Also der Weideschuss ist definitiv die schnellste, einfachste, natürlichste, humanste und stressfreieste Methode, um aus einem Rind Steaks zu machen. Auf Youtube gibt es dazu erstaunlich viele und auch gute Beiträge aus allen Bundesländern.
Ich kann dazu aus eigener bayerischer Erfahrung folgendes sagen:
- Eine sog. gewerbliche Schusserlaubnis muss immer vom Unternehmer (=Landwirt, Grundbesitzer und Viehhalter) selbst beantragt werden und kann dann ggf. an einen Dritten (z.B. Jäger übertragen werden).
- Als Jäger erfüllt man bereits die waffenrechtlichen Voraussetzungen und gilt quasi als "kundige Person" was das Töten von Tieren mit Schusswaffen angeht. Hierzu erfolgt dann nur noch eine spezielle Belehrung durch den Amtsveterinär, dann gibt´s die Bestätigung vom Amt.
- Wenn ein Landwirt und Nicht-Jäger so eine Erlaubnis haben will, braucht er eine Waffensachkundeprüfung. Das Erwerbsbedürfnis ist dann auch klar und seine Ausbildung/Tätigkeit als Landwirt wird als allgemeiner Nachweis der Sachkunde bzgl. Umgang mit Tieren anerkannt (so läuft es ganz oft bei Gatterhaltung von Dam-/Rotwild).
- Dam-/Rotwild darf bei Vorhandensein von amtlich genehmigten Schlachträumen, etc. auch ohne Anwesenheit des Veterinärs erlegt, zerlegt, etc. werden.
- Bei Rindern ist die Anwesenheit des Veterinärs jedoch erforderlich.
- Der Transport von der Weide in das eigene oder anderweitige Schlachthaus erfolgt in sog. Schlachtboxen, ggf. auch Schlachtanhängern, meist per Traktor. Früher war das in Bayern auch noch einfach per Frontlader möglich, wenn Weide und Schlachthaus (z.B. Hofmetzgerei) unmittelbar zusammen lagen (weiss nicht, wie das heute ist).
- Der Schuss selbst gilt nur als Betäubung analog zum Bolzenschuss im Schlachthaus. Die eigentliche Tötung muss dann innerhalb von 1 min durch Entblutung eingeleitet werden.
- Geschossen wird in aller Regel auf die Stirnmitte mit .22 WMR / .22 Hornet / .222/223 und Vollmantelgeschossen aus Entfernungen von 10-30 m.
- Nach der Entblutung erfolgt der Abtransport in´s Schlachthaus.
Um den Amtsweg bis zur Genehmigung beneide ich heute niemanden, aber wenn man nur "Vollstrecker" ist, hält sich der Aufwand wirklich in Grenzen. Toll finde ich solche "Hinrichtungen" für mich persönlich nicht, aber ich mach´s letztendlich für meinen Metzger (der mir auch einen guten Teil des Wildes abnimmt) und für das Tier selbst, also Augen zu und durch