Wenn man § 20 BJG genau nimmt, dürften 3/4 aller Drück- und Treibjagden gar nicht stattfinden, bei dem heutigen Freizeitverhalten der Bevölkerung.
Im übrigen muss ich als Jäger dulden, das Hinz und Kunz das freie Betretungsrecht der Landschaft auf eigene Gefahr bis zum äussersten ausreizen. Ich bezahe zudem für mein Jagdausübungsrecht, was andere Freizeitnutzer nicht machen - im Gegenteil sogar mächtig Kosten (Müllentsorgung) und Schäden (wir trampeln einfach mal gruppenweise durch die Botanik) verursachen. Soviel zum Thema Rücksicht.
Was die Krähen angeht würde ich mich mit den Bauern kurzschliessen, dem die Flächen gehören um gemeinsam argumentativ an einem Strang zu ziehen.
Wenn es den Anwohnern nicht passt, dürfen sie gerne:
a. den durch Rabenvögel verursachten Wildschaden des Bauers übernehmen
b. bei der UJB einen nordischen Krähenfang beantragen
c. auch einfach mal was erdulden
Nur maulen ohne selbst bereit zu sein mit zur Lösung beizutragen läuft nicht!
Selbstverständlich schliesse ich mich den Vorpostern an, mann sollte es nicht übertreiben und jeden Sonntag eine Flakbatterie aufbauen. Jedoch haben eben auch Wetter, Attraktivität der Fläche und nicht zuletzt die oft noch vorhandene Berufstätigkeit des Jägers einen Einfluss auf den Jagdzeitpunkt...