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Seid ihr so unkundig oder tut ihr nur so? Sorry, aber wenn ein Verband ein Klagerecht hat muss er, wenn er nicht in seinen Rechten beschnitten werden soll, rechtzeitig informiert werden, damit er noch klagen kann. Das ist ein Ausfluss unseres Rechtsstaatsprinzips. Ausnahmen kann es geben, aber auch das muss gesetzlich geregelt und gerichtlich überprüft werden können.
Und der Wurzelseppel sollte sich nochmal anschauen, wie das Monitoring in Niedersachsen organisiert ist und hier nicht so einen Blödsinn schreiben. Diese Art hatte ich zuletzt von einer BUND-"Spezialistin" ...
Und der Wurzelseppel sollte sich nochmal anschauen, wie das Monitoring in Niedersachsen organisiert ist und hier nicht so einen Blödsinn schreiben. Diese Art hatte ich zuletzt von einer BUND-"Spezialistin" ...