Wildunfallbescheinigung - Wie geht ihr damit um?

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Das war kein lachen, sondern die wohl gänige umgangsform mit dieser Einnahme
Als Unternehmer tue ich mich schwer mit nachvollziehbaren Einnahmen an der Steuer vorbei. Einnahmen sind mir immer willkommen, sobald ich die allerdings belegen muss, halte ich mich an die gesetzlichen Vorgaben. Ist besser so.......
 
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Als Unternehmer tue ich mich schwer mit nachvollziehbaren Einnahmen an der Steuer vorbei. Einnahmen sind mir immer willkommen, sobald ich die allerdings belegen muss, halte ich mich an die gesetzlichen Vorgaben. Ist besser so.......
Ich wäre froh, wenn ich die Einnahmen aus meiner jagdlichen Tätigkeit gegen meine insgesamt anfallenden Ausgaben im Rahmen meiner Tätigkeit als Jagdausübungsberechtigter geltend machen könnte!
Würde mein zu versteuerndes Einkommen doch gehörig drücken...;)
 
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Ich wäre froh, wenn ich die Einnahmen aus meiner jagdlichen Tätigkeit gegen meine insgesamt anfallenden Ausgaben im Rahmen meiner Tätigkeit als Jagdausübungsberechtigter geltend machen könnte!
Würde mein zu versteuerndes Einkommen doch gehörig drücken...;)
Ja klar, ist nur alles sehr aufwändig. Wer's mag, viel Spaß dabei.
 
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Es ist vielfach schon so, dass die KFZ-Versicherungen Wildunfallbescheinigungen von Pächtern ausgestellt, nicht mehr anerkennen. Es werden nur noch Wildunfallbescheinigungen von der Polizei anerkannt. Hier schreibt kein Pächter mehr einen solchen Wisch aus
was die Versicherung anerkennt oder nicht, weiß ich nicht.

Bescheinigungen gibts in meinem Bereich von keinem Pächter mehr, ganz offizielle Begründung: man möchte sich nicht an einem eventuellen Versicherungsbetrug beteiligen, da die Beweislage in nicht so wenigen Fällen zweifelhaft ist.
 
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Wegen des enormen Aufwandes und der geringen Aussicht auf Erfolg verzichten unsere Finanzbehörden wahrscheinlich auf solche unsinnigen Gedanken/Versuche!
Das geht solange gut, bis man den richtigen (falschen) Finanzbeamten trifft. Der zieht einem dann die Hosen blank. Als Steuerschuldner hat man dann die Arschkarte. Bei Einnahmen von vielleicht € 1.000 von 20 verunfallten Rehen wird das "wahrscheinlich" nicht die Rente kosten. Ärgerlich ist es trotzdem.
 
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Das geht solange gut, bis man den richtigen (falschen) Finanzbeamten trifft. Der zieht einem dann die Hosen blank. Als Steuerschuldner hat man dann die Arschkarte. Bei Einnahmen von vielleicht € 1.000 von 20 verunfallten Rehen wird das "wahrscheinlich" nicht die Rente kosten. Ärgerlich ist es trotzdem.
Nochmal,
ich rechne deine fiktive/utopische Angabe von 1000 Euro, Einnahmen aus Wildpreterlös auch gerne gegen meine Ausgaben im Rahmen einer Jagdpacht und intensiven jagdlichen Tätigkeit!
Dein Einwand ist nicht realitätsnah, um nicht zu sagen jenseits der Realität!
Und btw, ich war gut 30 Jahre lang selbstständig!;)
 
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Nochmal,
ich rechne deine fiktive/utopische Angabe von 1000 Euro, Einnahmen aus Wildpreterlös auch gerne gegen meine Ausgaben im Rahmen einer Jagdpacht und intensiven jagdlichen Tätigkeit!
Dein Einwand ist nicht realitätsnah, um nicht zu sagen jenseits der Realität!
Und btw, ich war gut 30 Jahre lang selbstständig!;)
ganz so einfach isses nicht, ich war auch 35 Jahre selbständig und hatte regelmäßige Einnahmen durch Musik.
Ich hab die Einnahmen nicht versteuern müssen, aber ich mußte mit einigem Aufwand alle Ausgaben, die durch die Musik entstanden sind dokumentieren um die gegen zu rechnen.
Bei der ersten ( von drei) Steuerprüfungen bin ich noch mit einem mündlichen Verweis davongekommen, aber danach habe ich für die Musik eine Dokumentation erstellt (einfachst mit Excel), aber das war auch zeitl. Aufwand und Belege sammeln.
 
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@prinzengesicht Du hast natürlich Recht. Ein Dummerle wie ich kann da nicht gegenhalten. Hier gilt, wie überall sonst, wer am lautesten argumentiert hat Recht. Ich gönne es dir gerne und bin raus.
 
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"Der ausstellende Jagdausübungsberechtigte oder Vertreter kann für die geforderte Wildunfallbescheinigung eine Gebühr verlangen. Diese Aufwandsentschädigung beträgt in der Regel max. 15 Euro (Amtsgericht Weilburg, Aktenzeichen 5 C 364/95). Diese können von der Versicherung danach ebenfalls erstattet werden. Alternativ kann aber auch die Polizei den Vorfall entsprechend protokollieren. Dabei entstehen in der Regel Kosten in Höhe von 25 Euro."


Basti
 
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…Im Übrigen sei davor gewarnt, solche Wildunfallbescheinigungen leichtfertig auszustellen. Es wurden deswegen schon Jäger wegen Beihilfe zum Versicherungsbetrug verurteilt.
Hast Du da Rechtsprechung oder Kommentierung dazu?

A propos Urteil: das Weilburger Urteil ist nächstes Jahr 30 Jahre alt - der aufgerufene Preis dürfte also sicherlich etwas mit der Zeit gehen…
 
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ganz so einfach isses nicht, ich war auch 35 Jahre selbständig und hatte regelmäßige Einnahmen durch Musik.
Ich hab die Einnahmen nicht versteuern müssen, aber ich mußte mit einigem Aufwand alle Ausgaben, die durch die Musik entstanden sind dokumentieren um die gegen zu rechnen.
Bei der ersten ( von drei) Steuerprüfungen bin ich noch mit einem mündlichen Verweis davongekommen, aber danach habe ich für die Musik eine Dokumentation erstellt (einfachst mit Excel), aber das war auch zeitl. Aufwand und Belege sammeln.
Ich hatte in gut 30 Jahren genau 4 Steuerprüfungen, die haben sich dabei die Zahlen nun tatsächlich genau angeschaut. da gab es nie Nachfragen nach Einnahmen aus meiner Tätigkeit als Jagdausübungsberechtigter/Pächter.
Ergo musste ich auch keine Nachweise bezüglich meiner Ausgaben und Einnahmen aus jagdlicher Tätigkeit erbringen, das wäre aber auch eher "gewinnmindernd" gewesen mit Kosten durch Hund, jagdliche Einrichtungen, Wildschaden, Pacht, BG, Fahrtkostenaufwendungen, Schießstandbesuche, Jagdvereinsmitgliedschaft, Büchsenmacher, Weiterbildung, Munition, Pacht von Wildackerflächen usw.!
Ich habe übrigens, für mich selbst überraschend, meine erste WBK steuerlich geltend machen können, da ich einen Einsatz im beruflichen Alltag glaubhaft vermitteln konnte! ;)
 
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