Wie sieht es bei Euch mit Pilzen aus?

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Ich näss mich gleich ein 🤣
uiuiui… lieber nicht…
Viele schöne bunte Farben sind’s ja schon …
Finde ich auch. Die Lacktrichterlinge zu Rührei - das ist annähernd die Komplementärfarbe (wenn die Hühner anständiges Futter bekommen haben). Ein Farbenfest und dann noch Schnittlauch drüber. 3 Farben, mehr brauchts nicht.
Sorry @VividRaccoon , ich kenne nicht mal alle in deinem Korb, vertraue da aber auf deine bayrische Herkunft und den damit einhergehenden Sachverstand 😉👍
Ich pack nur das in den Korb, das ich zweifelsfrei ansprechen kann. Gerade bei Pilzen ist es mir echt zu riskant.
 
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Wer sollte mir da auf meinem eigenen Grund und Boden diesbezüglich Vorschriften machen?

NaBu? ÖJV?

Für geschützte Pilze gelten auch auf dem eigenen Grund zumindest in Bayern die üblichen Vorgaben (meine, dass das Landkreissache ist?). Maronen gehören aber nicht dazu.
Bundesnaturschutzgesetz §39 Absatz 3.
ALLE Pilze sind geschützt.

Das gilt sogar in Bayern.

Und Idioten die sich den Kofferraum voll machen gehören richtig abkassiert. Eigentlich müsste ey ein allgemeines Sammelverbot geben, weil alle geschützt sind, das Gesetz akzeptiert aber zumindest einen persönlichen Bedarf und eine pfleglichen Entnahme.
Jemand der das ignoriert leistet nur dem kompletten Verbot Vorschub.
Manchmal sollte man das Hirn einschalten bevor ausgerechnet ein Jäger so etwas wie oben postet.
 
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Gerne für dich nochmal die Situation in Bayern explizit erklärt Cast:

Für das Sammeln größerer Mengen wird eine Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde benötigt. Alle anderen Pilzarten, wie z.B. Maronenröhrling, Ziegenlippe, Täublinge, Reifpilz usw. unterliegen bei uns keinem besonderen Schutz nach Naturschutzrecht. Hier greift lediglich das Eigentumsrecht des Grundstücksbesitzers.

Entspann dich doch einfach mal, lese alles und posaune dann 😉
Trotzdem danke für deinen Beitrag und deine Meinung.
 
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@cast Noch irgendjemand im Faden etwas falsch gemacht, den falschen Korb oder das falsche Messer benutzt oder kann es wieder ums Thema gehen?

Schade, dass du dein berufliches Fachwissen nicht beisteuerst, um der Runde einen Mehrwert zum Thema zu liefern…
 
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Gerne für dich nochmal die Situation in Bayern explizit erklärt Cast:

Für das Sammeln größerer Mengen wird eine Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde benötigt. Alle anderen Pilzarten, wie z.B. Maronenröhrling, Ziegenlippe, Täublinge, Reifpilz usw. unterliegen bei uns keinem besonderen Schutz nach Naturschutzrecht. Hier greift lediglich das Eigentumsrecht des Grundstücksbesitzers.

Entspann dich doch einfach mal, lese alles und posaune dann 😉
Trotzdem danke für deinen Beitrag und deine Meinung.
Bitte immer mit Quelle des Textes, sonst bleibt es Unsinn.
 
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Unsinn wäre es, etwas zu behaupten, das man als Laie vorschnell in einen nicht abschließenden Gesetzestext interpretiert … Ich habe keine Ahnung, wie das Thema in anderen Regionen gelöst ist, es würde mir aber auch nicht im Traum einfallen, einem anderen ohne tieferes Wissen derart über den Mund zu fahren, und einen „Idioten“ zu heißen lieber Cast. Gegen eine nette Nachfrage aus Unwissenheit hat keiner etwas.

Si tacuisses …

Lass uns doch einfach beim Thema bleiben, die juristischen Hintergründe findet sicher jeder selbst in den Tiefen des Netzes sofern es Relevanz hat.

Es soll hier um die Freude am Sammeln und Zubereiten von Pilzen gehen. Wenn etwas unklar oder in der eigenen Region undenkbar ist, vllt einfach das nächste mal einfach nett nachfragen 👍 tut auch gar nicht weh …
 

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