Weideschuss von Rindern zur Hausschlachtung

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Mag regional unterschiedlich gehandhabt werden. Ein Bekannter von mir ist Jäger und hat ein Damwildgatter. Wir haben eine Jägern recht gut gesinnte Amtsveterinärin.

Dennoch, von notwendiger Schulung etc abgesehen, ist die geforderte Praxis recht umständlich: Schuss muss zwingend ein Kopfschuss/Hirnschuss sein. Dann muss er zum Damwild rennen und per Kehlschnitt entbluten. Dabei muss alles Blut aufgefangen werden, das wird dann gewogen muss einen gewissen %Satz des Gesamtgewichtes ausmachen, sonst gilt das Stück als genussuntauglich.
Waren noch ein paar mehr eher umständliche Bedingungen, das ist das was mir auf die Schnelle noch einfällt
Scheinbar wird das auch unterschiedlich gehandhabt. Ich wohne 200m von einem 70 hektar großen Damwildgehege. Wenn dort der Landwirt "schlachtet" legt der ca. 10-20 Stück nacheinander auf die Decke und sammelt zum Schluss mit dem Traktor ein. Dann fährt er zum Schlachthaus.
 
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20 Okt 2023
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Ich bin von einer Halterun von Galloway-Rindern gefragt worden ob ich als Ortsansässiger Jäger für Sie zur Weideschlachtung schießen könnte. Nach meiner Kenntnis brauchts dafür eine Genehmigung und SChießerlaubnis vom Landratsamt.

Bevor ich nun Irgentwelche Entscheidungen treffe; was gilt es neben Haftpflichtversicherung noch zu Bedenken ?
Hi,
Lehrgang ist nötig und Behördengenehmigungen. In BW gibt es sogar Förderungen für Mobile Einheiten.
Hier ein Beispiel eines Jägers (Kreis BC) der diese Nische besetzt:

Wenn man Google bemüht findet man bereits einige Beispiele für Schlachten am Herkunftsbetrieb oder Weidetierschlachtung.

@Hegerstolz: Kopfschschuss ist alternativlos, Schalldämpfer auch um die Herde nicht unnötig aufzuschrecken, das Tier wird nicht separiert vor dem Schuss.

Grüße
Balbü
 
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Der Schuss bei der Weideschlachtung ist keine Jagdausübung, insofern nutzt der Jagdschein eigentlich nix und ohne ausdrückliche und schriftliche Erlaubnis der Behörde, dass du die Schüsse abgeben darfst, würde ich den Finger nicht krumm machen. Geschossen wird auf den Kopf, wie der Bolzenschuss bei konventioneller Schlachtung. Kaliber oft .22 Hornet. Oftmals zieht die zuständige Behörde im Genehmigungsverfahren noch einen Schießstandsachverständigen hinzu. Ist zwar kein Schießstand und damit ist der eigentlich nicht zuständig, aber die Behörde möchte dadurch eine Einschätzung des Aspektes der Schießsicherheit bekommen.
Der Jagdschein ist aber typischerweise die Voraussetzung für das Erlangen der Erlaubnis.
 
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Freunde von mir sind Landwirte . Gleichzeitig auch mein JAB .
Sie haben eine Herde von Taurusrindern ( ca 110 ) und Wasserbüffel ( ca 20 )
Die leben ohne Stall das ganze Jahr draußen.
Dementsprechend verwundert sind sie .

Vor 3 Jahren habe sie angefangen mit der Genehmigung für die Weideschlachtung .
Letztes Jahr wurde sie endlich genehmigt, und seit Herbst dürfen sie schlachten .

Der Aufwand und Kosten waren hoch .

Schießgebehnigung wurde problemlos erteilt .
Das Veterinäramt akzeptiert den Jagdschein zum Nachweis für die Sachkunde zum Schuss .
Dann bedarf es einer Haftpflichtversicherung dazu . Jagdhaftpflicht zieht nicht , da das ganze Gewerblich ist.

Sie mussten einen zertifizierten Schlachtanhänger kaufen .
Dann dazu einen Kühlanhänger .
Schlachtung muss bei Veterinäramt angemeldet werden .
Der Amtstierarzt kommt vorbei und gibt die Genehmigung zur Schlachtung ( zum Schuss )
Nach dem Schuss kommt das Rind sofort in den Schlachtanhänger , und der Metzger öffnet die Halsschlagader zum Ausbluten in den Hänger .
Danach wird das Stück zum zertifizierten Schlachthaus ( zum Glück gibt es einen bekannten Landwirt mit Metzgerei und Gastronomie, der so was hat ) in der Nähe. Keine 5 Kilometer.
Dort darf der Metzger das Stück Aufbrechen, Abziehen und grob Zerlegen. Der Veterinär macht dort auch seine Fleischbeschau .
Das grob zerlegt Stück , muss dann i Kühlanhänger wieder zurück zum Hofladen transportiert werden . Die 5 Kilometer.
Nach dem Abhängen darf es dann dort im zertifizierten Zerlegeraum verarbeitet werden .

