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Nein. Verboten.
basti
blödsinn.... wer sagt denn das????
da greift dann nämlich der §28! also gesetzlich abgesichert!!!!!!!!!!!!!
Nein. Verboten.
basti
Und immer hübsch auf die Reihenfolge achten... :shoot:
CdB
Welcher..."§28" ?da greift dann nämlich der §28! also gesetzlich abgesichert!!!!!!!!!!!!!
Welcher..."§28" ?
basti
https://www.google.at/search?q=varg...v&sa=X&ei=McFcVMS5Ma6t7Abxr4GAAg&ved=0CB4QsAQ
nicht nur in serbien, auch in schweden sind solche bilder nicht unbekannt
§ 28 ist die schwedische Version unseres § 228 BGB -> NotstandWelcher..."§28" ?
basti
Er meint sicher den § 32 StGB. Schade, dass DWM nicht mehr hier ist.
Ist einem schwedischen Jagdfreund mit seinem Elchhund auch passiert. Habe ich damals für bedauerlichen Einzelfall gehalten. Die Masse der hier gezeigten Bilder belehren mich aber doch eines besseren.
ich kenne nur die sizilianische Lösung: Lupara
Gut, dass wir jetzt mal die Lage in Schweden mit der hiesigen vergleichen können.......wenn basti aufmerksam liest wird er draufkommen dass ich auf die frage geantwortet habe die da lautete " wie ist das in schweden""
Aber denk dran, dass Du immer schön ein Schloß an ihr Futteral machst.