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anonym
Guest
waldgeist schrieb:Unverzüglich,ein unbestimmter Rechtsbegriff .Ihm plagte mit Sicherheit 1 Tag starkes Bauchweh.Plimbes schrieb:Rainbow schrieb:Welches Gesetz regelt, wie lange man Zeit hat, eine Fundsache abzugeben?
BGB §965, unverzüglich!
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Dieser Begriff ist bei weitem nicht so unbestimmt wie das einige gerne hätten und leicht auszulegen, unverzüglich ist eben unverzüglich nach dem Wortsinn und bedeutet nach ständiger RSpr. eben ohne schuldhaftes Zögern. Bauchweh zieht in dem Fall nicht, auch starkes nicht. Das kannst Du jetzt glauben oder es lassen.