Alleine die beiden Anhänger haben ca 30000 € gekostet .
Ohne die keine Erlaubnis zur Weideschlachtung .

Das rentiert sich nicht für 2-3 Rinder im Jahr , jedoch bei gewöhnlichen Rindern .
Zum Glück sind da Taurusrinder und Wasserbüffel hochpreisiger , damit das ganze irgendwann rentabel wird .

Die Fleischqualität ist super gut .

Aber die Vorschriften sind überall anders , und müssen immer neu erfragt werden
 
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Ja, aber sie müssen auch davon leben und bis sich das rechnet, dauert es viele Jahre. Es sind nicht nur die 30 TSD, die Rinder bekommen sie nicht geschenkt.

Ich beneide Landwirte nicht um ihren Beruf, es muss ein Knochenjob sein.
 
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Ich bin von einer Halterun von Galloway-Rindern gefragt worden ob ich als Ortsansässiger Jäger für Sie zur Weideschlachtung schießen könnte. Nach meiner Kenntnis brauchts dafür eine Genehmigung und SChießerlaubnis vom Landratsamt.

Bevor ich nun Irgentwelche Entscheidungen treffe; was gilt es neben Haftpflichtversicherung noch zu Bedenken ?
Ganz generell, für Viehhaltung in offener Weidetierhaltung,

würde ich eher so etwas versuchen. Weitgehend Wolfs-resistent, keine Probleme mit dem Klima und etliche Weide-Abschußgenehmigungen. Werden direkt nach dem Schuß mit dem Frontlader hochgenommen, mit Kehl- oder Herzstich ausgeblutet und sofort -binnen einer Stunde- abgezogen und verarbeitet.

Die Fleischpreise scheinen auch zu stimmen.

Mbogo
 
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Also der Weideschuss ist definitiv die schnellste, einfachste, natürlichste, humanste und stressfreieste Methode, um aus einem Rind Steaks zu machen. Auf Youtube gibt es dazu erstaunlich viele und auch gute Beiträge aus allen Bundesländern.

Ich kann dazu aus eigener bayerischer Erfahrung folgendes sagen:

- Eine sog. gewerbliche Schusserlaubnis muss immer vom Unternehmer (=Landwirt, Grundbesitzer und Viehhalter) selbst beantragt werden und kann dann ggf. an einen Dritten (z.B. Jäger übertragen werden).
- Als Jäger erfüllt man bereits die waffenrechtlichen Voraussetzungen und gilt quasi als "kundige Person" was das Töten von Tieren mit Schusswaffen angeht. Hierzu erfolgt dann nur noch eine spezielle Belehrung durch den Amtsveterinär, dann gibt´s die Bestätigung vom Amt.
- Wenn ein Landwirt und Nicht-Jäger so eine Erlaubnis haben will, braucht er eine Waffensachkundeprüfung. Das Erwerbsbedürfnis ist dann auch klar und seine Ausbildung/Tätigkeit als Landwirt wird als allgemeiner Nachweis der Sachkunde bzgl. Umgang mit Tieren anerkannt (so läuft es ganz oft bei Gatterhaltung von Dam-/Rotwild).
- Dam-/Rotwild darf bei Vorhandensein von amtlich genehmigten Schlachträumen, etc. auch ohne Anwesenheit des Veterinärs erlegt, zerlegt, etc. werden.
- Bei Rindern ist die Anwesenheit des Veterinärs jedoch erforderlich.
- Der Transport von der Weide in das eigene oder anderweitige Schlachthaus erfolgt in sog. Schlachtboxen, ggf. auch Schlachtanhängern, meist per Traktor. Früher war das in Bayern auch noch einfach per Frontlader möglich, wenn Weide und Schlachthaus (z.B. Hofmetzgerei) unmittelbar zusammen lagen (weiss nicht, wie das heute ist).
- Der Schuss selbst gilt nur als Betäubung analog zum Bolzenschuss im Schlachthaus. Die eigentliche Tötung muss dann innerhalb von 1 min durch Entblutung eingeleitet werden.
- Geschossen wird in aller Regel auf die Stirnmitte mit .22 WMR / .22 Hornet / .222/223 und Vollmantelgeschossen aus Entfernungen von 10-30 m.
- Nach der Entblutung erfolgt der Abtransport in´s Schlachthaus.

Um den Amtsweg bis zur Genehmigung beneide ich heute niemanden, aber wenn man nur "Vollstrecker" ist, hält sich der Aufwand wirklich in Grenzen. Toll finde ich solche "Hinrichtungen" für mich persönlich nicht, aber ich mach´s letztendlich für meinen Metzger (der mir auch einen guten Teil des Wildes abnimmt) und für das Tier selbst, also Augen zu und durch :oops:
 
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Oftmals zieht die zuständige Behörde im Genehmigungsverfahren noch einen Schießstandsachverständigen hinzu. Ist zwar kein Schießstand und damit ist der eigentlich nicht zuständig, aber die Behörde möchte dadurch eine Einschätzung des Aspektes der Schießsicherheit bekommen.
Ich hatte mitgelesen und kann für NRW schreiben, dass für ein Tötungsgatter für Weidetiere mittlerweile eine Überprüfung durch einen Schießstandsachverständigen (SSV) immer öfter gefordert wird. Die ganze Thematik Kugelfang, erhöhte Schießposition, Sicherheitsbereich und die öffentliche Sicherheit sind da nur Teilaspekte des Gutachtens, das als Grundlage zur Genehmigung herangezogen wird.
 
