- Registriert
- 2 Feb 2005
- Beiträge
- 2.525
Auf einem Spaziergang gestern kam ich an dieses Schild:
Das Betreten des Betriebsgeländes dieses "Windparks" wird darauf explizit verboten. Nun zieht sich dieser "Park" noch einige Kilometer hin. Frage: Ist es eigentlich rechtens, sogar die Wegenutzung für Fußgänger auf etlichen km² pauschal zu verbieten, weil links und rechts davon Windkraftanlagen stehen? Wie sieht es da mit dem grundsätzlichen freien Betretungsrecht in der freien Landschaft aus? Bisher habe ich das noch nirgendwo gesehen.
Das Betreten des Betriebsgeländes dieses "Windparks" wird darauf explizit verboten. Nun zieht sich dieser "Park" noch einige Kilometer hin. Frage: Ist es eigentlich rechtens, sogar die Wegenutzung für Fußgänger auf etlichen km² pauschal zu verbieten, weil links und rechts davon Windkraftanlagen stehen? Wie sieht es da mit dem grundsätzlichen freien Betretungsrecht in der freien Landschaft aus? Bisher habe ich das noch nirgendwo gesehen.