- Registriert
- 14 Feb 2006
- Beiträge
- 15.729
Siehst jetzt übertreibst wieder. Da fehlt ein Osteuropapflichtjahr. Auch von anderen können wir lernen. Hauptsache ein Gesetz dann kann man den gesunden Menschenverstand mit gutem Gewissen zusammen mit der Gardarobe abgeben.Das Jagdgesetz ist auch kein Naturgesetz. Vielleicht sollte man das auch abschaffen. Dann macht jeder so wie er denkt.
Alle Länder suchen Möglichkeiten, unsinnige EU-Vorschriften erträglich zu machen. Ich kenne keine dieser artenschutzrechtlichen Bestimmungen die nicht mit nationalen Recht lösbar wären.
Schön wenn es bei Euch klappt. Bei uns hat das LfU das Vertrauen der Jägerschaft mit Füßen getreten. Ich bin wahrlich kein Freund von EW aber das hat er begriffen.Hier nicht, bei Euch vielleicht. Liegt aber an Eurer Jägerschaft.
Du hast von dem was ich meine nichts begriffen. Der Hamster tut mir und anderen im Anhang IV nicht weh, der kann drinbleiben wo er will. Es geht um Arten wo man sich bei notwendigen Regulierungen hinter inzwischen unsinnigen Vorschriften versteckt. Dort ist man nicht einmal willens etwas zu ändern, sonder das Verstecken hinter einem überflüssigen Schutzstatus erzeugt sogar noch einen WohlfühlmodusFeldhamster ist ein gutes Stichwort. Der findet sich doch glatt in der FFH Richtlinie im Anhang 4 wieder. Das ist die Richtlinie die Du abschaffen willst weil der Wolf da auch im selben Anhang steht.
Aber vielleicht siehst Du Dir mal die Programme für den Feldhamstererhalt an und nennst dann doch noch ein paar Arten.