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Hab mir vorhin ein paar Videos angesehen, die weiter vorne verlinkt waren von dem Typen aus NZ. Beeindruckend, wie es diesen 500kg Tieren die Beine unterm Körper weg zieht bei guten Treffern… und meist scheint sich auf das zweite Stück innerhalb weniger Sekunden eine Möglichkeit zu bieten.
 
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Also der Weideschuss ist definitiv die schnellste, einfachste, natürlichste, humanste und stressfreieste Methode, um aus einem Rind Steaks zu machen. Auf Youtube gibt es dazu erstaunlich viele und auch gute Beiträge aus allen Bundesländern.

Ich kann dazu aus eigener bayerischer Erfahrung folgendes sagen:

- Eine sog. gewerbliche Schusserlaubnis muss immer vom Unternehmer (=Landwirt, Grundbesitzer und Viehhalter) selbst beantragt werden und kann dann ggf. an einen Dritten (z.B. Jäger übertragen werden).
- Als Jäger erfüllt man bereits die waffenrechtlichen Voraussetzungen und gilt quasi als "kundige Person" was das Töten von Tieren mit Schusswaffen angeht. Hierzu erfolgt dann nur noch eine spezielle Belehrung durch den Amtsveterinär, dann gibt´s die Bestätigung vom Amt.
- Wenn ein Landwirt und Nicht-Jäger so eine Erlaubnis haben will, braucht er eine Waffensachkundeprüfung. Das Erwerbsbedürfnis ist dann auch klar und seine Ausbildung/Tätigkeit als Landwirt wird als allgemeiner Nachweis der Sachkunde bzgl. Umgang mit Tieren anerkannt (so läuft es ganz oft bei Gatterhaltung von Dam-/Rotwild).
- Dam-/Rotwild darf bei Vorhandensein von amtlich genehmigten Schlachträumen, etc. auch ohne Anwesenheit des Veterinärs erlegt, zerlegt, etc. werden.
- Bei Rindern ist die Anwesenheit des Veterinärs jedoch erforderlich.
- Der Transport von der Weide in das eigene oder anderweitige Schlachthaus erfolgt in sog. Schlachtboxen, ggf. auch Schlachtanhängern, meist per Traktor. Früher war das in Bayern auch noch einfach per Frontlader möglich, wenn Weide und Schlachthaus (z.B. Hofmetzgerei) unmittelbar zusammen lagen (weiss nicht, wie das heute ist).
- Der Schuss selbst gilt nur als Betäubung analog zum Bolzenschuss im Schlachthaus. Die eigentliche Tötung muss dann innerhalb von 1 min durch Entblutung eingeleitet werden.
- Geschossen wird in aller Regel auf die Stirnmitte mit .22 WMR / .22 Hornet / .222/223 und Vollmantelgeschossen aus Entfernungen von 10-30 m.
- Nach der Entblutung erfolgt der Abtransport in´s Schlachthaus.

Um den Amtsweg bis zur Genehmigung beneide ich heute niemanden, aber wenn man nur "Vollstrecker" ist, hält sich der Aufwand wirklich in Grenzen. Toll finde ich solche "Hinrichtungen" für mich persönlich nicht, aber ich mach´s letztendlich für meinen Metzger (der mir auch einen guten Teil des Wildes abnimmt) und für das Tier selbst, also Augen zu und durch :oops:
Aus gegebenem Anlass, weil ich das vorhin vergessen hatte (ist schon so lange her):

Die ersten Rinder hab ich quasi noch Auge in Auge mit dem fast aufgesetzten .357er "betäubt". Inzwischen ist aber erhöhte Schussposition zwecks Kugelfang Pflicht, auch wenn die Kugel bei solchen Schüssen zu 99,9% im Rind bleibt.
 
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Es ist irgendwie schizophren: die Weideschlachtung ist nur unter großen Auflagen möglich, aber die armen Tiere dürfen zur Schlachtung quer durch Europa transportiert werden um dann nicht unbedingt stressfrei geschlachtet zu werden!
Yep, das hab ich auch nie verstanden. Alles ziemlich geisteskrank, aber eben typisch deutscher Beamtenstaat. Alles völlig überreguliert und überkontrolliert. Wenn ich damals gewusst hätte, was ich mir allein mit dieser scheiss Genehmigung für den Biberabschuss antue, dann hätt ich es gelassen :oops:
 
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Eine schöne neue für diesen Zweck angepasste Waffe 😀
Die kostet ca.160 Euro. Wie sie zu bedienen ist und was beachtet werden muss, steht in der Bedienungsanleitung.

Wer den Nachweis der Volljährigkeit erbringt, bekommt es bei heutiger Bestellung bereits morgen geliefert.

 

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