Gebe den Vorpostern recht, dass die Intention der Regelung klar erkennbar ist. Jedoch sehe ich noch keine Festlegung, wieviel Energie tatsächlich im Ziel (Wild) ankommen muss (und wie man dies nun wieder feststellen will :roll: ).
Wie will man denn die Außenballistik unter Optimalbedingungen (Indoor-Schießstand/Labor) mit dem Einsatz im Feld überhaupt vergleichen? Landet man da nicht zwangsläufig wieder bei der Werksangabe, weil in der freien Wildbahn alle möglichen Einwirkungen (Luftdruck, Luftfeuchtigkeit, Temperatur, Winkelschuss/Erdanziehung, Hindernisse in der Flugbahn, etc., etc.) auf das Geschoss auftreten, die man einfach nicht vorausberechnen kann? Ich spreche hier als Laie, maße mir aber ein gewisses Vorstellungsvermögen an.
Evt. ist die gesetzliche Regelung ja absichtlich so vage gehalten, da ein Schuss auf Wild unmöglich mit Laborbedingungen verglichen werden kann. Somit wäre die Mindestanforderung bei der Herstellerangabe zu erfüllen, wenn die Patrone dann aus einer handelsüblichen Langwaffe verschossen wird, liegt alles weitere in der Verantwortung des Schützen. Wäre ja nicht das schlechteste. Die untere Grenze der Kurzlauf-Option hat der Gesetzgeber ja dann mit der Grenze Kurz-/Langwaffe wieder festgelegt (nicht ganz ernst gemeinter Hinweis :wink: ).
Es kann ja wohl nicht im Interesse der Sache sein, wenn man gezwungen wäre, pauschal eine "Leistungsreserve" von sagen wir 10% gegenüber den für die Jagd völlig realitätsfern ermittelten Fabriksangaben berücksichtigen zu müssen (es geht wieder mal in Richtung "Magnum-Wahn"). Wenn dem so wäre, müsste dies irgendwo festgelegt sein. Ich sehe das Problem viel eher bei den Mun-Herstellern, die es nicht fertigkriegen, sich auf genormte Randbedingungen für die Ermittlung der Leistungswerte festzulegen. Hier wäre doch der Gesetzgeber gefordert, wenn ihm dies so wichtig wäre, dass es jedes Fertigungslos auch mindestens und unter allen Widrigkeiten auf die gewünschte E100 "bringt".
Gruß
Frettie