Wolf greift Jagdhund auf dem Grundstück an

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anonym

Guest
was schert es eine Deutsche Eiche wenn sich ein Ixxxt an ihr scheuert.

In diesem Sinne
habe die Ehre

Oh, ein Forist der Ironie bemerkt und Spaß versteht. Sehr schön!

Leider lässt das Niveau ein kleines bisschen zu wünschen übrig. Schade!
 
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Ich haeng mich jetzt mal ausm Fenster

Wenn Wolfi einen Nichtjagdhund angreift,wuerd der Eigentuemer auch nicht "guten Appetit"wuenschen,sondern mit allen greifbaren Mitteln und Werkzeugen Wolfi vertreiben,oder notfalls totschlagen.


Und ganzgenauso wuerd ich auch handeln.

Frage am Rand:
Macht die Aujetzkische Krankheit den Woelfen eigentlich nix???


@Bora

Dein Verdacht auf Handaufzucht liegt nahe.

Allerdings ist mM nach ist es viel gefaehrlicher, dass Woelfe -egal woher sie kommen-unbejagt bleiben und daher auch keinen Grund mehr haben,die Scheu vorm Menschen zu bewahren.
 
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Wolf attackiert Jagdhund

Bei Angermünde (Uckermark) wurde eine Bracke von einem Wolf schwer verletzt. Der Vorfall ereignete sich direkt am Wohnhaus des Hundeführers, er rettete seinem Vierbeiner das Leben.

Gegenüber Mitbewerber schilderte Oberforstrat Roland Ueckermann, was er vergangene Woche, am 31. Oktober, erlebt hat. Gegen 9.00 Uhr ließ er seine Tiroler Bracke vor die Tür. Zurück im Haus hörte er plötzlich lautes Hundeklagen. Als er einen Blick aus dem Fenster warf, sah er, wie ein Wolf etwa sieben Meter von ihm entfernt die Hündin attackierte. Geistesgegenwärtig sprang er aus dem Fenster und eilte seinem Jagdhelfer zu Hilfe. Erst als er drei Meter vor dem Grauhund stand, ließ dieser ab. Er hatte der Bracke tiefe Wunden auf der Keule zugefügt. Sofort ging es zum Tierarzt. 'Sie wird es überleben, aber hätte es zwei Sekunden länger gedauert, wäre sie tot gewesen', berichtet Ueckermann. Über eine Stunde dauerte die Notoperation.
Der Rissgutachter Kay-Uwe Hartleb machte sich vor Ort ein Bild der Geschehnisse. Das Ergebnis: 'Der Wolf kann als Verursacher nicht ausgeschlossen werden.' Zuvor hatte der Forstbeamte mehrfach Isegrim in der Nähe seines Forsthauses durch die Bilder einer Wildkamera bestätigt. Für den Wolfsexperten Hartleb ein C1-Nachweis: 'Wir nehmen das sehr ernst.' Er betonte, dass es sich hier aufgrund der Alleinlage um einen absoluten Sonderfall handele, die Entfernung zum nächsten Ort beträgt etwa 2,6 Kilometer Luftlinie. Dennoch wollen die Wolfsbeauftragten nun präventiv das gesamte Grundstück durch einen Elektrozaun schützen. Das Tier müsse lernen, dass die Nähe zu Menschen nicht gut ist. Auch nach dem Vorfall wurden Fährten und Markierungsspuren auf dem Hof registriert.

--------------

Der "Wolfsexperte" sieht es also als unmöglich an, daß dieser Wolf die 2,6 km zum nächsten Oort überwindet und dort erneut zuschlägt???
Und ein Elektrozaun ist nun die Lösung...

Bin mal auf die Ausflüchte nach dem ersten Toten gespannt.

Na das ist doch die Lösung. Ein Elektrozaun reicht eben aus um die genetische Veranlagung eines Canis lupus umzupolen. SO einfach ist das......:what::no::roll::evil:
Was machen wir uns überhaupt Gedanken? Und 2,6 km ist ja fast von einem Ende der Welt zum anderen Ende......
 
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Nur im Adamskostüm nahm der Mann den kürzesten Weg zu seiner Hündin – und der führte durchs Fenster. Dann überwand er noch den Grundstückszaun.

Verstehe ich das richtig, dass der Hund frei und außerhalb der Grundstückszäunung durch den Busch streifte?
 
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Gudde
Natürlich, ist ja ein Jagdhund, was soll der schon in der freien Natur ohne Aufsicht anstellen?
Ist mir auch gleich aufgefallen, dachte mir:
Ok 9 Uhr der Hund holt Frühstück.
:trophy:
Bear
 
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Guest
Na das ist doch die Lösung. Ein Elektrozaun reicht eben aus um die genetische Veranlagung eines Canis lupus umzupolen. SO einfach ist das......:what::no::roll::evil:
Was machen wir uns überhaupt Gedanken? Und 2,6 km ist ja fast von einem Ende der Welt zum anderen Ende......

