Brief an alle Legalwaffenbesitzer in NRW wegen OVG-NRW-Urteils zur Schlüsselaufbewahrung

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Vor 50 Jahren hingen die Waffen an der Garderobe, bestenfalls standen sie im Eichenschrank und häufig dürfte der Schlüssel gesteckt haben, war natürlich auch ein simples Möbelschloss. Passiert ist trotzdem nicht mehr.
Vor 50 Jahren

gab es auch noch keine libanesischen Clans im Lande, die man nicht so nennen darf, und die man annähernd ungestraft die bundesweit teuersten Preziosen aus staatlichen Sammlungen stehlen lässt und anschließend jahrelang herumprozessiert, um ein paar ****mitglieder für ein paar Jährchen wegzuschließen, bloß nicht alle, die beteiligt waren. Umgerechnet auf die verschwundenen Werte sind das immer noch stattliche Jahresgehälter…

Mbogo
 
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…Wie oft wurde dann im Vergleich folgendes ausgeführt:
Solche Statistiken führt niemand. Wozu auch? Für eine aussagefähige Statistik bedarf es einer Mindestanzahl von Fällen.
-aufgebrochen mit Werkzeug
- kompletter Tresor weg


und ich lehne mich mal aus den Fenster und behaupte, dass die Zahl der geknackten Waffentresore nicht signifikant sinken wird, auch wenn ALLE zukünftig nur noch Zahlenschlösser haben würden....
Ich zumindest kenne einen Jagdfreund,

bei dem der korrekte Würfel gestohlen wurde. Aus der Wand heraus gebrochen und komplett ungeöffnet mitgenommen. Außer Schmuck war ein Revolver seiner Vaters drin, nebst Munition.

Tresor wurde an einem Autobahnparkplatz Richtung Belgien / Niederlande leer aufgefunden, sonst nichts.

Mbogo
 
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Solche Statistiken führt niemand. Wozu auch? Für eine aussagefähige Statistik bedarf es einer Mindestanzahl von Fällen.

naja...

Dort...
knapp 66.000 Einbrüche 2022

auch auf Statistik dort...
451 Diebstähle von Waffen in 2022..

wenn ich z.b. Google - Häufigkeit von Meldungen in Sachen " Waffen geklaut" glauben darf, dürften die allermeisten Fälle ( wie u.a. bei deinen Jagdfreund) unter " Tresor geklaut bzw schlicht aufgebrochen" fallen.

Kurz:
Der Fall, daß Einbrecher vorbei kommen, den Tresor sehen, ihn NICHT gewaltsam öffnen, sondern die Schlüssel suchen und finden und dann öffnen, ist eher die Absolute Ausnahme.

Und diese Absolute Ausnahmen nun juristisch als Aufhänger zu nehmen, um
" Handlungsbedarf" wie in NRW rauszuhauen mit allem drum und dran ist in meinen Augen Pippifax-Augenwischerei und Verschwendung von Arbeitszeit von Staatsbediensteten.

mmn. läuft sowas unter Aktionismus und " für dumm verkaufen" und schaffung von Stolperfallen in Sachen " Zuverlässigkeit"
und fürs klingeln der Kassen der Schließschrank-lobby..🤷
 
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Wenn man drauf anlegt, kann es in einem langwierigen Verfahren enden, um am Ende möglicherweise dann doch zu verlieren.
Also am besten den kleinsten (KW)Schrank der Klasse 1 kaufen um nur einen Schlüssel darin zu deponieren.
Vermutlich günstiger als gleich

Wenn man drauf anlegt, kann es in einem langwierigen Verfahren enden, um am Ende möglicherweise dann doch zu verlieren.
Also am besten den kleinsten (KW)Schrank der Klasse 1 kaufen um nur einen Schlüssel darin zu deponieren.
Vermutlich günstiger als gleich ein kompletter Waffenschrank.
Und wohin kommt der erwartschlüssel vom darin hinterlegten schlüssel?
 
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Hmhh ,wenn ich ein Behältnis aufbekommen möchte bekomme ich es auch auf. Ob vor Ort, oder woanders;) Mir geht es nur darum rechtlich abgesichert zu sein. Da laufen auch noch 4 Beinige Alarmanlagen rum die Aua verursachen können. Auch die kann man ausschalten.... wie alles andere auch wenn man es wirklich will und kann.
Es gibt keine 100% sichere Lösung, aber eines ist sicher in diesem unserem Lande. Es wird immer wieder nette Menschen geben die uns legalen neue Hürden in den Weg stellen werden. A,B,,0,1 Hauptsache es kostet...ein Schelm ist der......;)
 
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Ganz ehrlich, was hilft dir eine Einschätzung hier aus dem Forum ? Warte auf ein Schreiben oder kontaktiere deinen Sachbearbeiter pro-aktiv und schildere ihm die Situation. Dann bekommst du eine Aussage die dir weiterhilft.
Die Aussage des Sachbearbeiters ist im Zweifel falsch, weil er es selber nicht besser weiss. Das das normale - es gibt Ausnahmen - Niveau der waffenrechtlichen Kenntnisse der Sachbearbeiter unterirdisch ist, dürfte hinlänglich bekannt sein. Wenn er dir eine falsche Aussage gibt, schützt sich das vor Gericht auch nicht. Spätestens wenn der Sachbearbeiter wechselt hast du dann ein Problem, wenn er es anders sieht.

Gruß
 
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Wie bereits erwähnt ist dies ein Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschrift (hier: 13 Abs. 2 Nr. 1 AWaffV). Problem in Deinem Fall: ein böser Kontrolleur könnte auch hierüber Deine Zuverlässigkeit in Frage stellen und das Zeug ins Rollen bringen.

wipi
Gerade mal selbst nachgelesen: Schusswaffen deren Besitz erlaubnispflichtig ist....
Ob da frei ab 18 dazu gehört?
 
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Ist denn hier ein Jurist, der mir mal sagen kann, ob diese allgemeine Auslegung eines einzelnen Urteils überhaupt belastbar ist?
Schliesslich ist ja jeder Fall irgendwie anders.
Das Problem ist, dass Richter meistens keine Ahnung von Waffenrecht haben. Dann schauen sie in den Kommentar oder eine Urteilsdatenbank. Dort finden sie das Urteil, und übernehmen es, wenn sie es nachvollziehen können.
 
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Die Aussage des Sachbearbeiters ist im Zweifel falsch, weil er es selber nicht besser weiss. Das das normale - es gibt Ausnahmen - Niveau der waffenrechtlichen Kenntnisse der Sachbearbeiter unterirdisch ist, dürfte hinlänglich bekannt sein. Wenn er dir eine falsche Aussage gibt, schützt sich das vor Gericht auch nicht. Spätestens wenn der Sachbearbeiter wechselt hast du dann ein Problem, wenn er es anders sieht.

Gruß
Ah ja, aber die Aussage von BigFive46 aus dem Forum ist rechtssicher ?
 
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Das Problem ist, dass Richter meistens keine Ahnung von Waffenrecht haben. Dann schauen sie in den Kommentar oder eine Urteilsdatenbank. Dort finden sie das Urteil, und übernehmen es, wenn sie es nachvollziehen können.
Das mag für Amtsrichter im Bußgeld- oder Strafverfahren stimmen. Verwaltungsrichter, die für Waffenrecht zuständig sind, können das auch.
 
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