Wien: Jäger tötet Reh mit Messer im Stadtgebiet

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Wie sähe die Situation den rechtlich aus, wenn ich vor dem Abfangen darauf bestehe, die Zuschauer durch die Polizei entfernen zu lassen und anderenfalls nicht zu agieren? Kann bzw. darf ich einfordern, dass die Polizei die Sache zu Ende bringt, wenn die Zuschauer nicht des Feldes verwiesen werden?

Der Verweis auf den potenziellen Einsatz der Schusswaffe und die daraus resultierende mögliche Gefährdung Dritter, sollte Argument genug sein.

Der Tierschutz gibt uns ja gegebenenfalls vor, das Leiden eines Stücks zu beenden. Kann ich also in der Situation das Abfangen verneinen und auf die Bewaffnung der Polizei verweisen, wenn meinen Vorgaben nicht entsprochen wird?

Als Hundeführer habe ich regelmäßig ein Abfangmesser im Auto, ein sooo scharfes kürzeres Messer nicht zwingend. Auch, weil ich es als Hundeführer speziell an Sauen und (in einer überschaubaren Anzahl von Fällen) Rehen praktiziert habe, würde ich immer den Stich hinter das Blatt nutzen. Zugegeben, das Sterben braucht eine wahrnehmbare Zeitspanne und Dinkel Dörte möchte ich da keinesfalls dabei haben.


grosso
Ich hatte es schon einal geschrieben, das ich immer darauf bestehe, wenn "Zuschauer" vor Ort sind, das die durch die Polizei aufgefordert werden sollen, den Unfallort zu verlassen, andernfalls würde ich die Beamten bitten, das Leiden zu beenden.
Bei dem Einsatz einer Waffe ist es leicht zu begründen, das Zuschauer den Ort verlassen, beim Einsatz eines Messer etc. sollte man die Beamten darauf hinweisen, das es u.U. kein schöner Anblick für die Anwesenden sein könnte!

Meistens sind die Beteiligten aber nicht mehr vor Ort und der Hinweis der Unfallstelle wird durch die Beamten markiert, leider meistens sehr ungenau!

I.d.R. wissen aber die Polizeibeamten auch, das eine Tötung von verunfalltem Wild eine unangenehme Sache ist und die Beteiligten des Umfeldes verweisen.
 
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Das beste waren mal zwei Polizistinnen die den schwer kranken unbeweglichen Fuchs am Straßenrand streichelten...
 
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Probleme bei Anwesenheit von Polizei hatte ich noch nie. Sie sorgte immer für entsprechenden Sicherheitsabstand usw.. Probleme gibts eher ohne Polizei. Z. B. Weigerung, Abstand zu halten, Diskussionen wegen Tierarzt etc.. Da ist keine schlechte Idee, sich als Tierarzt auszugeben (Scherz)).
An dieser Stelle ist Dr. HArt zu empfehlen insbesondere der Ausschnitt vom SWR3 Comedy Festival

Dr. Hart und Dr. Zart 😆
 
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Das ist genau meine Meinung und auch meine Angst!
Du machst, was (Gesetz, Polizei, Moral,usw) verlangt und landest am Ende auf der Strafbank!
Eine, wie ich finde, ernüchternde Erkenntnis, die eigentlich nach Protest und letztendlich kollektiver Verweigerung schreit!
Mein Beitrag war eigentlich ironisch gemeint (aber ohne diese dämlichen Smilies wird in diesem Land Ironie nicht mehr verstanden) : WtF hat ein Aktenfehler irgendwo im Amt mit unserer Rechtsprechung im Allgemeinen und der verdammten Pflicht eines "Jägers" im Besonderen zu tun, die leidende Kreatur zu erlösen?
Das sind doch alles nur Ausflüchte: Bis auf einen Fall, bei dem ein offenbar überforderter Gelegenheitsjäger versuchte, einem Reh mit einem Victorinox den Hals durchzuschnippeln, sind mir keine Fälle in D bekannt, die zu einer Verurteilung führten.
Zunächst eröffnete Verfahren zuweilen: Ja - Aber die muss man durchstehen können. Ich betrachte D noch immer als Rechtsstaat.
 
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Wie sähe die Situation den rechtlich aus, wenn ich vor dem Abfangen darauf bestehe,
1. Es stellt sich zuallererst die Frage ob Du überhaupt eine Handlungsverpflichtung hast.
2. Stell sich die Frage welche Handlungsverpflichtung die Polizei trifft z.B. Jagdschutzberechtigte.
Der Tierschutz gibt uns ja gegebenenfalls vor, das Leiden eines Stücks zu beenden.
Das tut er nicht, an keiner Stelle; egal wie oft es wiederholt wird. Andere Rechtsvorschriften tun es evtl. siehe 1.

wenn ich vor dem Abfangen darauf bestehe
potenziellen Einsatz der Schusswaffe und die daraus resultierende mögliche Gefährdung Dritter
Kann ich also in der Situation das Abfangen verneinen
Was denn nun, Abfangen (Messer) oder doch Fangschuss?
Einen Fangschuss kannst Du immer ablehnen, wenn aus Deiner Sicht eine Gefahr besteht.
auf die Bewaffnung der Polizei verweisen, wenn meinen Vorgaben nicht entsprochen wird?
Nun ja, die Polizei wird beim Schusswaffeneinsatz ähnlichen Problemstellungen begegnen wie Du. Büchse im Afrika-Kaliber versus 9 mm Pistole mit Polizeieinsatzmunition macht gefährdungstechnisch natürlich einen Unterschied. Also kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an.
 
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Mein Beitrag war eigentlich ironisch gemeint (aber ohne diese dämlichen Smilies wird in diesem Land Ironie nicht mehr verstanden)
Dann solltest Du vielleicht an Deinem Humor arbeiten? :cool:
Der fühlt sich nämlich an, wie ein Witz über den Verstorbenen auf dessen Beerdigung!
 
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Aber sei alles wie es will! Ich werde jedenfalls meine Mannen darauf ansprechen und eine korrekte Vorgehensweise mit denen für die Zukunft besprechen, falls man mal in diese Situation kommen sollte. Nur der Unvorbereitete wird überrascht!
Allen hier WH, ich geh jetzt ansitzen!!
 
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6 Jan 2024
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Das Schärfste was wir mal hatten muss ein 8er oder 10er gewesen sein. Der hing mit seinem Haupt in der Frontscheibe eines Renault Clio fest. Die Jungs kamen halt blöd dran und konnten dem Hirschlein auch nur die Gurgel durchsäbeln.
 

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