Wiederladerschein

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26 Jan 2004
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Hi Folks!
Da ich bald 21 werde möchte ich diesen Sommer meinen Wiederladerschein machen! Und da ich aus dem Sauerland komme habe ich in Hagen auch schon eine Stelle gefunden wo man so etwas realisieren kann :)
Jetzt aber zu meinen Fragen:
Wie lange dauert der Schein?
Was kostet der Schein?
Braucht man wie beim Jagdschein ein Führungszeugniss o.ä.?
Was ist zudem als Anfangsausrüstung zu empfehlen?
Habe mal gehört das die ganze Sache an 2 WEs abläuft und traue mir selbst nach 2WEs glaub ich nicht zu solche Murmeln selber zu basteln! :(
Ist es also vllt. hilfreich sich einem "alten Hasen" anzuschließen und wenn ja wie findet man solche Leute ;)
Ihr seht schon Fragen über Fragen...
Hoffe mal ihr könnt mir einbissl weiter helfen :)
Danke schon mal und Gruß von Philipp...

...der weiß das man durch Wiederladen nicht wirklich Geld spart und zu dem noch viel Zeit braucht :p
 
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Hab den Schein an einem Wochenende gemacht.

Du brauchst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Geh zum Ordnungsamt und frag da nach.
 
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Philipp87 schrieb:
...
a) Wie lange dauert der Schein?
b) Was kostet der Schein?
c) Braucht man wie beim Jagdschein ein Führungszeugniss o.ä.?
d) Was ist zudem als Anfangsausrüstung zu empfehlen?
e) Habe mal gehört das die ganze Sache an 2 WEs abläuft und traue mir selbst nach 2WEs glaub ich nicht zu solche Murmeln selber zu basteln! :(
f)Ist es also vllt. hilfreich sich einem "alten Hasen" anzuschließen und wenn ja wie findet man solche Leute ;)
...
a) Das hängt von der Zeit ab, die die Austellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Behörde dauert. Das aknn schon mal ein 2 Monate brauchen. Der eigentliche Kurs incl. Prüfung sollte nicht länger als die erwähnten 2WEs dauern.
b) Kosten gliedern sich nach UB, Kurs, Prüfung, Schein (Erlaubnis nach ...)
Dazu einserseits die zuständige Behörde fragen und anderseits den Ausrichter des Kurses.
c) Für die UB holt die Behörde ein unbegrenztes Führungszeugnis ein. Das bekommst Du aber nicht zu Gesicht. Sollte dieses Führungszeugnis im Rahmen der periodischen Überprüfung der Zuverlässigkeit oder aufgrund von waffenrechtlichennERlaubnissen erst kürzlich eingeholt worden sein, geht die Ausstellung der UB meist zügig.
d) Glaubensfrage, das überlasse ich anderen.
e) Das solltest Du danach schon hinkriegen. Ist nicht wirklich schwer.
f) Immer gut. Fragen sie den Kursleiter, Händler oder am Schießstand ihres Vertrauens nach.
 
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Philipp87 schrieb:
Jetzt aber zu meinen Fragen:

Wie lange dauert der Schein?
Ein Kurs zur Erlangung der Sachkunde zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen dauert inkl. Prüfung mindestens zwei Tage.

Was kostet der Schein?
Das setzen die Anbieter und Behörden unterschiedlich fest. Die Kosten bestehen aus Unbedenklichkeitsbescheinigung ca 35 Euro, Gebühr für die Erlaubnis ca. 77 Euro bei einer Tätigkeit oder ca. 103,- Euro bei mehreren Tätigkeiten, Kursgebühr und Prüfungsgebühr je nach Anbieter ab ca. 150 Euro. Krass nach oben abweichende Gebühren gab/gibt es in NRW.

Braucht man wie beim Jagdschein ein Führungszeugniss o.ä.?
Man braucht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung die vor Ausbildungsbeginn ausgestellt sein muß und die nicht älter als ??? sein darf. Die Bescheinigung kann 6-8 Wochen dauern.

Was ist zudem als Anfangsausrüstung zu empfehlen?
Die Frage haben wir öfters im Forum neulich z.B. hier. Grundsätzlich gilt, Sets sind billiger als die Einzelkomponenten, alle Sets enthalten Teile die man nicht oder nicht wirklich braucht. Die bekanntesten Sets sind von LEE, RCBS und Redding, die Reihenfolge entspricht den Preisen und der (angeblichen) Qualität. Wer nur Kurzwaffenmunition laden will, weil er viel schießt, braucht eine halbautomatische Ladestation, kein Set.

Habe mal gehört das die ganze Sache an 2 WEs abläuft und traue mir selbst nach 2WEs glaub ich nicht zu solche Murmeln selber zu basteln! :(
Auch nach einem Wochenende weißt Du wie das Pulver in die Hülse kommt und wie man etwas herstellt, das kracht. Ziel der Kurse ist die Erlangung einer Erlaubnis danach geht auch die Zielsetzung der Wiederlader ziemlich weit auseinander. Ob und was ein Kursanbieter über das notwendige Prüfungswissen hinaus lehrt erfährt man am besten von ehemaligen Absolventen. Kurse für Fortgeschrittene mit Schwerpunkt Benchrest bietet z.B. Menke an. Die meisten Wiederlader haben sich ihr Wissen und Können erarbeitet, angelesen oder durch Kontakt mit anderen Wiederladern erlangt.

