Wie kann man nur so naiv sein?

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anonym

Guest
waldgeist schrieb:
Plimbes schrieb:
Rainbow schrieb:
Welches Gesetz regelt, wie lange man Zeit hat, eine Fundsache abzugeben?

BGB §965, unverzüglich!

}:-\
P
Unverzüglich,ein unbestimmter Rechtsbegriff .Ihm plagte mit Sicherheit 1 Tag starkes Bauchweh.

Dieser Begriff ist bei weitem nicht so unbestimmt wie das einige gerne hätten und leicht auszulegen, unverzüglich ist eben unverzüglich nach dem Wortsinn und bedeutet nach ständiger RSpr. eben ohne schuldhaftes Zögern. Bauchweh zieht in dem Fall nicht, auch starkes nicht. Das kannst Du jetzt glauben oder es lassen.
 
A

anonym

Guest
Saturn schrieb:
:mrgreen:
1. naja, solange schon welche von den getarnten Jungs für weniger eins rein gewürgt bekommen haben (Pinkelpause an der Straße und dafür die Fahrt unterbrochen)... :roll:
2. Ist auch Abhängig davon, wieviel "Spaß" der jeweilieg Vorgesetzte versteht und ob eine Fahrtunterbrechung oder ein nicht genehmigter "Umweg" von ihm toleriert werden können.

Grüße
Saturn
1. Das halte ich für rechtlich nicht haltbar. Du kannst auch mit Bestimmtheit nicht sagen, ob und wie man sich dagegen gewehrt hat. Normal wäre sowas eine Beschwerde an den Wehrbeauftragten wert, wenn nicht sogar mehr. Fehlleistungen von einzelnen Vorgesetzten können aber unter keinen Umständen als Maßstab für sonst überall geltende betriebliche Übung und die Bewahrung der Menschenwürde gelten. Letztere hat unbedingten Vorrang auch in den Streitkräften, auf sie kann nichtmal durch das betroffene Subjekt selbst verzichtet werden, ist das wichtigste Menschenrecht überhaupt, und wer jemandem die Notdurft verbietet, hat ein ganz offensichtliches Problem mit unserer "Verfassung". Dem kann abgeholfen werden........

2. Für Befehle gilt die Auftragstaktik und nicht die Befehlstaktik, sodaß ein Bw'ler grds. nach Lage selbst entscheiden darf, wie er seinen Auftrag auszuführen gedenkt. Das unterscheidet uns von vielen anderen SK. Wenn jetzt jemand mehrere Millionen mitten auf der Straße auf einer Dienstfahrt findet, sogar den Sachverhalt vollständig erfassen kann, weil die Piepen aus einem davor fahrenden Auto fliegen, und die direkt pflichtgemäß als Bürger in Uniform, die ihn ja nicht von den Pflichten nach dem BGB und den Strafen nach dem StGB frei stellt, den zuständigen Stellen abliefert, der kann gar kein Dienstvergehen begehen, und wenn der Zweck der Fahrt anschl. fortgesetzt wird, will ich den Disziplinarvorgesetzten sehen, der mit einem entspr. Verfahren durchkommt. Das würde ein Bumerang und stünde am nächsten Tag in der BLÖD-Zeitung. Im übrigen wär ein solch vorbildliches Verhalten eher eine "förmliche Anerkennung" wert gewesen denn ein Disziplinarverfahren. Also immer schön die Kirche im Dorf lassen. Jeder Vorgesetzte könnte froh sein, solche Untergebene zu haben. Von diesem Typen jetzt würd ich aber nicht mal mehr Küchendienst verrichten lassen, dem kann man nicht mehr trauen, wenn er nicht nach dem Auffinden sofort ins Krankenhaus kam, sodaß er die Knete vorher nicht abliefern konnte, was aber ziemlich unwahrscheinlich sein dürfte. Sonst fällt mir grad in Zeiten von Mobiltelefonen, Untergebenen mit Mobiltelefonen, PC und Vorgesetzten, an die zu melden gewesen wäre, keine andere Ausrede ein.
 
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DWM1915 schreibt.
Von diesem Typen jetzt würd ich aber nicht mal mehr Küchendienst verrichten lassen, ]dem kann man nicht mehr trauen,

Holla, ist das nicht ein bischen starker Tobak von Dir?
Wie kannst du ohne genaueres Wissen so urteilen, oder weißt du mehr?
Kennst du diesen Menschen, weißt du wie es eventuell in Ihm aussieht, oder was Ihn dazu bewogen hat, so zu handeln?
Und mal ehrlich, weißt du zu 100% wie du in einem solchen Moment reagiert hättest?
Ich würde mal sagen das man die weiteren Ermittlungen abwartet und nicht gleich jemanden verurteilt, ohne die ganze Geschichte zu kennen
 
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anonym

Guest
vossybär schrieb:
DWM1915 schreibt.
Von diesem Typen jetzt würd ich aber nicht mal mehr Küchendienst verrichten lassen, ]dem kann man nicht mehr trauen,

