Welche Lauflänge für die 6,5x57R ?

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Och, es gibt nichts, was es nicht gibt. Und glaub mir, die Schwedin schießt sich auch prima aus dem 56cm Lauf. Soviel Unterschied machen jetzt 4cm hin oder her wirklich nicht aus und 56cm ist ja nicht gerade ein "Kurzlauf" sondern eine stinknomale Standardlauflänge für ein Standardkaliber wie 6,5x55 oder 6,5x57R. Sako, Tikka und Blaser verbauen die standardmäßig so.

Mit unbeirrten Grüßen
Frettie
 
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Frettierer schrieb:
@Hohlweglauerer:




@baikal:
Hast mal wieder den Nagel auf den Kopf getroffen. M.E. gibt die gesetzliche Regelung nur vor, dass die Mindestenergie bei den Herstellerangaben eingehalten sein muss. Die sachlichen Verbote im Sinne von §19 BundesJagdGesetz sprechen ausdrücklich nur von "Büchsenpatronen", die eine E100 von min. 2000J für den Schuss auf alles Schalenwild außer Reh haben müssen. Von Waffe steht da nix. Damit erübrigt sich jedes weitere Nachgrübeln, ob was und mit welcher Lauflänge evt. verboten sein könnte.

Gruß und Wahei
Frettie

Im Bundesjagdgesetz ist tatsächlich von Büchsenpatronen die Rede......aber nicht nur, sondern auch vom "erbringen" und zwar von "Leistung erbringen"...was bekanntlich ohne Lauf gar nicht geht, und mit kürzerem Lauf zusehens schwieriger wird. :)

Ob die Leistung erbracht wird, wird nicht an der Patrone gemessen, von "Herstellerangaben" ist im Gesetz schon nirgendwo die Rede,

....sondern die Leistung wird in 100 m Entfernung gemessen.......dabei ist die Lauflänge zunächst sicher unerheblich.

Wenn dein aus eine 50cm Lauf abgeschossenes 6,5x57R-Geschoss aber die geforderte Leistung beim Durcheilen der Hundert-Meter-Lichtschranke nicht erbringt, ist sie nicht hochwildtauglich....egal, was auf der Packung steht.....

Anders Beispiel.....ein Wiederlader läd sich eine "reduzierte Ladung" der 6,5x57R für weiß Gott welchen Zweck, die auf 100 m sagen wir tatsächliche 1200 J erbringt......

Auch diese Patrone dürfte m. E. nicht "hochwildtauglich im Sinne des Gesetzgebers sein".....selbst wenn der "hochwildtaugliche Bodenstempel" das suggeriert....oder der Wiederlader tapfer "hochwildtauglich" draufgemalt hat..

Noch n Wort zu den Herstellerangaben....du kannst beispielsweise bei RWS-Patronen sehr wohl nachlesen bei welcher Lauflänge die auf der Packung abgedruckte Leistung erbracht wird...

Gruß

HWL
 
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Zitat HWL
Noch n Wort zu den Herstellerangaben....du kannst beispielsweise bei RWS-Patronen sehr wohl nachlesen bei welcher Lauflänge die auf der Packung abgedruckte Leistung erbracht wird...

Das sagt aber noch nicht, dass mein gleichlanger Lauf auch die Energie bringen wird.
Wenn denn die Angaben überhaupt stimmen.

Aber noch mal zu meiner Frage. wo ist das gesetzlich geregelt, dass ich mit meiner Waffe und meiner FABRIK-Munition z.b. zur DEVA dackeln soll, um die Energie testen zu lassen?
Wer macht das wirklich?
Wern ich mit meiner Schwedenmauser mit Kurzlauf einen Überläufer bei 200m beschösse, wären da auch keine 2000Julchen mehr, rein rechtlich dürfte ich aber auch den Berghürschen auf 400m beschießen.
 
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Eben: kann dich keiner zwingen, deine hochwildtaugliche RWS Fabrik-Patrone auch tatsächlich aus einem Messlauf zu verschießen. Schließe mich aber baikals Frage an, wo wäre das denn nachzulesen, wenn doch?

Gruß
Frettie

Im Bundesjagdgesetz ist tatsächlich von Büchsenpatronen die Rede......aber nicht nur, sondern auch vom "erbringen" und zwar von "Leistung erbringen"...was bekanntlich ohne Lauf gar nicht geht, und mit kürzerem Lauf zusehens schwieriger wird.

Edit sagt noch: im BJG heißt es nicht erbringen, sondern tatsächlich nur "haben". Ohne hier Erbsen zählen zu wollen. Die genauen Umstände, unter denen die geforderte E100 erbracht werden muss, sind zunächst nicht festgelegt.
 