„Normalerweise gehen Wölfe Kämpfen mit Tieren, die zurückbeißen können, aus dem Weg“, meint Freude.


Meint der Herr Freude...und outet sich entweder als unbeleckt, was die Sachmaterie angeht, oder aber als Profi in Sachen Schutzbehauptungen.:no:
 
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„Normalerweise gehen Wölfe Kämpfen mit Tieren, die zurückbeißen können, aus dem Weg“, meint Freude.


Meint der Herr Freude...und outet sich entweder als unbeleckt, was die Sachmaterie angeht, oder aber als Profi in Sachen Schutzbehauptungen.:no:

"Meinen" tun die Bettsei**er, die meinen sie hätten geschwitzt......:biggrin:
 
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ICh warte, da ich da ja nicht so viel Ahnung habe, immer noch auf die Vorlage der entsprechenden Rechtsnormen, die das normieren sollen und zwar schon länger.:cool:
Da nach meinem Kenntnisstand hier in Deutschland (!) noch kein Fall von Wolfstötung verhandelt wurde, bei dem ein Tierbesitzer einen Wolf zum Schutz seines Hautiers tötete, gibt eskeine Erfahrungen.

Da aber der Wolf ein besonders geschütztes Tier
ist und das BNatSchG keine Ausnahmen vom absoluten Verbot der Tötung kennt, steht das Leben des besonders geschützen Tieres gegen das Leben des "einfach" geschützten Haustiers. Und es dürfte keine Rolle spielen, ob der Bauer einen Wolf von seinem Schaf runter schießt, oder ein Jäger einen Wolf von seinem Hund. Es geht in beiden Fällen eben nur um "Sachwerte".

Die üblichen "Notwehr-" oder "Nothilfe"-Figuren greifen auch nicht, weil eben keine "fremde Sache" oder andere Person zu schaden kommen.

Aber warte wir es ab, wie die ersten Urteile aussehen werden.

basti
 
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Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Ist mir auch gleich aufgefallen, dachte mir:
Ok 9 Uhr der Hund holt Frühstück.

Drum merke, es gibt immer einen größeren Fisch und Herrchen wusste das... :help:

"Geht mal raus Kinder und spielt ein wenig im Verkehr"

Zuvor hatte der Forstbeamte mehrfach Isegrim in der Nähe seines Forsthauses durch die Bilder einer Wildkamera bestätigt.
 
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Gudde
Natürlich, ist ja ein Jagdhund, was soll der schon in der freien Natur ohne Aufsicht anstellen?
Ist mir auch gleich aufgefallen, dachte mir:
Ok 9 Uhr der Hund holt Frühstück.
:trophy:
Bear

interessant dass sich ein hundehalter nicht vorstellen kann dass der hund zum lösen vom grundstück geht OHNE sich gleich sein frühstück zu holen.

also bei meiner ist das gang und gäbe, und ich wohne auch neben/im wald. und mein hund geht NICHT wildern. sie ist da übrigens nie mehr wie 50 - 60 m vom gartenzaun entfernt
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Da aber der Wolf ein besonders geschütztes Tier
ist und das BNatSchG keine Ausnahmen vom absoluten Verbot der Tötung kennt, steht das Leben des besonders geschützen Tieres gegen das Leben des "einfach" geschützten Haustiers.

basti

Ach ja...:lol: Demnach dürfte ein Tierarzt, der einen angefahrenen, objektiv nicht heilbaren Wolf vorfindet, der sich fürchterlich quält, nicht einschläfern? :roll:

Quatsch, der Arzt der das macht (unterläßt) gefährdet seine Zulassung. Und bei der Abwägung nach 34 StGB oder 228 BGB wünsche ich dem Richter viel Freude, denn schon aufgrund der Gefahr, dass man einen psychischen Schaden erleidet, wenn man untätig daneben stehen muß und mit ansehen muß, wie der eigene Hund lebendig zerrissen wird, ist ein "Achtung Falle" nunmehr geeignetes und verhältnismäßiges Eingreifen gerechtfertigt, um eben die Gefahr abzuwehren.
 
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Ach ja...:lol: Demnach dürfte ein Tierarzt, der einen angefahrenen, objektiv nicht heilbaren Wolf vorfindet, der sich fürchterlich quält, nicht einschläfern? :roll:
Genau, er darf es nicht.

Er darf das Tier aber den zuständigen Behörden übergeben und die dürfen dann den Wolf töten.

basti
 
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:thumbup::thumbup::thumbup::thumbup::thumbup:

Danke, dass Du konkurrierende Gesetze in die richtige Relation gesetzt hast.

Ein Jäger darf nur WILD erlegen.
Ein Tierarzt ist dem Tierschutz verpflichtet.
Ein Eigentümer darf sein Eigentum (Hund) vor Schaden (gefressen werden) schützen.

Ob ein Hundeführer jedoch sein Eigentum/seinen Hund durch Schusswaffengebrauch schützen darf, wird von Richter zu Richter unterschiedlich beurteilt ... :no:
 
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