Zeigt her eure 98er, handmade, custom, drückjagdversionen

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Ich hatte es mir extra verkniffen @Logan Neunfinger

Den Gedanken hatte ich aber auch schon.

Wie sagte mal Herr Ostanin (SA) zu mir:
„Ziehen Sie ruhig kräftig dran! Der hält das aus!“
 
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Der Verschluss und Verschlussträger bei einer R8 sind 2 unterschiedliche Teile.

Bei einem 98er aber nicht. Beim 98er ist es physisch ein Teil.

Du willst es nicht so sehen, fein. Ich für meinen Teil sehe das so.
Wenn du magst dann rufe ich am Montag gerne beim Beschussamt in Ulm an und frage nach.
 
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Habe ich von Kaltverformung gesprochen?
Nö!

Schau dir die Preisliste von Frankonia an und dann melde dich nochmals.
Da gibt es drei verschieden Positionen.
Keine Ahnung was die mit dem Recknagel Kammerstängel machen.
Da ist am gegenüberliegenden Ende ein größerer zylindrischer Durchmesser angedreht.
Das ganze Teil ist sehr lang.
Vielleicht wird der direkt am Verschluß von Frankonia angebrutzelt.
Ob die Autogen-, WIG- MAG, Elektroden-, Laser-,....... weiß ich nicht.
Ist mir auch vollkommen Latte, da ich in dem Lade eh nie irgendwas machen lassen würde.

Vielleicht ändern die auch noch was am System/Verschluß.
Oder zocken nur die Kunden ab.
I don't know!


Den Kammerstängel kann man auch partiell erwärmen ohne das ganze Teil rotglühend zu machen.
Man kann abdecken, Wärme um- ableiten,........
Ist halt eben etwas mehr Aufwand.
Alles eine Frage der Ausbildung, der Technik und des Verstands.
Manche gehen halt brachial vor, andere nicht.
In der Ausbildung hatten wir Leute, bei denen war die ganze Platte beim Autogenschweißen rotglühend und andere hatten nur den eigentlichen Schweißbereich rot.

So ist das auch beim Biegen.

Wenn du nur gelernt hast Sachen mit dem Vorschlaghammer zu richten, dann kannst du halt feinmotorisch nicht arbeiten.
Gut ist, wenn man beides kann.

Du musst dich mal entscheiden ob jetzt zum Biegen des Kammerstängel Hitze verwendet wird oder nicht .
In deiner ersten Antwort sagst die Nein , jetzt Ja

Na dann lies mal die Preisliste. Vielleicht kommst du dann darauf warum es dort die Änderung vom Kammergriff mit und ohne Beschuss gibt . Hat aber nix mit der Art der Arbeit zu tun. 😉

Und im Beschussgesetz stehenes ganz genau .
Der Verschluß beim 98er ist "Ein Stück "
Da wird nicht in einen Verriegelungsbereich und einen Repetierbereich unterschieden .
Und so lange nix passiert , kein Kläger und kein Richter sich dafür interessiert, muss jeder selbst entscheiden was er macht .
Ist wie beim Tempolimit , hält such auch nicht jeder dran .
 
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Bezogen auf die Kannelierung des Verschluss einer Tikka kann ich sagen dass manche BüMa das ohne Neubeschuss machen und als Gravur auslegen ( mit fallen da auch direkt zwei Namen zu ein die das so handhaben )...ob das letzten Endes vor Gericht Bestand hätte wenn deswegen was passiert ... Ich denke nicht

Denn es wurde richtig genannt:

Beschussamt sagt muss neu Beschossen werden
Wir haben als Jäger alle die Sachkunde.. und wissen dass der Verschluss ein wesentliches Teil einer Waffe ist..

Und wenn eine Waffe ab Werk ein Gewinde am Kammerstengel hat, dann ist dies Bauartgeprüft.. und man darf die Kugel einfach austauschen..

Ist der Kammerstengel wie beim 98er angeschweißt, so zählt er mit zum Verschluss..

Spanabhebende oder Gefüge ändernde Verfahren erfordern eben einen Instandsetzungsbeschuss.
 
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Mal ne erstgemeinte Frage:

Wenn euch der 98er runter fällt und dummerweise mit der Repetierkugel auf einen Stein knallt, diese dann eine Macke hat, lasst ihr den dann neu beschiessen?
Wir haben dann eine Änderung, sogar eine Gefügeänderung!

Ich frage für einen Freund!
 
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Bezogen auf die Kannelierung des Verschluss einer Tikka kann ich sagen dass manche BüMa das ohne Neubeschuss machen und als Gravur auslegen ( mit fallen da auch direkt zwei Namen zu ein die das so handhaben )...ob das letzten Endes vor Gericht Bestand hätte wenn deswegen was passiert ... Ich denke nicht

Denn es wurde richtig genannt:

Beschussamt sagt muss neu Beschossen werden
Wir haben als Jäger alle die Sachkunde.. und wissen dass der Verschluss ein wesentliches Teil einer Waffe ist..

Und wenn eine Waffe ab Werk ein Gewinde am Kammerstengel hat, dann ist dies Bauartgeprüft.. und man darf die Kugel einfach austauschen..

Ist der Kammerstengel wie beim 98er angeschweißt, so zählt er mit zum Verschluss..

Spanabhebende oder Gefüge ändernde Verfahren erfordern eben einen Instandsetzungsbeschuss.
Du hast mit deinem Jagdschein auch gleichzeitig die Waffensachkunde( gleich dem Büchsenmachermeister) erworben. Respekt,.
Wenn der Büma sagt, keine Neubeschuß nötig. Dann darf ich darauf vertrauen und muß niemanden mehr fragen.
 
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Na dann lies mal die Preisliste.
Der Verschluß beim 98er ist "Ein Stück "
Da wird nicht in einen Verriegelungsbereich und einen Repetierbereich unterschieden .
Na wenn das so ist gemäß deiner Ausführung, dann sag mir mal wie du die Kamnergriffkugel beim 98er wechselst ohne vorher die alte mechanisch abzutrennen!

Jetzt bin ich gespannt!
Du merkst jetzt selbst, dass du Stuss erzählst
Oder?

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Deiner Auslegung nach müsste Frankonia IMMER neu beschießen.
 
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Jedes Auflöten von Visierungen würde Neubeschuss bewirken, kaum zu glauben.
 
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Spanhebende Bearbeitung und thermische Veränderungen bedingen einen Neubeschuss. Von der Logik ist das am 98er Kammergriff richtig, dass der durch den Schuss nicht belastet wird. Er ist aber Teil der Kammer und unterliegt damit der Beschusspflicht. Kann man für unsinnig halten, rein rechtlich gibt es nichts zu diskutieren. Ähnlich der Laufkürzung.
Gravuren sind übrigens ausgenommen, ebenso wie leichte Bearbeitung, zb Oberflächenglättung oder Oberflächenbehandlung wie Brünieren etc. Weichlöten bei niedrigen Temperaturen auch. Nach Hartlöten muss beschossen werden.
 
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Spanhebende Bearbeitung und thermische Veränderungen bedingen einen Neubeschuss.
Bin ich fast bei dir!
Und warum hat dann Frankonia einmal mit und einmal ohne NEUbeschuss die mechanische Bearbeitung des Kammerstängels/ Kammergriffkugel drin?
Siehe oben

Irgendwas stimmt da nicht.
Oder?
 

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