wiederladen ohne WBK

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@jsmith,
Die .22lr würe ich in dem Fall auch als unbedenklich einstufen.

@Wandersmann,
in meinem Fall wäre es die 10mm Auto, in dem Kaliber hab ich auch schon Karabiner in AR15 Bauart gesehen, also grünes Licht?

Und am Artikel von @Renk sieht man mal wieder, dass man auf hoher See und im Waffenrecht sich ausschließlich in Gottes (oder eher in Teufels) Hand befindet:censored:
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
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WL darfst du eigentlich alles, egal ob eine Waffe in dem Kaliber vorhanden ist oder nicht. Das Beschränken auf Waffe, die man legal (WBK oder JS) besitzt wurde schon mehrfach für unzulässig erklärt. Gab da einige Ämter, die das in die Erlaubnis eintrugen. Denn theoretixch kannst du auch für eine von dir genutzte Vereinswaffe WL, obwohl keine Waffe in dem Kaliber in dem eingenen Bestand ist. Oder für eine von dir genutze Jagdwaffe deines Vaters, Sohnes oder Freund. Sonst dürftest du dir nicht mal Munition bauen, so lange die Waffe nicht auf dich fristgerecht angemeldet ist. WL ist HERSTELLEN von Munition, nicht kaufen.

Obwohl ich selber lade lass mir sogar für meine LW den Mun- Erwerb in die WBK stempeln. Einfach für den Fall, dass ich übersehen den JS rechtzeitig zu verlängern. Und bei KW- Kaliber sowieso. Man weiß ja nie, was in Zukunft passiert . . .
 
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Jetzt war ich kurz überrascht, da ich nur ein solches Urteil kenne.
Beim lesen stellte sich dann heraus, dass es kein neues Urteil von 2017 ist, sondern das aus 2009.
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 2.12.2009 – 1 A 388.08 –

Das Urteil entfaltet seine Wirkung nur für diesen Einzelfall.
Munerwerbsberechtigung hilft einem aber schon weiter, wie @Wheelgunner_45ACP schon richtig ausführte.
 
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