Ist es also vllt. hilfreich sich einem "alten Hasen" anzuschließen und wenn ja wie findet man solche Leute ;)
Das kann hilfreich sein, es kann aber auch zu garnichts führen. Wiederlader findet man auf Schießständen, in Schützenvereinen oder z.B. hier im Forum. Die wirklich guten von denen zu unterscheiden die nur glauben daß sie gut sind ist die Kunst. Dabei stellt sich die Frage was ist gut? Es gibt Penible, Präzisionsfanatiker, Effiziente, Kostensparer, Möglichst-schnell-Lader, Eigenentwickler, Alles-Selber-Macher, Kopierer, Abkupferer, Nie-was-zusammenbringer, Nur-ein-Kaliber-Lader, Alle-Kaliber-Lader usw. usw.

WH
Amadeus
 
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Hallo,
habe letztes Jahr den Jugendjagdschein gemacht und (bin 16) will auch den Wiederladeschein machen mit wie viel Jahren kann man den machen(in Hessen) ??(18??)

Danke
 
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Philipp87 schrieb:
...
a) Wie lange dauert der Schein?
b) Was kostet der Schein?
c) Braucht man wie beim Jagdschein ein Führungszeugniss o.ä.?
...

zu a) Meiner hat ein WE gedauert.
zu b) bei mir 240,- Euro inklusive Schwarzpulver- und Böllerlehrgang (man weiß ja nie, was man später mal so braucht... :wink: )
zu c) Du brauchst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, wie oben bereits beschrieben.

zum Rest: Frag einen Wiederlader, der Ahnung hat, geh mit Sinn, Verstand und einem gehörigen Schuss Respekt vor der Materie an die Sache heran und sammel eigene Erfahrungen. Wiederladen ist deutlich mehr, als einfach nur Pulver, Hülse, Zündhütchen und Geschoss zusammenzusetzen. Viele Tricks und Kniffe lernt man erst mit der Zeit. Die Praxis konnte ich zum Glück im Wesentlichen vor dem Schein, nur mit dem WE-Lehrgang allein wäre ich nicht allzu weit gekommen.

WH Lodenmantel
 
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Obelix8888 schrieb:
Hallo,
habe letztes Jahr den Jugendjagdschein gemacht und (bin 16) will auch den Wiederladeschein machen mit wie viel Jahren kann man den machen(in Hessen) ??(18??)

Danke

§ 27 Abs. 3 Nr. 1 SprengG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 2 c) SprengG setzt bundesweit ein Mindestalter von 21 Jahren voraus.

WH Lodenmantel
 
A

anonym

Guest
Philipp87 schrieb:
und traue mir selbst nach 2WEs glaub ich nicht zu solche Murmeln selber zu basteln! :(
Auch nach Aushändigung deines Führerscheines konntest du noch nicht perfekt Auto fahren.
Ich lerne nach 55 Jahren immer noch dazu.
....mit dem Wiederladen ist es vergleichbar...
....wie auch mit dem Jagdschein....
P. :roll: :shock: :wink:
 
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Hallo,

auch ich spiele mit dem Gedanken den Wiederladeschein zu machen, nur hab ich bis jetzt noch kein Kursangebot bei uns in der Gegend gefunden (Mittleres Emsland). Kennt jemand hier vielleicht eine Adresse?

Desweiteren wollte ich mir vielleicht 1-2 Fachbücher kaufen um rauszufinden ob wiederladen überhaupt etwas für mich ist, kennt jemand ein paar Fachbücher die einem Laien das Wiederladen näherbringen?
 
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wenn ich nen Sprngstoffschein habe, brauch ich dann nen extra schein um wiederladen zu dürfen?
 
A

anonym

Guest
Hellion schrieb:
Hallo,

auch ich spiele mit dem Gedanken den Wiederladeschein zu machen, nur hab ich bis jetzt noch kein Kursangebot bei uns in der Gegend gefunden (Mittleres Emsland). Kennt jemand hier vielleicht eine Adresse?

?

Frage mal bei Waffen Schmidt in Fürstenau an, ob der noch so etwas durchführt.
Ist bei mir schon 17 oder 18 Jahre her.
Horrido,
Framic
 
A

anonym

Guest
saujager1977 schrieb:
wenn ich nen Sprngstoffschein habe, brauch ich dann nen extra schein um wiederladen zu dürfen?

auf dem schein steht zwar drauf: nach §27 sprengstoffgesetz...
aber ich glaube schon...mal mit der behörde funken!
 

JMB

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saujager1977 schrieb:
wenn ich nen Sprengstoffschein habe, brauch ich dann nen extra schein um wiederladen zu dürfen?
Keine Ahnung, wie das in Norge gehandhabt wird.
In D braucht man...
- die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Behörde (Führungszeugnis)
- die Lehrgangsteilnahme (mit anschl. Prüfung!) (analog Jägerprüfung)
- die Erlaubnis nach §27 (analog Jagdschein. Gilt 5 Jahre. Pulverhöchstmenge wird eingetragen)

Gibt's eigentlich die Ausnahmen vom Mindestalter noch?
IIRC war ich damals zwar noch keine 21, hatte aber eine Bescheinigung des KJV, dass ich regelmäßig am jagdlichen Schießen teilnehme.


WaiHei
 

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