gibt, schützt sich das vor Gericht auch nicht. Spätestens wenn der Sachbearbeiter wechselt hast du dann ein Problem, wenn er es anders sieht.
Gruß
Das mag für Amtsrichter im Bußgeld- oder Strafverfahren stimmen. Verwaltungsrichter, die für Waffenrecht zuständig sind, können das auch.Das Problem ist, dass Richter meistens keine Ahnung von Waffenrecht haben. Dann schauen sie in den Kommentar oder eine Urteilsdatenbank. Dort finden sie das Urteil, und übernehmen es, wenn sie es nachvollziehen können.
Nein aber es ermöglicht verschiedene Meinungen zu sichten und für sich zu entscheidenAh ja, aber die Aussage von BigFive46 aus dem Forum ist rechtssicher ?