Holla, ist das nicht ein bischen starker Tobak von Dir?
Wie kannst du ohne genaueres Wissen so urteilen, oder weißt du mehr?
Kennst du diesen Menschen, weißt du wie es eventuell in Ihm aussieht, oder was Ihn dazu bewogen hat, so zu handeln?
Und mal ehrlich, weißt du zu 100% wie du in einem solchen Moment reagiert hättest?
Ich würde mal sagen das man die weiteren Ermittlungen abwartet und nicht gleich jemanden verurteilt, ohne die ganze Geschichte zu kennen

Ich hab ihn nicht verurteilt, ich hab ihm nur mein Vertrauen entzogen. Das ist ein ganz erheblicher Unterschied. Weil es für mich keinen nachvollziehbaren Grund gibt, warum jemand sowas nicht sofort meldet, außer, er will es behalten. Das ist ja dann wohl ausschließlich meine Sache. Und ich wette 2 Bier, daß ich hier nicht falsch liege.
Und ja, ich weiß, wie ICH gehandelt hätte.
 
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Als wenn es nicht wichtgere Dinge gäbe. Haben die Staatsanwälte in diesem Land nichts mehr zu tun?

Es nervt tierisch, daß in diesem unserem Lande jedem erstmal schlechtes unterstellt wird. Erstmal verklagen wir uns alle gegenseitig, und dann wenn nichts dabei rumkommt, schweigen wir uns aus, aber der Verdacht bleibt für immer bestehen. Der muß was schlimmes im Schilde geführt haben, selbst wenn es sich heraustellen sollte, daß er keine Möglichkeit hatte, daß Geld früher abzugeben.
 
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hier wird einer (fast) ans kreuz genagelt weil er bei einer million euro n tag überlegt hat bevor er die kohle freiwillig, vollständig u ohne druck abliefert

und ein vergewaltiger, nach dem im fernsehen gesucht wird u nur ne frage der zeit ist bis er gefasst wird, bekommt strafmilderung weil er selbst zur polizei geht...

nein, wir haben eindeutig keine andere probleme...
 
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anonym

Guest
Private Joker schrieb:
hier wird einer (fast) ans kreuz genagelt weil er bei einer million euro n tag überlegt hat bevor er die kohle freiwillig, vollständig u ohne druck abliefert

und ein vergewaltiger, nach dem im fernsehen gesucht wird u nur ne frage der zeit ist bis er gefasst wird, bekommt strafmilderung weil er selbst zur polizei geht...

nein, wir haben eindeutig keine andere probleme...

Er ist in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis und deshalb gelten für ihn weit höhere Anforderungen als bei einem Hanswurst. Im übrigen wird auch er Strafmilderung erhalten, wenn es zu einem Prozeß käme, ich gehe aber von einer Einstellung nach 153 StPO durch die StA aus, wenn man seine Schuld feststellt, weil er ja noch abgeliefert hat, wenn auch zu spät. Gründe eines Soldaten im aktiven Dienst fallen mir keine ein, die für seine Verteidigung in Bezug auf die nicht unverzügliche Abgabe sprächen, das nur mal nebenbei. Die wären bestimmt dann gleich geliefert worden, um sich zu exkulpieren. Der 971 BGB und da der Absatz II wurde in diesem Zusammenhang ja bereits angesprochen, ich wiederhole mich da nicht mehr. Da wirds vermutlich nichts mehr mit werden. Man kann hier nur über das spekulierenm, was veröffentlicht wird, und nur vorbehaltlich dieser Spekulationen entzieht man solchen Leuten das Vertrauen oder auch nicht. Wenn nichts für ihn spricht nach Aufklärung des vollständigen SV, dann hat er das Vertrauen, das der Dienstherr in einen Soldaten steckt, jedenfalls verspielt, und dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob es sich um einen Euro oder eine Million handelt, so jedenfalls die RSpr. Es ist ähnlich wie die Verkäuferin, die in die Kasse greift oder einen Ladendiebstahl im eigenen Laden begeht. Unter diesem Aspekt würde ich als Disziplinarvorgesetzter sogar ein Disziplinarverfahren gegen den Soldaten eröffnen.
 
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DWM1915 schrieb:
Er ist in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis und deshalb gelten für ihn weit höhere Anforderungen als bei einem Hanswurst.
Der Eindruck zwingt sich förmlich dem Leser auf, daß Du dich und deine Kollegen im öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis für die besseren Menschen unter allen hältst..... :)

basti (Hanswurst h.c.)
 
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anonym

Guest
basti schrieb:
DWM1915 schrieb:
Er ist in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis und deshalb gelten für ihn weit höhere Anforderungen als bei einem Hanswurst.
Der Eindruck zwingt sich förmlich dem Leser auf, daß Du dich und deine Kollegen im öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis für die besseren Menschen unter allen hältst..... :)

basti (Hanswurst h.c.)

Ne, Basti, ganz sicher nicht. Eher umgekehrt, was die "Kollegen" angeht. Siehe auch mein Posting im anderen Thread.
 

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