[Hessen] Wie nah am Ort

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Er will ja nicht im befriedeten Bezirk jagen....

Ich befürchte jeden Sonntag morgens um 5:30 50 Schuss aus der Flinte, vor dem Haus des Bürgermeisters oder Oberstufenrat, das gibt Ärger....

Aber er will dicht dran jagen - und auch wenn er das darf ist es nicht unbedingt sinnvoll für ein gutes Miteinander - es sei denn er spricht das mit den Anwohnern vorher ab. Ich würde in meinem Revier jedenfalls nicht morgens um 5 20m hinter den letzten Häusern einer Ortschaft auf Krähen schießen ohne mit den Leuten vorher zu reden.....

CD
 
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da, wo die bejagbare Fläche anfängt, sprich das gepachtete Jagdrevier oder der BGS beginnt.
Die einzige Ausnahme, die mir jetzt spontan einfällt sind KATZEN. Dann gilt es das Nachtjagdverbot zu beachten.


Nachtjagdverbot
Nach § 19 Abs. 1 Nr. 4 BJG (Sachliche Verbote) ist verboten:
Schalenwild, ausgenommen Schwarzwild, sowie Federwild, ausgenommen Möwen, Waldschnepfen, Auer-, Birk- und Rackelwild, zur Nachtzeit zu erlegen (Nachtjagdverbot).
Als Nachtzeit gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnennuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang. (§ 19 Abs. 1 Nr. 4 Bundesjagdgesetz)

Das Nachtjagdverbot dient dem Tierschutzgedanken.
1. da durch die eingeschränkten Lichtbedingungen ein ordnungsgemäßes Ansprechen des Wildes nicht möglich ist und 2. soll der Jagddruck zumindest zur Nachtzeit verringert werden.

Länderrechtliche Abweichungen: Das BJG (§ 19, Abs. 2) ermöglicht es den Bundesländern abweichende Gestimmungen zu erlassen.

Nachtjagdverbot bezieht sich auf Wild und nicht auf Katzen, so sie denn überhaupt bejagd werden dürfen.

wipi
 
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Richtig es ging NICHT um einen befriedeten Bereich, sondern um eine Freifläche/Wiese im Wingert (Weinreben), die zu 100% Revier ist aber halt nur 20m von den Häusern weg ist, die direkt am Wingert liegen. Ich würde nicht fragen, wenn das perfekte Feld 500m weiter wäre aber Freiflächen sind hier Mangelware, auf denen man Sinnvoll Lockbilder aufbauen kann.
 

ANS

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@Rudolph Rednose,
Hast Du denn mit den Bewohnern der besagten Häuser schon Kontakt aufgenommen? Vielleicht sind die gar nicht dagegen...
Geh hin, erklär was Du vorhast (Schadensabwehr, Reduktion des Prädationsdrucks), versichere den Anwohnern dass das keine fixe Sonntagmorgeneinrichtung wird, aber von Zeit zu Zeit nötig wäre.
Versprich ihnen soviel Krähenbrüstchen wie sie essen wollen!
Viel Erfolg!
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Wenn es nur ein parmal vorkommt den nächsten Anwohnern einen Zettel in den Briefkasten das Krähen gejagt werden (müssen) kein Datum oder Uhrzeit, das es knallt und die Polizei bescheid weiss.

Am morgen der Rennleitung kurz Bescheid geben, das Krähen gejagt werden und niemand unnötig raus muss.

Und dann: peng, peng, peng...(so würds ich machen)
 
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Moin,

vielleicht aus Rücksicht einfach statt Sonntag einen anderen Wochentag wählen? Der Samstag könnte sich hier bspw. anbieten, damit man nicht unter der Woche Werktätige vorzeitig aus der Kiste holt.

Waidmannsheil,
Schnepfenschreck.
 
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Es ging eher darum, zu schauen ob es eine Lärmregelung für die Jagd gibt. Aber nicht das Bürokraten jetzt auf Ideen kommen :ROFLMAO:
 
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Da sind die doch schon längst mit durch: ;)

"Nachbarschaftslärm".

Vielleicht läßt sich das als grober Anhaltspunkt verwenden, was von den Anwohnern hingenommen werden müsste.

Waidmannsheil,
Schnepfenschreck.
Danke

Ordnungswidrig handelt nach § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) derjenige, der ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. § 117 OWiG erfasst insoweit verhaltensbedingten Lärm, d.h. der Lärm der durch eine Person erzeugt wird bzw. der Lärm der durch eine Person „gesteuert" wird. Zuwiderhandlungen rechtfertigen das Einschreiten der Polizei und bei der Verletzung von Strafvorschriften auch der Staatsanwaltschaft.

Dann kann ich ja so viel Krauch machen wie ich mag als Jäger :devilish: :evil:
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Es ging eher darum, zu schauen ob es eine Lärmregelung für die Jagd gibt. Aber nicht das Bürokraten jetzt auf Ideen kommen :ROFLMAO:
Lernt man im Jagdkurs, für den der dort gepennt hat, stehts im Gesetz.
Letztlich gibts dann noch Anstand und gesunden Menschenverstand.
Damit kommt man ganz allgemein recht gut durchs Leben.
 

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