Zeigt her eure 98er, handmade, custom, drückjagdversionen

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Man kann den Verschluß auch in nen Messingblock stecken und mit Kühlpaste einpacken.
So haben wir auch schon den Haft für den Vorderschaft einer DF aufgeschweißt, der gebrochen war.
 
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Keine Ahnung wie du schweißt, aber da wird nicht geglüht!
Zudem arbeitest du nicht in dem Bereich des Verschlußes der auch nur ansatzweise was mit der Funktion zu tun hat. Der Kammerstängel wird ja nicht AM Verschluß selbst festgeschweißt sonder an dem gekürzten "Stummel" des original Kammersängels (so kenne ich es nur).
Wenn man den Kammerstängel am Verschluss abtrennt und da was Neues dranbrutzelt, sieht das evtl. anders aus.
Bei dem 98er, den ich hatte, hat der BüMa den Kammerstängel verlängert und gebogen und die Waffe war (und mußte auch nicht) zum Neubeschuß.
Bei der Abholung habe ich mit ihm gesprochen und er meinte nur:
"Einfach Schlosserarbeit, dass kann jeder selbst machen. Man sollte nur schweißen können und nicht nur unter den Armen!"
Und ich kenne einen BüMa im Norden, der hat deswegen noch nie eine Waffe neu beschiessen lassen.
Der bekommt regelmässig Repetierkugeln angeliefert, die er anschweißt.

Aber vielleicht machen die ja auch alles falsch.

Ach , also wird beim Kammerstengelbiegen kaltverformt und Frankonia will nur mehr Geld verdienen wenn dort bei der Änderung am Kammerstengel der Beschuss dazu kommt .
Und im Beschussgesetz Paragraph 2.2.2 steht es auch falsch drin .

Na dann .
 
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Habe ich von Kaltverformung gesprochen?
Nö!

Schau dir die Preisliste von Frankonia an und dann melde dich nochmals.
Da gibt es drei verschieden Positionen.
Keine Ahnung was die mit dem Recknagel Kammerstängel machen.
Da ist am gegenüberliegenden Ende ein größerer zylindrischer Durchmesser angedreht.
Das ganze Teil ist sehr lang.
Vielleicht wird der direkt am Verschluß von Frankonia angebrutzelt.
Ob die Autogen-, WIG- MAG, Elektroden-, Laser-,....... weiß ich nicht.
Ist mir auch vollkommen Latte, da ich in dem Lade eh nie irgendwas machen lassen würde.

Vielleicht ändern die auch noch was am System/Verschluß.
Oder zocken nur die Kunden ab.
I don't know!


Den Kammerstängel kann man auch partiell erwärmen ohne das ganze Teil rotglühend zu machen.
Man kann abdecken, Wärme um- ableiten,........
Ist halt eben etwas mehr Aufwand.
Alles eine Frage der Ausbildung, der Technik und des Verstands.
Manche gehen halt brachial vor, andere nicht.
In der Ausbildung hatten wir Leute, bei denen war die ganze Platte beim Autogenschweißen rotglühend und andere hatten nur den eigentlichen Schweißbereich rot.

So ist das auch beim Biegen.

Wenn du nur gelernt hast Sachen mit dem Vorschlaghammer zu richten, dann kannst du halt feinmotorisch nicht arbeiten.
Gut ist, wenn man beides kann.
 
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§ 5 Instandsetzungsbeschuss aus BeschussV​

Eine erneute amtliche Prüfung nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes ist vorzunehmen, wenn...
2. b.: materialschwächende oder -verändernde Arbeiten vorgenommen worden sind.

und

§ 3 Beschusspflicht für Feuerwaffen und Böller aus BeschG​

...ein höchstbeanspruchtes Teil austauscht, verändert oder instand setzt, hat den Gegenstand erneut durch Beschuss amtlich prüfen zu lassen...

im LeitfadenWaffenteile_DE-1 des BKA ist auf Seite 40 beschrieben was an einem 98er ein wesentlichse Waffenteil ist.

Ich bin der Meinung es ist ein neuer Beschuss notwendig.
Ich hatte mich auch mit dem Beschussamt Ulm beraten bezüglich einer Kanelierung eines Tikka Verschlusses. Aussage Beschussamt Ulm: Muss auf jeden Fall neu beschossen werden.
Aussage von der Firma die das durchgeführt hätte war: kein neuer Beschuss notwendig.

Hier ist also wichtig was das Beschussamt sagt und nicht der Büchsenmacher.
 
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Äpfel mit Birnen verglichen !

Du wolltest einen Verschluß kannelieren.
Also Material AM Verschluß selbst wegnehmen.
Natürlich muß dann der Verschluß neu beschossen werden.
Du schwächst den Verschluß!

Solange du den Kammergriff nicht direkt am Verschluß anschweisst, hat das keinen Einfluß auf den Verschluß selbst.
Wenn der direkt am Verschluß angeschweißt wird, sehe ich das auch so, dass neu beschossen werden muß.
Das habe ich aber vorher schon schrieben.