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Frettierer schrieb:
Edit sagt noch: im BJG heißt es nicht erbringen, sondern tatsächlich nur "haben". Ohne hier Erbsen zählen zu wollen. Die genauen Umstände, unter denen die geforderte E100 erbracht werden muss, sind zunächst nicht festgelegt.

hast recht...... :wink:

Unabhängig davon bin ich weiterhin der Meinung, dass die geforderte Leistung tatsächlich erbracht werden muss

Gruß

HWL
 
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baikal schrieb:
Zitat HWL
Noch n Wort zu den Herstellerangaben....du kannst beispielsweise bei RWS-Patronen sehr wohl nachlesen bei welcher Lauflänge die auf der Packung abgedruckte Leistung erbracht wird...

Das sagt aber noch nicht, dass mein gleichlanger Lauf auch die Energie bringen wird.
Wenn denn die Angaben überhaupt stimmen.

Aber noch mal zu meiner Frage. wo ist das gesetzlich geregelt, dass ich mit meiner Waffe und meiner FABRIK-Munition z.b. zur DEVA dackeln soll, um die Energie testen zu lassen?
Wer macht das wirklich?
Wern ich mit meiner Schwedenmauser mit Kurzlauf einen Überläufer bei 200m beschösse, wären da auch keine 2000Julchen mehr, rein rechtlich dürfte ich aber auch den Berghürschen auf 400m beschießen.

Der Gesetzgeber hat meines Wissens das "WIE" das festzustellen ist nicht festgelegt.....das bedeutet aber nicht, "DAS" die Werte darum nicht einzuhalten wären,...

Vielleicht ist es einfach eine Frage der persönlichen Einstellung zu den Spielregeln unserer Gesellschaft......

----brauche ich die Spielregeln, die nicht, oder nur sehr schwer zu kontrollieren sind deshalb nicht einzuhalten?

Gruß

HWL
 
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Hohlweglauerer schrieb:
----brauche ich die Spielregeln, die nicht, oder nur sehr schwer zu kontrollieren sind deshalb nicht einzuhalten?
..womit wir wieder bei der Sache mit dem Charakter wären. :roll:
Manchmal hilft es, bei Spielregeln nach dem "warum" zu fragen. In unserem Fall wäre es also wohl die nach guter, fachlicher Praxis notwendige minimale --> Zielenergie, die der Gesetzgeber anmahnt.

basti
 
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Gebe den Vorpostern recht, dass die Intention der Regelung klar erkennbar ist. Jedoch sehe ich noch keine Festlegung, wieviel Energie tatsächlich im Ziel (Wild) ankommen muss (und wie man dies nun wieder feststellen will :roll: ).

Wie will man denn die Außenballistik unter Optimalbedingungen (Indoor-Schießstand/Labor) mit dem Einsatz im Feld überhaupt vergleichen? Landet man da nicht zwangsläufig wieder bei der Werksangabe, weil in der freien Wildbahn alle möglichen Einwirkungen (Luftdruck, Luftfeuchtigkeit, Temperatur, Winkelschuss/Erdanziehung, Hindernisse in der Flugbahn, etc., etc.) auf das Geschoss auftreten, die man einfach nicht vorausberechnen kann? Ich spreche hier als Laie, maße mir aber ein gewisses Vorstellungsvermögen an.

Evt. ist die gesetzliche Regelung ja absichtlich so vage gehalten, da ein Schuss auf Wild unmöglich mit Laborbedingungen verglichen werden kann. Somit wäre die Mindestanforderung bei der Herstellerangabe zu erfüllen, wenn die Patrone dann aus einer handelsüblichen Langwaffe verschossen wird, liegt alles weitere in der Verantwortung des Schützen. Wäre ja nicht das schlechteste. Die untere Grenze der Kurzlauf-Option hat der Gesetzgeber ja dann mit der Grenze Kurz-/Langwaffe wieder festgelegt (nicht ganz ernst gemeinter Hinweis :wink: ).

Es kann ja wohl nicht im Interesse der Sache sein, wenn man gezwungen wäre, pauschal eine "Leistungsreserve" von sagen wir 10% gegenüber den für die Jagd völlig realitätsfern ermittelten Fabriksangaben berücksichtigen zu müssen (es geht wieder mal in Richtung "Magnum-Wahn"). Wenn dem so wäre, müsste dies irgendwo festgelegt sein. Ich sehe das Problem viel eher bei den Mun-Herstellern, die es nicht fertigkriegen, sich auf genormte Randbedingungen für die Ermittlung der Leistungswerte festzulegen. Hier wäre doch der Gesetzgeber gefordert, wenn ihm dies so wichtig wäre, dass es jedes Fertigungslos auch mindestens und unter allen Widrigkeiten auf die gewünschte E100 "bringt".

Gruß
Frettie
 

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