Jo, nur für wen ist es „Suppi“ ist die Frage…Deshalb machen ja in Niedersachsen die Jäger das Monitoring da sagen die den Naturschutzverbänden gleich Bescheid gegen was man klagen muß. Aber laut @Mohawk alles Suppi.
Gruß Seppel
Jo, nur für wen ist es „Suppi“ ist die Frage…Deshalb machen ja in Niedersachsen die Jäger das Monitoring da sagen die den Naturschutzverbänden gleich Bescheid gegen was man klagen muß. Aber laut @Mohawk alles Suppi.
Gruß Seppel
Jeder Bürger hat doch grundsätzlich ein Klagerecht. Müssen dann alle informiert werden? Ich stelle es mir vereinfacht so vor: Wenn das Urteil jemanden (den Verband) Direkt betrifft muss man es ihm mitteilen. Zum Beispiel man hat dies oder jenes zu tun oder zu unterlassen. Oder es gibt entsprechenden Erlass in der speziellen Sache jemanden x zu Informieren. Eventuell habe auch die Jahdverbände was gegen den Abschuss. Muss man die vorab auch informieren? Und auch den ADAC…Seid ihr so unkundig oder tut ihr nur so? Sorry, aber wenn ein Verband ein Klagerecht hat muss er, wenn er nicht in seinen Rechten beschnitten werden soll, rechtzeitig informiert werden, damit er noch klagen kann. Das ist ein Ausfluss unseres Rechtsstaatsprinzips. Ausnahmen kann es geben, aber auch das muss gesetzlich geregelt und gerichtlich überprüft werden können.
Und der Wurzelseppel sollte sich nochmal anschauen, wie das Monitoring in Niedersachsen organisiert ist und hier nicht so einen Blödsinn schreiben. Diese Art hatte ich zuletzt von einer BUND-"Spezialistin" ...
Da ich immer lernbereit bin habe ich mir das Monitoring von NIedersachsen nochmal im Netz angesehen.Und der Wurzelseppel sollte sich nochmal anschauen, wie das Monitoring in Niedersachsen organisiert ist und hier nicht so einen Blödsinn schreiben. Diese Art hatte ich zuletzt von einer BUND-"Spezialistin" ...
Laut der Bezirksregierung habe die angekündigte Strafanzeige keinerlei rechtliche Relevanz.
Auch zur Frage ob Umweltverbände hätten vorher informiert werden müssen, erteilte die Regierung gegenüber ortsansässigen Medien Auskunft: Für solche Genehmigungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz sei das nicht vorgesehen.
Danke,Geplante Strafanzeige nach Wolfsabschuss: Was die Regierung dazu sagt
Wolfsschützer planen eine Strafanzeige gegen eine bayerische Regierung. Die gibt sich jedoch in der Angelegenheit sehr entspannt.www.pirsch.de
rechy
...nur noch getoppt von der Deutschen Umwelthilfe (die sich bisher gottlob anderen Tätigkeitsfeldern widmet)...Klagerecht haben nur Betroffene. Deswegen ist auch das Verbandsklagerecht eingeführt worden. Seit dem sind Nanu und Co. "Big Player" auf der politischen Bühne.
Meines Wissens ist da nicht genau festgelegt, ob man NABU & Co VOR oder NACH dem Schuss informieren muss.Ist das in Bayern auch so?
Das wäre irrwitzig, die würden sich nie einem Abschuss zustimmen und sofort gegen klagen…
Ja für dieses eine Rudel schon…Der BR berichtet auch über den falschen Wolfsabschuss in Bayern.
Falscher Wolf geschossen
Aus meiner Sicht ist das nicht so das Problem. Wenn regelmäßig nach übermäßigen Rissen ein Wolf zum Abschuss freigegeben wird setzt trotzdem ein Vergrämungseffekt ein auch wenn es nicht der Hauptverdächtige war.
Es wird solange weiter geschossen bis der richtige liegt.Der BR berichtet auch über den falschen Wolfsabschuss in Bayern.
Falscher Wolf geschossen
Aus meiner Sicht ist das nicht so das Problem. Wenn regelmäßig nach übermäßigen Rissen ein Wolf zum Abschuss freigegeben wird setzt trotzdem ein Vergrämungseffekt ein auch wenn es nicht der Hauptverdächtige war.