Beim anbringen / anschweißen dieser Repetierkugel wurde die Waffe garantiert nicht neu beschossen und mußte deswegen auch nicht neu beschossen werden.
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Hier ist also wichtig was das Beschussamt sagt und nicht der Büchsenmacher.

Das stimmt. Aber wenn der Büchsenmacher als ausgewiesener (vermeintlich) Fachmann sagt, dass es nicht notwendig ist, dann würde ich im Fall der Fälle auch auf den versierten Fachmann verweisen.
Du gibst den Auftrag den Verschluss mit allen notwendigen Teilschritten zu kannelieren - also fix und fertig. Da würde ich ggf. auch einen möglichen Neubeschuss drunter fassen.
Du als interessierter Laie solltest schon wissen, dass bei bestimmten Arbeiten ein Neubeschuss erforderlich ist, aber wenn es sehr ins Detail geht, muss ich das dem ausführenden Fachmann überlassen und mich auch darauf verlassen können.

Zum Tragen bzw. eine Überprüfung kommt der Neubeschuss ja eigentlich auch erst, wenn die Waffe jemandem um die Ohren fliegt. Das soll keine Ausrede sein, aber dass der Neubeschuss nach z.B. dem Schneiden eines Mündungsgewindes kontrolliert wurde ist mir noch nicht untergekommen. Trotzdem sollte natürlich jedem an seiner Zuverlässigkeit gelegen sein. Aber dass ich jede beauftragte Arbeit an meinen Waffen vorher auf einschlägige Punkte des Beschussgesetztes oder Beschussverordnung prüfe, halte ich dann doch für etwas drüber. Dafür habe ich einen Dienstleister der das wissen muss.

Was ist eigentlich mit Bildern?
 
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Das (Kanelierung Verschluss) war nur ein Beispiel um zu sagen: Es gibt eben manchmal einen Unterschied zwischen richtig gemeint und richtig gemacht.
Der BüMa meinte er braucht keinen neuen Beschuss. Das Beschussamt hat aber das Gegenteil gesagt.

Mir kam das bei dem Verschluss komisch vor da ich, wie ihr auch, eine Sachkunde besitze.
Eine Sachkundige Person kann sich hier nicht hinter dem BüMa verstecken weil der das so gesagt hat.
Im Zweifel kann von der fachkundigen Person erwartet werden sich zu informieren.
Wo informiere ich mich dann? Genau, beim Beschussamt.
Und die sagen (zumindest Ulm) leider, dass ein Neubeschuss notwendig ist wenn ein wesentliches Teil geändert wird.
Es gibt keine Abstufung zwischen ein bisschen geändert und viel geändert.

Ihr könnt das gerne machen wie ihr wollt. Ich lasse es nicht drauf ankommen.
Nur weil das schon immer so gemacht wird ist es nicht zwangsläufig richtig.

Ich kenne auch keine Unterscheidung die sagt; wenn du das wesentliche Waffenteil an Stelle XY bearbeitest dann ist das schon ok.
Die Aussagen mögen logisch richtig sein... ich verstehe auch nicht warum das ein Problem für den Verschluss sein soll.... waffenrechtlich kann es aber ein Problem sein.
Auch, wenn es Forumsmitglider gibt die das gerne anders hätten.
 
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Kannelieren enes Verschluß ist etwas ganz anderes wie z.B. den Kammerstängel abändern oder einen Sonnenschliff anbringen.
Wobei ja bei Letzterem defintiv zumindest im µm Bereich Material abgedragen wird, was theoretisch eine Schwächung des Materials bedeuten würde.

Darf jeder so halten wie er meint.
Unterm Strich ist mir das egal.
 
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Nochmal; das mit dem kannelieren war nur ein Beispiel.
Ich weiß, dass es etwas anderes ist und ich verstehe auch warum die Änderung des Kammerstengels technisch keine Schwächung des Verschlusses verursacht.
Ich weise hier nur auf die Gesetzeslage hin und die besagt; Neubeschuss.
 
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Ich weise hier nur auf die Gesetzeslage hin und die besagt; Neubeschuss.

So, besagt de das?
...ein höchstbeanspruchtes Teil austauscht, verändert oder instand setzt, hat den Gegenstand erneut durch Beschuss amtlich prüfen zu lassen...

Ich habe mir mal erlaubt, die beiden wirklich entscheidenden Worte dick hervorzuheben.
Ist der Kammergriff höchstbeansprucht?

Ich setze mal noch einen drauf:
Gemäß deiner Interpetation müsstest du die Waffe sogar neu beschiessen, wenn du nur die Repetierkugel bei einer Blaser, Sauer, SA,....abschrauben und austauschen würdest.
Denn dann veränderst du ja auch den Verschluß.
Oder etwa nicht?

Klar ist das Abschrauben noch etwas anderes, aber verändern tust du auch. :unsure:

Wenn ich nun beim 98er die Kugel abtrenne, ein Gewinde drauf schneide auf den Rest und einen andere Kugel drauf schraube, ......?

Wie gesagt, ich rede nicht davon etwas AM Verschluß direkt anzuschweissen! Das ist ein anderes Thema (Gefügeveränderung,....).

Schönen Tag noch!
 
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